…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der ergänzenden Begründung, dass der Kaufpreis nur der von der Berufungswerberin überwiesene Betrag sei und damit die Verbindlichkeiten abzuzinsen wären. Im gegenständlichen Kaufvertrag (richtigerweise Tauschvertrag) sei der Betrag von 134.000,00 €…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C.W., inJ., vom 5. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. Mai 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Verlass nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn D.P., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag auf…
…h., die Schuldübernahme ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. In einem früheren Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof weiters dargetan, dass eine unverzinsliche Forderung immer dann vorliegt…
…h., die Schuldübernahme ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. In einem früheren Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof weiters dargetan, dass eine unverzinsliche Forderung immer dann vorliegt…
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme von niedrig verzinslichen Landesdarlehen aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 21. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass der Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…versprochen hat, um die betreffenden Liegenschaftsanteile zu erhalten und woran auch der Umstand nichts ändert, dass die Bw. einen Teil des Kaufpreises in Form der Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens aufbringt. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 19. Juli 2010
…67 Grundsätzlich sind Erblasserschulden bei einem Erwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG nicht abzugsfähig, da gemäß § 548 ABGB Verbindlichkeiten, die der Erblasser aus seinem Vermögen zu leisten gehabt hätte, sein Erbe übernimmt. Aus § 20 Abs. 5 ErbStG ergibt sich, dass Schulden und…
…Schuld einzutreten, diese Darlehen gemäß ... aliquot zurückzuzahlen und die A-GmbH, hinsichtlich aller sich aus den Schuldurkunden ergebenden Verbindlichkeiten schad- und klaglos zu halten. ... Die A-GmbH ist zur grundbücherlichen Anmerkung der zur Finanzierung des gegenständlichen Bauvorhabens aufgenommenen Darlehen berechtigt (Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung). Diese…
…November 2009, StrNr, ausgehend von einer Gesamtgegenleistung von € 667.300 (= bar € 320.000 + übernommene Verbindlichkeit im Nominale € 341.800 + gem. § 184 BAO geschätzte Vertragserrichtungskosten € 5.500) die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 23.355,50 vorgeschrieben. In…
…ist. Am 22. Jänner 2003 schloss der Bw. mit der VBWB einen Kreditvertrag betreffend ein im Jahr 2001 an diese gewährtes verzinsliches Privatdarlehen in der Höhe von € 1,361.340,05. Dieser Kredit ist Teil des Kontokorrentverhältnisses, das der Bw. mit der VBWB eingegangen…
…EStG 1988) die Bilanz zu berichtigen. Vorher kommt ggf. eine Rückstellung in Betracht. 6.9.4 Besserungsverpflichtungen Rz 2452: Bei Besserungsverpflichtungen handelt es sich um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (anteilig) wieder aufleben bzw. zu tilgen sind (zB bei…
…Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners insoweit unzulässig, als sich die Forderungen durch Aufrechnung (Kompensation) - der Forderung steht eine Verbindlichkeit gegen den selben Schuldner gegenüber - oder im Hinblick auf (Faust- oder Grund-)Pfandrechte als einbringlich erweisen. Rz 2351: Ist die Realisierung einer Forderung durch Bankgarantien, staatliche Garantien (zB…
…denen von dritter Seite bei ihrer Tilgung Zuschüsse gewährt werden, sodass der Schuldner entweder gar keine Zinsen zu entrichten hat oder die Zinslast nicht in voller Höhe trägt, sind wie voll verzinsliche Darlehen zu behandeln. Durch die Gewährung des Annuitätenzuschusses liegen beim Darlehen selbst keine…