…sein. Ggstdl Antrag auf Wiedereinsetzung wurde jedoch erst am 17.06.2022 und somit nach Ablauf der dreimonatigen Frist eingebracht. Der Antrag wurde somit verspätet eingebracht. Verspätete oder unzulässige Wiedereinsetzungsanträge sind zurückzuweisen, während Wiedereinsetzungsanträge abzuweisen sind, wenn die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen…
…wäre dieses als verspätet zurückzuweisen. Für den Fall, dass das Schreiben vom 19. September 2025 vom Bundesfinanzgericht als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) gewertet wird, beantragt das ***FA*** diesen Antrag aus folgenden Gründen abzuweisen: Nach der Rechtsprechung des VwGH (87/16…
…1010 Wien, vom 25. April 2024 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 18. April 2024 über die Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 08. April 2024, Geschäftszahl FV-***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
…gefasst: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Schriftsatz vom 10.10.2016 beantragte N.N. die Wiedereinsetzung in den vorigen…
…in freier Beweiswürdigung davon ausgehen, dass der gegenständliche Antrag auf Wiedereinsetzung vom 20.1.2025 sohin weder innerhalb der 2 Wochen-Frist noch innerhalb der 6 Wochen-Frist des § 8 Abs.12 Z 3 SBBG gestellt wurde und damit verspätet ist. 3. Rechtliche Beurteilung 3…
…unter Berücksichtigung von Samstag und Sonntag am 10. Februar 2020. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist aber bei der Behörde erst am 20. Dezember 2021 eingelangt und war daher verspätet. Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, dann ist "Sache" eines Beschwerdeverfahrens vor…
…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Gemäß § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 11. August 2008 stellte der Berufungswerber (Bw.) einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO mit im Wesentlichen nachstehenden und teilweise wörtlich wiedergegebenen Inhalt: "Die beantragte Wiederaufnahme betrifft nachfolgenden…
…verspätet zurückgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Antrag nicht fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht worden sei. Der Bw. erhob mit Schreiben vom 7. Februar 2010 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Antrag auf…
…0032), bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Informativ wird mitgeteilt , dass über die Gründe einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hier nicht zu entscheiden war, da darüber mit Bescheid vom 27. Mai…
…wurde. Mit Datum vom 14. April 2009 wies die belangte Behörde den Antrag vom 12. Februar 2009 auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu GZ RV/0013-S/07 als verspätet zurück. Gegen diese Entscheidung brachte die Bf mit Schreiben vom 14. Mai 2009 form- und fristgerecht…
…einlangte. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist insoweit auch nicht strittig. Rechtslage / Erwägungen Vorauszuschicken ist, dass es im beschwerdegegenständlichen Fall ausschließlich um die Frage der verspäteten Einbringung des Erstattungsantrages geht, nicht jedoch um das Verfahren zum Antrag auf Wiedereinsetzung (gemäß § 308 BAO)…
…bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Informativ wird festgehalten, dass das Finanzamt mit Zurückweisungsbescheid vom 25. September 2002 bereits über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO entschieden…
…Roamingleistungen abzugsfähige Vorsteuern bei der empfangenden Gesellschaft darstellten. Da die strittigen Anträge auf Vergütung aber verspätet eingereicht worden seien, seien diese zurückzuweisen gewesen. Die Bw. hätte aber auch im Falle des Einbringens eines Wiedereinsetzungsantrages nicht mit einer Erledigung zu ihren Gunsten rechnen können. Nach Ansicht…
…worden. Da kein grobes Verschulden vorliege, werde um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: 1. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989: Mit Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 wurden dem Bw…
…Bw. wirksam wurde, nicht als unvorhergesehenes Ereignis zu qualifizieren. Der Antrag vom 14. Oktober 2004 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde daher vom Finanzamt mit Bescheid vom 12. November 2004 zu Recht abgewiesen und ist daher die dagegen eingebrachte Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien…
…Ein verspäteter Antrag habe keine fristhemmende Wirkung und sei zurückzuweisen. Der Haftungsbescheid sei der Berufungswerberin zu eigenen Handen zugestellt und von ihr am 14.1.2011 persönlich übernommen worden. Die Rechtsmittelfrist betreffend den Haftungsbescheid habe somit am 14.2.2011 geendet. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung…
…Juni 2018 im Vormerkkalender eingetragen worden, dadurch bedingt sei es zu der Fristversäumnis gekommen. Mit dem Vorbringen im Antrag auf Wiedereinsetzung sei es nicht gelungen, zweifelsfrei darzulegen, dass den steuerlichen Vertreter an der Versäumung der Frist (Verlängerung der Rechtsmittelfrist) kein den minderen Grad des Versehens…
…endete demnach am 17. Februar 2003. Nachdem der Antrag auf Fristverlängerung als verspätet eingebracht angesehen wurde und auch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde, musste diese Berufung vom 31. März 2003 als verspätet eingebracht zurückgewiesen werden. Wien, 25. März 2004
…aus. Im Wiedereinsetzungsverfahren RV/3591-W/08 erklärte die Bw. auf Vorhalt des UFS am 29. September 2009, dass nach ihrer Überzeugung die Berufung rechtzeitig eingebracht worden wäre, sie jedoch lediglich aufgrund des Vorbringens des Finanzamtes davon ausgehen müsse, dass die Berufung verspätet eingebracht und…