…stammten. Diese haben insofern betrügerisch gehandelt, als sie trotz Kenntnis über die tatsächliche Beschaffenheit der gestellten Schuhe völlig unzutreffende Warenbezeichnungen und Warennummern in den Zollanmeldungen angeführt haben. Eine Tatsache, die vom Beweisthema gesehen von der Art ist, dass sie für die Erledigung nicht von Bedeutung…
…finanzstrafrechtlichen Ermittlungen zu Tage gekommenen Unterlagen zeigen, dass Z. mit den für die Rechnungsfälschung zuständigen Personen korrespondierte und u.a. schriftliche Anordnungen hinsichtlich unzutreffender Warenbezeichnung und unrichtiger Mengenangabe erteilte, die allesamt erkennbar darauf abzielten, Zollbestimmungen zu umgehen bzw. die Abgabenbelastung für die Warenempfänger zu minimieren…
…es die österreichische Zollverwaltung nicht mehr zu, diese Bestimmung anzuwenden. Es sei nicht mehr möglich die genaue Warenbezeichnung laut Rechnung in der Anmeldung anzuführen. Das Zollamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2007 als unbegründet ab. Im gegenständlichen Fall sei der Gasbrenner aufgrund…
…irrige Ansicht, dass den Mindestanforderungen an die Warenbeschaffenheit bei Vorliegen einer unrichtigen Warennummer nicht genüge getan sei, wenn eine Ware so angemeldet werde, dass sie unter die Warenbezeichnung subsumiert werden könne. Hingegen solle es genügen, die Warennummer anzugeben um den Mindestanforderungen zu entsprechen. Dies stehe…
…offensichtlich durch die Übernahme der im Frachtbrief angeführten Beschaffenheit "aus Plastik" - in der Anmeldung als aus Kunststoff bestehend angegeben wurden und dadurch eine unzutreffende Einreihung in den Zolltarif erfolgt ist. Die Waren wurden jedenfalls so angemeldet, dass sie unter die gewählte Warenbezeichnung subsumiert werden können…
…entstehe für diese Waren die Zollschuld nach Art. 203 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. In den betroffenen Fällen, in denen die verfahrensgegenständlichen Waren unter eine unzutreffende Warennummer eingereiht worden seien, sei daher zu untersuchen gewesen, ob die Angabe in den Zollanmeldungen den Mindesterfordernissen…
…finanzstrafrechtlichen Ermittlungen zu Tage gekommenen Unterlagen zeigen, dass Z. mit den für die Rechnungsfälschung zuständigen Personen korrespondierte und u.a. schriftliche Anordnungen hinsichtlich unzutreffender Warenbezeichnung und unrichtiger Mengenangabe erteilte, die allesamt erkennbar darauf abzielten, Zollbestimmungen zu umgehen bzw. die Abgabenbelastung für die Warenempfänger zu minimieren…
…offensichtlich durch die Übernahme der im Frachtbrief angeführten Beschaffenheit aus Plastik - in der Anmeldung als aus Kunststoff bestehend angegeben wurden und dadurch eine unzutreffende Einreihung in den Zolltarif erfolgt ist. Die Waren wurden jedenfalls so angemeldet, dass sie unter die gewählte Warenbezeichnung subsumiert werden können…
… 2 Absatz 1 ZollR-DG entstandene Zollschuld fest. Auf Grund der erwähnten unzutreffenden Mengenangaben im Feld 47 zu Position 8 kam es dabei zu einer unrichtigen Festsetzung der Alkoholsteuer, weil von einer Menge von 99,97 Liter reinen Ethylalkohol (das sind 71,20% von 140…
…Unterlassen zur Folge habe, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht weiter durchgeführt werden können. Durch die Angabe einer unzutreffenden Warenbezeichnung und einer unrichtigen Warennummer wurden die Aschesauger nicht angemeldet und diese der zollamtlichen Überwachung entzogen, was zur Erhebung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK führe…
…finanzstrafrechtlichen Ermittlungen zu Tage gekommenen Unterlagen zeigen, dass M. mit den für die Rechnungsfälschung zuständigen Personen korrespondierte und u.a. schriftliche Anordnungen hinsichtlich unzutreffender Warenbezeichnung und unrichtiger Mengenangabe erteilte, die allesamt erkennbar darauf abzielten, Zollbestimmungen zu umgehen bzw. die Abgabenbelastung für die Warenempfänger zu minimieren…
…203 ZK, wenn eine Ware handelsüblich richtig bezeichnet worden sei. Es sei auch die Eröffnung des Versandverfahrens in Deutschland eine Zollanmeldung gewesen. Wenn die Warenbezeichnung falsch oder unzureichend sein sollte, so wäre die Zollschuld bereits in Deutschland entstanden. Da eine Zollschuld nur einmal entstehen könne…
…dass die Angaben zur Warenbeschaffenheit und der Warennummer in der Zollanmeldung vom 7. Juni 2006, CNR xxxxxxxxxx, unzutreffend gewesen seien. Die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr erfasse deshalb eine andere, nicht vorhandene Ware. Für die bescheidgegenständliche Ware sei dadurch keine Zollanmeldung abgegeben worden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…
…anstatt der handelsüblichen Bezeichnung habe den Gepflogenheiten entsprochen und sei vom Abfertigungsorgan nicht beanstandet worden. In den im Zuge der Überprüfung vorgelegten Unterlagen scheine als Warenbezeichnung "Instant green tea mix" auf. Die Zollbehörde sei zu keinem Zeitpunkt am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden…