…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…
…basiere somit auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Es fehle daher an der Berechtigung der Festsetzung der Schenkungssteuer. Am 21. Mai 2007 wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegendie Vorschreibung der…
…basiere somit auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Es fehle daher an der Berechtigung der Festsetzung der Schenkungssteuer. Am 21. Mai 2007 wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegendie Vorschreibung der…
…basiere somit auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Es fehle daher an der Berechtigung der Festsetzung der Schenkungssteuer. Am 21. Mai 2007 wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegendie Vorschreibung der…
…basiere somit auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Es fehle daher an der Berechtigung der Festsetzung der Schenkungssteuer. Am 21. Mai 2007 wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegendie Vorschreibung der…
…basiere somit auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Es fehle daher an der Berechtigung der Festsetzung der Schenkungssteuer. Am 21. Mai 2007 wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegendie Vorschreibung der…
…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…
…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…
…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…
…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…
…die Verwaltung an die bestehenden Gesetze gebunden. Es obliegt nicht der Verwaltung festzustellen, ob eine Gesetzesvorschrift verfassungswidrig ist. Die bekanntgegebene Selbstberechnung ist somit "richtig" im Sinne des § 201 BAO und hat das Finanzamt daher zutreffend den Antrag des Bw, die GrESt davon abweichend mit Null…
…die Verwaltung an die bestehenden Gesetze gebunden. Es obliegt nicht der Verwaltung festzustellen, ob eine Gesetzesvorschrift verfassungswidrig ist. Die bekanntgegebene Selbstberechnung ist somit "richtig" im Sinne des § 201 BAO und hat das Finanzamt daher zutreffend den Antrag der Bw, die GrESt davon abweichend mit Null…
… 1 Abs. 1 Zif. 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Soweit die Bw. verfassungsrechtliche Bedenken gegen Bestimmungen des ErbStG hegt, wird ihr nicht entgegengetreten. Es ist allerdings nicht zutreffend, dass sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nur mit…
…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…
…immer wieder an den Ausgangspunkt zurückzukehren. 2.3.1.4 Zusammenfassung Bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof hat der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde auch verfassungswidrige Normen zu vollziehen (Art. 18 Abs. 1 B-VG). Schon deshalb erübrigt sich eine Prüfung solcher Bedenken durch die Rechtsmittelbehörde…
…der alljährlichen Vorschreibung einer Erbschaftssteuer in Höhe von ATS 91.078,-- bzw. EUR 6.618,90 im Wege einer Buchungsmitteilung werde von der Behörde alljährlich eine verfassungswidrige faktische Amtshandlung gesetzt. Dieser Verfassungswidrigkeit könne eine Behörde nicht rechtswirksam mit Berufung auf einfachgesetzliche Vorschriften wie Verjährung des…
…der alljährlichen Vorschreibung einer Erbschaftssteuer in Höhe von ATS 91.078,-- bzw. EUR 6.618,90 im Wege einer Buchungsmitteilung werde von der Behörde alljährlich eine verfassungswidrige faktische Amtshandlung gesetzt. Dieser Verfassungswidrigkeit könne eine Behörde nicht rechtswirksam mit Berufung auf einfachgesetzliche Vorschriften wie Verjährung des…
…dass die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Erhebung der KU 1 entgegenstehe, auch in anderer Weise habe er hinsichtlich der inkriminierten (nicht entrichteten) Abgabe gegenüber der Abgabenbehörde keine Bedenken geäußert, auch den "Massenberufungsverfahren" habe er sich nicht angeschlossen. Der Beschuldigte habe vielmehr für sich den Sachverhalt präjudiziert…
…dass das ErbStG und damit die Bewertungsbestimmung des § 19 ErbStG verfassungswidrig sei. Schon aufgrund des direkten Verweises von § 1 Abs. 5 StiftEG auf § 19 ErbStG sei § 1 Abs. 5 StiftEG im Lichte der jüngsten VfGH-Erkenntnisse verfassungsrechtlich bedenklich § 19 ErbStG sei gleichheitswidrig und somit keine…
…hat dieser trotz der bestehenden Bedenken diese vermeintlich verfassungswidrige Norm anzuwenden. Dem Berufungswerber bleibt als einzige Möglichkeit, diese verfassungsrechtlichen Bedenken in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof geltend zu machen. Aus dem Vorbringen im Berufungsverfahren ergibt sich keine auf eine Verletzung einer einfachgesetzlichen Norm gestützte Rechtswidrigkeit…