…sondern die Sanierungsaufwendungen steuerwirksam geltend zu machen. Es ist daher davon auszugehen, dass die strittige Vermietungstätigkeit zur privaten Sphäre der Bw und nicht zu einer unternehmerischen Tätigkeit als Vermieterin gehört. Da es sich somit im Gegenstandsfall um Leistungen handelt, die auf familienhafter Grundlage erbracht wurden…
…keine Wohnung. Daher liege der Schluss nahe, dass lediglich 3 und nicht wie immer behauptet 4 Wohnungen zur Vermietung bereit stünden. Bei den angeführten Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften handle es sich nicht um unternehmerische Entgelte, sondern um reine Privatveräußerungen, wie sie bei jeder Gebäudesanierung anfallen würden…
…die nicht einmal die AfA decke, überhaupt als umsatzsteuerlich relevant einzustufen sei. Auch die pauschale Schätzung von Spenden in der Prognoserechnung könne nicht dazu dienen, eine unternehmerische Vermietungstätigkeit nachzuweisen. Es werde seitens darauf hingewiesen, dass 2003, 2004 und 2005 keine Verwaltungskostenpauschale in der Umsatzsteuererklärung angesetzt…
…Finanzamtes zustellbevollmächtigten Steuerberaterin mittels Rsb-Kuvert tatsächlich zugekommen seien. In Bezug auf die angefochtenen Sachbescheide brachte der steuerliche Vertreter vor, es sei ihm bis jetzt verborgen geblieben, warum keine unternehmerische Vermietung vorliegen solle, der Prüfungsbericht spreche von Missbrauch, der Wiederaufnahmsbescheid weise eher auf Liebhabereivermutung hin…
…12 vorgesehen sei, sei nicht gegeben, weil seit Baubeginn eine unternehmerische Nutzung (gewerbliche oder durch Vermietung) erklärterweise vorgesehen gewesen sei. Es sei zu keiner Zeit zu einer privaten oder beruflichen Nutzung zwischen 1990 und 1995 gekommen. Es könne überhaupt erst ab 1995 durch den Einbau…
…anreisende Geschäftsfreunde zu hofieren und dadurch dem Betrieb mittelbar nicht nur als Dienstnehmerwohnung, sondern auch für Repräsentationszwecke dient. Wie schon mehrmals angesprochen, wurde das Objekt aus rein unternehmerischen Gründen errichtet. Für die Errichtung eines Wohnhauses hätte Herr X*** sen. aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten einen sonnigeren…
…7 innegehabt habe, in Verbindung mit den der Außenprüfung übermittelten Bestätigungen über diverse Besichtigungstermine während der Umbauphase, die unternehmerische Vermietungsabsicht klar hervor- und über eine bloße Absichtserklärung hinausgehe. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 erster Satz UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern…
…Familie - als ausreichend anzusehen. Das Untergeschoss sei - mit Ausnahme der Serviceräume (Eingang, Heizungskeller) - immer für eine unternehmerische Nutzung vorgesehen gewesen - sei dies in der Art der Nutzung als Büro eines selbständigen gewerblichen Buchhalters oder in der Form einer Vermietung, denn dazu sind die Räumlichkeiten konzipiert…
…Kapitalgesellschaft ein solches Gebäude auch für fremde Arbeitnehmer (als Dienstwohnung) angeschafft hätte und die Anschaffung aus diesem Grund dem Fremdvergleich standhält. Die (unternehmerische) Vermietung einer Immobilie durch eine Körperschaft kann nämlich selbst dann fremdüblich gestaltet sein, wenn sie die einzige Betätigung einer Körperschaft ist bzw…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…
…nachfolgend Bw abgekürzt, nutzt das Haus in Wien, zu 39,14% für unternehmerische Zwecke (Vermietung und Verpachtung) und zu 60,86% für eigene Wohnzwecke (unternehmensfremde Zwecke). In der Beilage zur Umsatzsteuererklärung 2004 teilte der Bw. mit Schriftsatz vom 12.12.2005 unter Berufung auf Rechtsprechung…
…2003 mit der Errichtung einer Sporthalle, deren Fertigstellung erfolgte im September 2004. Die Sporthalle wird sowohl für schulische (also hoheitliche und daher nichtunternehmerische) und als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% zu 54%. Das Finanzamt gewährte nur einen Vorsteuerabzug…
…zu tragen." 2.5. Unbestritten ist, dass das Gebäude von AC1 zum Zeitpunkt der Übergabe zu 100% für unternehmerische Zwecke (Vermietung und Verpachtung) genutzt worden ist. Das Wohnhaus bestand zum Übergabezeitpunkt aus drei Mietobjekten: Wohnung Parterre (96 m²), Wohnung 1. Stock (96 m²) und Wohnung…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…
…sei in einer Vorhaltsbeantwortung vom 27. Oktober 1998 von der Bw. mitgeteilt worden, dass die unternehmerische Tätigkeit (Vermietung und Verpachtung) erst seit März 1998 ausgeübt werde. In der dagegen erhobenen Berufung vom 7. Juni 2000 wird vorgebracht, dass die Bw. im Jahr 1997 nach dem…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…
…nicht unternehmerische) als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet wird. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% (hoheitlich) zu 54% (unternehmerisch). In ihren Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2003 und 2004 machte die Beschwerdeführerin einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 54% der gesamten auf die Sporthalle entfallenden Aufwendungen…