…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass der Kaufpreis nur der von der Berufungswerberin überwiesene Betrag sei und damit die Verbindlichkeiten abzuzinsen wären. Im gegenständlichen Kaufvertrag (richtigerweise Tauschvertrag) sei der Betrag von 134.000,00 €…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C.W., inJ., vom 5. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. Mai 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Verlass nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn D.P., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag auf…
…h., die Schuldübernahme ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. In einem früheren Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof weiters dargetan, dass eine unverzinsliche Forderung immer dann vorliegt…
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme von niedrig verzinslichen Landesdarlehen aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 21. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…67 Grundsätzlich sind Erblasserschulden bei einem Erwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG nicht abzugsfähig, da gemäß § 548 ABGB Verbindlichkeiten, die der Erblasser aus seinem Vermögen zu leisten gehabt hätte, sein Erbe übernimmt. Aus § 20 Abs. 5 ErbStG ergibt sich, dass Schulden und…
…Schuld einzutreten, diese Darlehen gemäß ... aliquot zurückzuzahlen und die A-GmbH, hinsichtlich aller sich aus den Schuldurkunden ergebenden Verbindlichkeiten schad- und klaglos zu halten. ... Die A-GmbH ist zur grundbücherlichen Anmerkung der zur Finanzierung des gegenständlichen Bauvorhabens aufgenommenen Darlehen berechtigt (Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung). Diese…
…November 2009, StrNr, ausgehend von einer Gesamtgegenleistung von € 667.300 (= bar € 320.000 + übernommene Verbindlichkeit im Nominale € 341.800 + gem. § 184 BAO geschätzte Vertragserrichtungskosten € 5.500) die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 23.355,50 vorgeschrieben. In…
…ist. Am 22. Jänner 2003 schloss der Bw. mit der VBWB einen Kreditvertrag betreffend ein im Jahr 2001 an diese gewährtes verzinsliches Privatdarlehen in der Höhe von € 1,361.340,05. Dieser Kredit ist Teil des Kontokorrentverhältnisses, das der Bw. mit der VBWB eingegangen…
…denen von dritter Seite bei ihrer Tilgung Zuschüsse gewährt werden, sodass der Schuldner entweder gar keine Zinsen zu entrichten hat oder die Zinslast nicht in voller Höhe trägt, sind wie voll verzinsliche Darlehen zu behandeln. Durch die Gewährung des Annuitätenzuschusses liegen beim Darlehen selbst keine…
…Neustadt vom 9. April 2003 stellt die Körperschaftsteuer 2001 zweifelsohne eine Konkursforderung dar. Nach § 14 Abs. 2 KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig, daher endet bei verzinslichen betagten Forderungen der Zinsenlauf mit Konkurseröffnung (vgl. Holzhammer, Österreichisches Insolvenzrecht, 5. Auflage, 35). Damit können Anspruchszinsen…
…davon auszugehen, dass sein Zinsgewinn darin bestand, dass er die Gelder für die Entrichtung der Lohnsteuer bis zu deren Bezahlung verzinslich anlegte und damit Habenzinsen lukrierte, sondern dass sein Zinsvorteil vielmehr in niedrigeren Fremdfinanzierungszinsen lag. Weiters ist dem Berufungsvorbringen des Amtsbeauftragten dahingehend zuzustimmen, dass der…
…den Übergeber bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. Nach dem Inhalt des Vertrages erklären die Übernehmer bezüglich des Darlehens des Landes Niederösterreich in das Schuldverhältnis anstelle der Übergeberin einzutreten und dieses zur schuldscheingemäßen Selbst- und Alleinzahlung unter Schad- und Klagloshaltung der Übergeberin zu…