…2010 ist die Umsatzrentabilität in Österreich deutlich höher als in Deutschland. 6. Die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise ergibt sich auch aus dem vorgelegten Verrechnungspreisbericht: Die Verrechnungspreise wurden anhand der Zahlen der Amadeus-Datenbank für vergleichbare Gesellschaften (Großhandel mit EH) analysiert und verprobt (Macho ua, Verrechnungspreise kompakt…
…der Gesellschaftsteuer als Kapitalgesellschaft zu betrachten." Dazu Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 62: Der neue § 4 KVG enthält den Katalog der Kapitalgesellschaften. Nunmehr gelten nur mehr Aktiengesellschaften und GmbH, gleichgestellte Kommanditgesellschaften und Kommandit-Erwerbsgesellschaften, sowie vergleichbare Gesellschaften…
…in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und | | - | den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des…
…steuerpflichtige in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…gegründete Gesellschaften. Gesellschaften im Sinne dieser Bestimmung sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 1 Z. 2 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher…
…der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nicht erhoben. Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz BGBl. II 278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NeuFöG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische…
…wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst werden. Somit ist davon auszugehen, dass der historische Gesetzgeber die Nichterfassung von Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften niemals wollte. Selbst…
…wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst werden. Somit ist davon auszugehen, dass der historische Gesetzgeber die Nichterfassung von Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften niemals wollte. Selbst…
…wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst werden. Somit ist davon auszugehen, dass der historische Gesetzgeber die Nichterfassung von Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften niemals wollte. Selbst…
…wurden, fallen derartige Gewinnanteile nach heutiger Auffassung unter § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG - obwohl vergleichbare ausländische Gesellschaften vom Wortlaut dieser Norm gar nicht erfasst werden. Somit ist davon auszugehen, dass der historische Gesetzgeber die Nichterfassung von Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften niemals wollte. Selbst…
…Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft" im Sinne des § 1 Z 2 NeuFöG zu…
…Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft" im Sinne des § 1 Z 2 NeuFöG zu…
…darlegt, würden vergleichbare ,Fakturierungs'gesellschaften wesentlich geringere Entgelte für ihre Serviceleistungen in Rechnung stellen als die vom UFS zunächst angenommenen 15% der Rechnungssumme der Ausgangsrechnungen. Der Vergleich derartiger Treuhandbüros die Durchlaufgesellschaften gewerbsmäßig errichten mit der hier vorliegenden Gesellschaft ist aus mehreren Gründen nicht zielführend, wobei…
…der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nicht erhoben. Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz BGBl. II 278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NEUFÖG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische…
…dessen Kosten US$ 13.962,28 betragen hätten. Die der Berufung beiliegende Einnahmen-Ausgaben- Rechnung für das Jahr 1996 enthalte diese Fortbildungskosten. Da die bezahlten Provisionen in Höhe von S 108.000 für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen bezahlt worden seien, seien sie gemäß § 6 Abs…
…auf die Notwendigkeit einer wirksamen steuerlichen Kontrolle zur Vermeidung von Missbrauch und Steuerumgehung verwiesen. Weshalb - vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit von vergleichbaren Spekulationsgewinnen für private Kapitalveranlagungen in Fonds mit Sitz in Österreich - die Erzielung von Spekulationsgewinnen durch Fonds mit Sitz im Drittland einen Missbrauch bzw…
…den Unternehmenserträgen zu partizipieren bzw. anderseits Gewinne durch einen Weiterverkauf der Wertpapiere nach einem Kursanstieg zu lukrieren. Die Anteile an Investmentfonds vermitteln den Anteilinhabern des Fonds nach herrschendem Rechtsverständnis keine Möglichkeit der Beteiligung an der Verwaltung oder Kontrolle jener Gesellschaften, in welchen die Fondsgelder veranlagt…
…österreichischen Aktiengesellschaft vergleichbar seien, seien die von ihnen erzielten Einkünfte prinzipiell auch bei ihnen steuerlich zu erfassen. Die österreichische Rechtsordnung erkenne auch Gesellschaften als Zurechnungssubjekt an, die ausschließlich Holdingtätigkeiten ausführen. Für die Zurechnung der Einkünfte sei es daher nicht schädlich, wenn die ausländische Gesellschaft lediglich…
…betrieben werden. Unbestritten ist ferner, dass die U-GmbH ihren Sitz in V hat. Außer Streit steht weiters, dass beide Gesellschaften ausschließlich über eine Betriebsstätte im Inland, jedoch über keine Betriebsstätten im Ausland verfügen. Der steuerliche Vertreter der Bw. hat in seinem ergänzenden Schriftsatz vom…
…vom 17. Oktober 2001 ersuchte die Bw. das BMF um Rechtsauskunft, ob die beiden Gesellschaften im Hinblick auf den Umstand, dass eine Analyse der Vermögensveranlagung ergeben habe, dass die B-AG in 8 Fällen und die C-AG in 5 Fällen gegen die Veranlagungsvorschriften des §…