…weiters, dass neue Tatsachen und Beweismittel auch noch im Rechtsmittelverfahren, wie hier die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung, berücksichtigt werden müssen. Die volle Schadensgutmachung trotz gegebener schwieriger wirtschaftlicher Situation des Betriebes, das in der schriftlichen Rechtfertigung vom 14. Oktober 2005 abgegebene reumütige Geständnis des Bw. und…
…j Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. im Wesentlichen aus, dass seine Tochter zwar nicht vor Vollendung ihres 19. Lebensjahres, jedoch zum frühesten Zeitpunkt nach ihrer Reifeprüfung im Juni 2008 und dem positiven XXX Test im Juli 2008 das…
…ein Umstand, der eine Strafbarkeit wegen Schmuggels nach § 35 Abs 1 lit a FinStrG ausschließe. Schließlich stellt der Bw. das Eventualbegehren, die Verurteilung wegen des vollendeten Schmuggels aufzuheben, weil es allenfalls nur beim Versuch geblieben sei. Der Besch. sei nicht, wie im angefochtenen Erkenntnis dargestellt…
…Grünausgangsbereich die Zollanmeldung durch diese Form der Willenserklärung, keine eingangsabgabenpflichtigen Waren mitzuführen, abgegeben und damit auch der Tatbestand der vorschriftswidrigen Verbringung zur Gänze erfüllt und die Tat vollendet. Allfälliges Nachfragen bei Zollbeamten vermögen daran nichts zu ändern. Belehrungen und Klärungen müssen vor diesem Ausgang erfolgen…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der im Spruch genannte Sohn der Berufungswerberin hat im Juli 2011 das 25. Lebensjahr vollendet. Das Finanzamt hat daher die Auszahlung der Familienbeihilfe und des entsprechenden Kinderabsetzbetrages ab dem Monat August 2011 eingestellt und dies der Berufungswerberin mitgeteilt…
…1967) Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder haben, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden. Bei Kindern, die eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr…
…des gesetzlichen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur für Monate zu gewähren, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann. Da Sie Ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nicht zur Gänze nachgekommen sind, konnte der Unterhaltsabsetzbetrag nur für 2 Monate zum…
…der Prüfung keine Nachweise über das Ausmaß der Privatfahrten vorgelegt werden konnten, wurde vom Prüfungsorgan die Meinung vertreten, dass der volle Sachbezugswert anzusetzen sei. Das Prüfungsorgan nahm eine Neuberechnung des Sachbezugswertes vor und ermittelte die Nachforderungsbeträge (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). Das Finanzamt hat…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern…
…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei Kindern, die eine in…
…der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit des Bw. sowie eine volle Schadensgutmachung und das lange Zurückliegen der Tat, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum angesehen. Nicht zugestimmt werden kann seitens des erkennenden Berufungssenates dem Berufungs-vorbringen dahingehend, dass der Unrechtsgehalt der Taten deswegen…
… 2 Abs 1 lit g Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 auf den Gegenstandsfall nicht zutreffen würden, da der Sohn des Bw in dem Monat in dem er das 26. Lebensjahr vollendet hat, weder in Berufsausbildung stand noch den Präsenz- oder Zivildienst geleistet hat. Gegen obgenannten Bescheid berief…
…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Die Altersgrenze, bis zu der…
…Juli 2011 gültigen Fassung mit der Begründung, dass Z. das 24. Lebensjahr im Dezember 2011 vollendet habe und ein Verlängerungstatbestand nicht gegeben sei, ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass ihre Tochter im Dezember geboren sei und aus diesem Grund habe…
…abgewiesen und in der Begründung ausgeführt, Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe für volljährige Kinder ua dann, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande seien, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Volksschule, 4 Klassen Unterstufe Gymnasium und 5 Klassen der Handelsakademie absolviert und unmittelbar nach der im Juni 2008 abgelegten Matura das Studium der Rechtswissenschaften in X ab Oktober 2008 begonnen. Der Studienbeginn nach Vollendung des 19. Lebensjahres sei in der Geburt im September 1988, weshalb…
…minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern…
…pro Kind) vom Arbeitsmarktservice an das Magistrat Linz gedeckt wird. Da bei diesem monatlichen Unterhalts-Kostenersatz (auch wenn er in voller Höhe der Verpflichtung bezahlt werden würde) in keinem Fall von einer überwiegenden Kostentragung gesprochen werden kann, besteht kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe für xxx…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 27. Mai 2011 den Antrag des Berufungswerbers (Bw.) auf Familienbeihilfe ab Jänner 2012 mit folgender Begründung ab: "Familienbeihilfe ist ab 01.07.2011 nur bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zu gewähren…
…daher um Weitergewährung der Familienbeihilfe wegen der begründeten Verlängerung der Studiendauer des Sohnes ersucht. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, in deren Begründung neuerlich darauf hingewiesen wurde, dass eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nur bei Vorliegen der in § 2 Abs…