…kein "Guthaben" aus getätigten Einkommensteuervorauszahlungen zugrunde. Für die Beurteilung des Entstehungszeitpunktes des gegenständlichen Rückforderungsanspruches sei demnach auf § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO und nicht auf § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO abzustellen. Da der Abgabenanspruch für die veranlagte Einkommensteuer gemäß …
…wie folgt: "Da der Abgabenanspruch bei der veranlagten Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres entsteht, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch im Wege von Vorauszahlungen schon früher entstanden ist, entstand im Beschwerdefall die Einkommensteuergutschrift für 1995 zur Gänze mit Ablauf des Kalenderjahres…
… 208 Abs. 1 BAO). Das Recht auf Festsetzung verjährt normalerweise spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs. 3 BAO), die für die veranlagte Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, eintritt (§ 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO…
…Einkünfte;" § 41 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) in der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl.-Nr. 1996/201 lautet: "(1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren…
…die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens davon abhängig sei, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 bereits eingetreten sei. Die veranlagte Einkommensteuer für das Jahr 1989 sei mit Ablauf des Jahres 1999, jene für das Jahr 1990 mit Ablauf des…
…die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens davon abhängig sei, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 bereits eingetreten sei. Die veranlagte Einkommensteuer für das Jahr 1989 sei mit Ablauf des Jahres 1999, jene für das Jahr 1990 mit Ablauf des…
…die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens davon abhängig sei, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 bereits eingetreten sei. Die veranlagte Einkommensteuer für das Jahr 1989 sei mit Ablauf des Jahres 1999, jene für das Jahr 1990 mit Ablauf des…
…eine Feststellungserklärung abgegeben worden sei, dass man aber bis zum heutigen Tage diese Erklärung nicht mittels Bescheid veranlagt habe. Hinsichtlich des Jahres 1989 könne keine Verjährung eingetreten sein, weil gemäß § 209a Abs 2 BAO die Einkommensteuerveranlagung der Bw. mittelbar von der Erledigung der einheitlich und…
…abgewiesen: a. Die Abgabenansprüche für das Jahr 1989 seien gemäß § 304 lit. a BAO bereits absolut verjährt. Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entstehe gemäß § 4 Abs 2 lit. a Z 2 BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen werde. Die absolute Verjährung…
…August 1990 oder 24. November 1990). Die Erklärung sei bis zum heutigen Tage nicht veranlagt worden. Verjährung für 1989 könne somit nicht eingetreten sein, weil § 209a Abs. 2 BAO die Einkommensteuerveranlagung mittelbar von der Erledigung der abgegebenen einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung abhängig mache (Ritz, BAO…
…Zinsnachteile ausgleichen, die sich für Abgabepflichtige dadurch ergeben, dass der Abgabenanspruch für eine bestimmte Abgabe immer zur selben Zeit entsteht (z.B. für die veranlagte Einkommensteuer 2006 gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 BAO mit Ablauf des Jahres 2006), die Abgabenfestsetzungen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten…
… 208 Abs. 1 BAO ). Das Recht auf Festsetzung verjährt normalerweise spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs. 3 BA0), die für die veranlagte Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, eintritt ( § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO…
…Verfahrenswiederaufnahme genau einen Einkommensteuerbescheid gegeben hat, nämlich jenen, mit dem erstmals die Einkommensteuer veranlagt worden ist, dann ist dieser durch den die Verfahrenswiederaufnahme bewilligenden/verfügenden Bescheid aufgehoben worden (Ritz, BAO4, § 307 Tz 7 letzter Unterabsatz). Die Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Einkommensteuer(sach)bescheides…
…Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgeglichen werden, die für einen Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt, im gegenständlichen Fall für die veranlagte Einkommensteuer 2003 mit Ablauf des Jahres 2003, entsteht, die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, diesfalls…
…Gem. § 260 Abs 2 BAO der vor dem 1.1.2003 geltenden Rechtslage oblag dem Berufungssenat die Entscheidung über Berufungen unter anderem gegen Abgabenbescheide über die veranlagte Einkommensteuer. Somit ergibt sich, dass für die gegenständliche Berufung zwar der gesamte Berufungssenat zur Entscheidung zuständig ist, der…
…deutscher Sprache abgefassten Unterlagen ersucht. - Von den nicht lohnversteuerten Einkommensteilen seien bestimmte Beträge vom Arbeitgeber als "Hypotax" einbehalten worden. Es sei aber nicht ersichtlich, wann und in welchem Ausmaß die veranlagte Einkommensteuer 1994, 1995 und 1996, die vom Arbeitgeber getragen werde, die Steuerbemessungsgrundlage erhöht habe…
…dass die Vorauszahlung eine Funktion der Einkommensteuer des letztveranlagten Jahres ist und daher in Vollziehung anderer materieller Steuernormen festgesetzt wird wie die Jahreseinkommensteuer und weiters auch aus den für die Einkommensteuervorauszahlung bzw. die veranlagte Einkommensteuer jeweils gesetzlich unterschiedlich geregelten Abgabenentstehungs- und Abgabenfälligkeitszeitpunkten (ARD 4901/36…
…einem steuerlich veranlagten Betrieb begehrt werden. Dies leitet sich u.a. auch aus der Textierung des § 108f Abs. 4 3. Satz EStG ab, wonach die sich aus dem Verzeichnis ergebende Prämie auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben ist. Bei einem als Liebhaberei eingestuften, somit einkommensteuerlich nicht erfassten…
…Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Gemäß § 102 Abs. 1 sind zur Einkommensteuer zu veranlagen: 1. Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Arbeitslohn, vom Kapitalertrag oder nach den …
…7 B VG ist jedoch das aufgehobene Gesetz - mit Ausnahme der Anlassfälle - auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände weiter anzuwenden, es sei denn, der VfGH spricht - hier nicht der Fall - anderes aus. Da der Abgabenanspruch für die veranlagte Einkommensteuer 2006 gemäß § 4 Abs. 2 lit…