…kein "Guthaben" aus getätigten Einkommensteuervorauszahlungen zugrunde. Für die Beurteilung des Entstehungszeitpunktes des gegenständlichen Rückforderungsanspruches sei demnach auf § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO und nicht auf § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO abzustellen. Da der Abgabenanspruch für die veranlagte Einkommensteuer gemäß …
…wie folgt: "Da der Abgabenanspruch bei der veranlagten Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres entsteht, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch im Wege von Vorauszahlungen schon früher entstanden ist, entstand im Beschwerdefall die Einkommensteuergutschrift für 1995 zur Gänze mit Ablauf des Kalenderjahres…
…der Einkommensteuer der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Auf eine Einkommensteuerschuld sind auch die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte…
…ATS | 635,67 Euro | Beteiligung C | -1.676.677,00 ATS | -121.848,87 Euro Mit Bescheid vom 13.11.2000 veranlagte das Finanzamt den Bf zur Einkommensteuer für 1999 zunächst erklärungsgemäß. Aufgrund von abweichenden Mitteilungen des für die Einkünftefeststellung gem…
…1988 werden auf die Einkommensteuerschuld die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf die veranlagte Einkommensteuer entfallen, angerechnet. Dementsprechend ist auch die vom ehemaligen Arbeitgeber des Bf. einbehaltene Lohnsteuer in Höhe von 3.273,12 EUR bei der Ermittlung der Einkommensteuerschuld in Abzug zu bringen…
… 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 auf die veranlagte Einkommensteuer nicht anzurechnen (siehe Rz 7578). Die Freigrenze bei kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften ist auf die Summe der Einnahmen zu beziehen und haben daher nur Einnahmen unter 22 € außer Ansatz zu bleiben (VwGH 24.6.2003…
…für das Jahr 2014 veranlagt, indem Pensionseinkünfte und Einkünfte von der Firma Arbeitgeber angesetzt, zusammengerechnet und so besteuert wurden, als wären sie von einer Stelle ausbezahlt worden. Dadurch ergab sich eine Nachforderung von 8.051 €. Aufgrund der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2014…
… 208 Abs. 1 BAO). Das Recht auf Festsetzung verjährt normalerweise spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs. 3 BAO), die für die veranlagte Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, eintritt (§ 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO…
…Einkünfte;" § 41 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) in der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl.-Nr. 1996/201 lautet: "(1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren…
…die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens davon abhängig sei, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 bereits eingetreten sei. Die veranlagte Einkommensteuer für das Jahr 1989 sei mit Ablauf des Jahres 1999, jene für das Jahr 1990 mit Ablauf des…
…die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens davon abhängig sei, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 bereits eingetreten sei. Die veranlagte Einkommensteuer für das Jahr 1989 sei mit Ablauf des Jahres 1999, jene für das Jahr 1990 mit Ablauf des…
…die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens davon abhängig sei, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 bereits eingetreten sei. Die veranlagte Einkommensteuer für das Jahr 1989 sei mit Ablauf des Jahres 1999, jene für das Jahr 1990 mit Ablauf des…
…eine Feststellungserklärung abgegeben worden sei, dass man aber bis zum heutigen Tage diese Erklärung nicht mittels Bescheid veranlagt habe. Hinsichtlich des Jahres 1989 könne keine Verjährung eingetreten sein, weil gemäß § 209a Abs 2 BAO die Einkommensteuerveranlagung der Bw. mittelbar von der Erledigung der einheitlich und…
…abgewiesen: a. Die Abgabenansprüche für das Jahr 1989 seien gemäß § 304 lit. a BAO bereits absolut verjährt. Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entstehe gemäß § 4 Abs 2 lit. a Z 2 BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen werde. Die absolute Verjährung…
…August 1990 oder 24. November 1990). Die Erklärung sei bis zum heutigen Tage nicht veranlagt worden. Verjährung für 1989 könne somit nicht eingetreten sein, weil § 209a Abs. 2 BAO die Einkommensteuerveranlagung mittelbar von der Erledigung der abgegebenen einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung abhängig mache (Ritz, BAO…
…für das Jahr 2017, obwohl er keinerlei Einkünfte gemäß § 27 EStG hatte. Im Jahr 2017 bezahlte der Beschwerdeführer einen Teilbetrag einer ihm im Jahr 2016 rechtskräftig gewordenen vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer. Eine Anrechnung von entrichteter Kapitalertragssteuer bei der veranlagten Einkommensteuer gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 EStG…
…war der Antrag abzuweisen. Vom österreichischen Auftraggeber (Veranstalter) wurde weder Steuer einbehalten und/oder abgeführt; deshalb wurde der Veranstalter zur Haftung herangezogen. Für die Anrechnung von Lohnsteuer auf die veranlagte Einkommensteuer genügt es zwar, dass der Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Dazu ist zu bemerken…
…Zinsnachteile ausgleichen, die sich für Abgabepflichtige dadurch ergeben, dass der Abgabenanspruch für eine bestimmte Abgabe immer zur selben Zeit entsteht (z.B. für die veranlagte Einkommensteuer 2006 gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 BAO mit Ablauf des Jahres 2006), die Abgabenfestsetzungen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten…
… 208 Abs. 1 BAO ). Das Recht auf Festsetzung verjährt normalerweise spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs. 3 BA0), die für die veranlagte Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, eintritt ( § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO…
…Verfahrenswiederaufnahme genau einen Einkommensteuerbescheid gegeben hat, nämlich jenen, mit dem erstmals die Einkommensteuer veranlagt worden ist, dann ist dieser durch den die Verfahrenswiederaufnahme bewilligenden/verfügenden Bescheid aufgehoben worden (Ritz, BAO4, § 307 Tz 7 letzter Unterabsatz). Die Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Einkommensteuer(sach)bescheides…