…bei einem inländischen Studium die Auslandserfahrung im Studienplan und damit bei der darin festgelegten Studiendauer bereits berücksichtigt, bleibt für die Anwendung eines weiteren Verlängerungssemesters kein Raum. Da sohin beim Studium der Internationalen Betriebswirtschaft (im Gegensatz zu anderen Studienrichtungen) ein verpflichtendes Auslandssemester im zweiten Studienabschnitt bereits…
…noch der Durchführungsrichtlinie (welche freilich - sähe sie entsprechendes vor - gesetzwidrig wäre) ableiten. Nur der guten Ordnung halber sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Studienplan des Diplomstudiums b ohnehin gerade kein verpflichtendes Auslandsstudium, sondern lediglich eine verpflichtende Auslandserfahrung gemäß § 2 Abs 5 des Studienplanes vorsieht…
…bei einem inländischen Studium die Auslandserfahrung im Studienplan und damit bei der darin festgelegten Studiendauer bereits berücksichtigt, bleibt für die Anwendung eines weiteren Verlängerungssemesters kein Raum. Da somit beim Studium der Internationalen Wirtschaftswissenschaften (im Gegensatz zu anderen Studienrichtungen) ein verpflichtendes Auslandsjahr im zweiten Studienabschnitt bereits…
… 2 Abs. 5 des Studienplanes der Wirtschaftsuniversität wird ausgeführt: Voraussetzung für den Abschluss des Diplomstudiums Internationale Betriebswirtschaft ist der Nachweis einer Auslandserfahrung während des Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-Punkten. Diese verpflichtende Auslandserfahrung kann wie folgt erworben werden, wobei Kombinationen möglich sind: Positive…
…und Sozioökonomie oder d) Wirtschaftsinformatik. Voraussetzung für den Abschluss des Studienzweiges b) Internationale Betriebswirtschaft, ist der Nachweis einer Auslandserfahrung im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie kann entweder in der positiven Ablegung von Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Universität, der erfolgreichen Teilnahme an außerhalb Österreichs…
…uns dadurch entstehenden Kosten, habe ich in den geltend gemachten Beträgen nicht eingerechnet. Generell darf ich noch anmerken, dass die Berücksichtigung des Freibetrages auch im Interesse der ständigen Aufforderungen zum Erwerb von Auslandserfahrungen, interkulturellem Lernen und vor allem des Fremdsprachenerwerbs ist. Dies steht auch im…
…§ 34 Anm. 64 mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung sowie LStR 2002 Tz 876 letzter Absatz). Aus dem Umstand, dass ohne relevanten Bildungsinhalt die Studentenaustauschprogramme nicht gefördert oder Auslandspraktika verpflichtend in der Ausbildung vorgesehen wären, schließt diese Rechtsauffassung, dass ein wesentlicher, unterschiedlicher Lehrinhalt vorliegt und für…