…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 11. August 2008 stellte der Berufungswerber (Bw.) einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO mit im Wesentlichen nachstehenden und teilweise wörtlich wiedergegebenen Inhalt: "Die beantragte Wiederaufnahme betrifft nachfolgenden…
…verspätet zurückgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Antrag nicht fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht worden sei. Der Bw. erhob mit Schreiben vom 7. Februar 2010 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Antrag auf…
…0032), bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Informativ wird mitgeteilt , dass über die Gründe einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hier nicht zu entscheiden war, da darüber mit Bescheid vom 27. Mai…
…wurde. Mit Datum vom 14. April 2009 wies die belangte Behörde den Antrag vom 12. Februar 2009 auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu GZ RV/0013-S/07 als verspätet zurück. Gegen diese Entscheidung brachte die Bf mit Schreiben vom 14. Mai 2009 form- und fristgerecht…
…bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Informativ wird festgehalten, dass das Finanzamt mit Zurückweisungsbescheid vom 25. September 2002 bereits über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO entschieden…
…Roamingleistungen abzugsfähige Vorsteuern bei der empfangenden Gesellschaft darstellten. Da die strittigen Anträge auf Vergütung aber verspätet eingereicht worden seien, seien diese zurückzuweisen gewesen. Die Bw. hätte aber auch im Falle des Einbringens eines Wiedereinsetzungsantrages nicht mit einer Erledigung zu ihren Gunsten rechnen können. Nach Ansicht…
…worden. Da kein grobes Verschulden vorliege, werde um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: 1. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989: Mit Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 wurden dem Bw…
…Bw. wirksam wurde, nicht als unvorhergesehenes Ereignis zu qualifizieren. Der Antrag vom 14. Oktober 2004 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde daher vom Finanzamt mit Bescheid vom 12. November 2004 zu Recht abgewiesen und ist daher die dagegen eingebrachte Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien…
…Ein verspäteter Antrag habe keine fristhemmende Wirkung und sei zurückzuweisen. Der Haftungsbescheid sei der Berufungswerberin zu eigenen Handen zugestellt und von ihr am 14.1.2011 persönlich übernommen worden. Die Rechtsmittelfrist betreffend den Haftungsbescheid habe somit am 14.2.2011 geendet. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung…
…endete demnach am 17. Februar 2003. Nachdem der Antrag auf Fristverlängerung als verspätet eingebracht angesehen wurde und auch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde, musste diese Berufung vom 31. März 2003 als verspätet eingebracht zurückgewiesen werden. Wien, 25. März 2004
…aus. Im Wiedereinsetzungsverfahren RV/3591-W/08 erklärte die Bw. auf Vorhalt des UFS am 29. September 2009, dass nach ihrer Überzeugung die Berufung rechtzeitig eingebracht worden wäre, sie jedoch lediglich aufgrund des Vorbringens des Finanzamtes davon ausgehen müsse, dass die Berufung verspätet eingebracht und…
…Jänner 2004) auf Ersteckung der Berufungsfrist, wobei gegen die Versäumung der Frist im Falle des Fristverlängerungsansuchens vom 9. September 2003 der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Bescheid vom 23. Dezember 2003 bewilligt wurde. Ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die…
…ein. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 5.1.2010 als verspätet zurück. Mit Schreiben vom 7.1.2010 stellte der Berufungswerber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Verfahrens bezüglich der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 und führte diesbezüglich aus, dass…
…sich bspw. um Rechnungen für PKW-Aufwendungen, ein Rechtsanwaltshonorar und innergemeinschaftliche Lieferungen im Abholfall handle. Der Bw. stellte in der Folge den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Bw. monierte darin, dass das Finanzamt die unrichtige bzw. ausständige Anfragebeantwortung…
…auf eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS 9.4.2013, RV/0232-K/11) - die "Rückerstattung des NoVA-Zuschlages gemäß § 6a NoVAG" beantragte und die im Spruch dieser Entscheidung angeführten Eckdaten darstellte. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Juli 2013 als verspätet…
…Das Finanzamt wies die Anträge mit drei Bescheiden vom 11. Juni 2013 als verspätet zurück und begründete dies wie folgt: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Festsetzung gemäß § 201 BAO kann nur erfolgen, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein…
…September 2011. Nach der Aktenlage und unbestritten ist der elektronische Antrag auf Vorsteuererstattung verspätet, nämlich mit 27. Oktober 2011, gestellt worden. Die objektive Tatsache der verspäteten elektronischen Antragstellung steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt eine Zurückweisung. Nach dem Verordnungstext wird keinerlei Fristüberschreitung toleriert…
…Mit Bescheid vom 24.2.2004, zugestellt am 26.2.2004, wurde das Ansuchen vom FA als verspätet abgewiesen. Am 4.3.2004 stellte die Bw durch ihre steuerliche Vertreterin einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 308 BAO betreffend Investitionszuwachsprämie und brachte…
…April 2007, zwei Anträge auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer ein, welche mit Bescheiden vom 24. September 2007 als verspätet zurückgewiesen wurden. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl. 279/1995 Anträge auf Erstattung von Vorsteuern, welche…
…2. Jänner 2009 bei uns ein. Mit dieser Berufungsvorentscheidung wurde unsere Berufung als unbegründet abgewiesen, da sie unter der falschen Steuernummer eingebracht wurde. Der Antrag auf Wiedereinsetzung erfolgt somit innerhalb der gem. § 308 Abs. 3 BA0 vorgesehenen Frist von 3 Monaten. Weiters ergreifen wir gemäß …