…bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Nach § 20 BAO müssen Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu…
…oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (vgl. VwGH 9.7.1997, 96/13/0185; siehe zu vor: Stoll, Handbuch BAO…
…in den geänderten Sachbescheiden diese Wohnung ab dem Jahr 2005 nicht als Einkunftsquelle anerkannt. Es wäre zu prüfen, ob nicht eine unzutreffende rechtliche Würdigung offen gelegter Sachverhalte vorliege. Auch die nicht ausreichende Begründung der Ermessensentscheidung sei rechtswidrig. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide brachte der Bw. vor…
…Die rechtliche Würdigung bzw. steuerliche Behandlung der Tätigkeit sei bei Abgabe der Steuererklärungen bzw. bei Zustellung der von den Steuererklärungen nicht abweichenden Bescheide bekannt gewesen und ohne Einbringung eines Rechtsmittels anerkannt worden. Eine vermeintlich unzutreffende rechtliche Würdigung eines bekannt gewesenen Sachverhaltes begründe nicht eine Wiederaufnahme…
…Die rechtliche Würdigung bzw. steuerliche Behandlung der Tätigkeit sei bei Abgabe der Steuererklärungen bzw. bei Zustellung der von den Steuererklärungen nicht abweichenden Bescheide bekannt gewesen und ohne Einbringung eines Rechtsmittels anerkannt worden. Eine vermeintlich unzutreffende rechtliche Würdigung eines bekannt gewesenen Sachverhaltes begründe nicht eine Wiederaufnahme…
…Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorkommender Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 10 und die dort angeführte Judikatur…
…Glauben alleine würde in Hinblick auf eine Erfassung im Firmenbuch nicht für den Vorsteuerabzug ausreichen, wenn sich die Nichtexistenz des Vertragspartners an der angegebenen Adresse herausstellt. Darin könne auch keine unzutreffende rechtliche Würdigung und auch keine überschießende Auferlegung von Pflichten erblickt werden. Die Betriebsprüfung beantragte…
…Glauben alleine würde in Hinblick auf eine Erfassung im Firmenbuch nicht für den Vorsteuerabzug ausreichen, wenn sich die Nichtexistenz des Vertragspartners an der angegebenen Adresse herausstellt. Darin könne auch keine unzutreffende rechtliche Würdigung und auch keine überschießende Auferlegung von Pflichten erblickt werden. Die Betriebsprüfung beantragte…
…November 2007 eine unzutreffende rechtliche Würdigung durch die Abgabenbehörde zugrunde. B) (betreffend Spruchpunkt 1) Chronologischer Ablauf des erstinstanzlichen Einkommensteuerverfahrens der Bw für das Streitjahr 2006 sowie der auf die Bw bezogenen Einkünftefeststellung für 2006: a) Einkommensteuererkärung für 2006: Als Beilage zu einem Schreiben vom 21…
…10.2010, RV/0124-L/10: Hier zum Nichtwissen von der Möglichkeit der Geltendmachung eines Vertreterpauschales). Der Sinn dieser Beschränkung der Wiederaufnahmemöglichkeiten ist klar und verständlich: Fehlbeurteilungen und unzutreffende rechtliche Würdigungen sollen den Eintritt der Rechtskraft nicht behindern können. Das gilt für amtswegige Wiederaufnahmen und…
…jedoch ihre rechtliche Würdigung des Sachverhaltes offenbar falsch gewesen sei, obwohl ihnen der maßgebliche Sachverhalt vollständig bekannt gewesen sei. Eine unzutreffende rechtliche Würdigung von offen gelegten Sachverhalten bilde nach der Rechtsprechung des VwGH keinen Wiederaufnahmsgrund. Das Finanzamt Wien 1/23 versuche nun eine Verletzung von…
…Berufung vor, dass das Finanzamt durch die Vergabe der Steuernummer für die "H. W. GmbH und Still" in rechtlicher Würdigung vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft ausgegangen sei. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge einer Willensbildung (also eines Denkprozesses) unterlaufen, könnten…
…in denen er zwar keine Selbstberechnung vorzunehmen, wohl aber in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht von ihm ermittelte Besteuerungsgrundlagen anzuführen und hierbei auch rechtliche Würdigungen des Sachverhalts vorzunehmen hat. Angesichts der angespannten Personalsituation in der Finanzverwaltung kann es im Zuge der von den Abgabenbehörden des Bundes zu…
…Abschluss dieses Verfahrens der Behörde bekannt geworden sind." Der VwGH entscheid: "Die Beseitigung der Folgen einer Unterlassung der Geltendmachung von Betriebsausgaben, sei es auf Grund Unkenntnis gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund unzutreffender rechtlicher Würdigung, durch die Beschwerdeführerin kann nicht durch die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen…
…Rechtliche Würdigung: Auf Basis des festgestellten Sachverhalts und vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage erweist sich die von der Erstbehörde in den angefochtenen Bescheiden für 2001 vorgenommene Zurechnung von 250.000,- S netto zu den erklärten Umsätzen/Einnahmen des Betriebes der Bw als unbedenklich. Nach…
…Tatsachen und Beweismittel unter Berücksichtigung der zeitlichen Abfolge des Bekanntwerdens der Neuerungen nicht konkret angeführt worden. Eine Wiederaufnahme diene nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden Würdigung eines bereits offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen. Als Wiederaufnahmegründe kämen lediglich "nova reperta", dh im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente…
…langfristigem Vermögen gesprochen. Von einer Sondertilgung sei hier nichtdie Rede. B. Rechtliche Würdigung Gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 sei der Ermittlung der Einkommensteuer das Einkommen des Abgabepflichtigen aus den in Abs 3 genannten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben…
…betrügerischer Manipulationen nur vermutet wurde, nunmehr weitgehend Bestätigung gefunden hat, hält der unabhängige Finanzsenat an seiner bisherigen rechtlichen Würdigung fest und verweist auf den oben wiedergegebenen Auszug aus der Berufungsentscheidung RV/0216-F/02 (vgl. etwa wie dort erörtert Fall "EKC-Letters", Causa "Ambros S…
…Zone B ist aufgrund ihrer zentralen Lage, Beschaffenheit, Größe und der Form des Grundstückes nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit des verfahrensgegenständlichen Grundstückes ist der Zonenwert in der Zone B keineswegs als überhöht zu beurteilen. C.) Rechtliche Würdigung: Gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 lit…
…Berufungswerberin beauftragte Subfrächter). Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind dies gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet (Art. 213 ZK). B. Rechtliche Würdigung B.a. Entrichtete oder geschuldete EUSt? Unionskonform reicht aus, dass die EUSt geschuldet wird (siehe auch EuGH vom 29.3…