…FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats zur Entscheidung ergibt. Beim Zollamt Wien waren zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung, am 7.5.2008, der Senat I gemäß § 68 Abs.2 lit.a FinStrG in der Zusammensetzung Mag. S. als Vorsitzende, Dr. T. als Beamter des höheren Finanzdienstes und…
…Tagsatzungen unrichtige Zusammensetzung des Spruchsenates schadete nicht, wäre der Senat nur bei seiner Entscheidungsfindung gehörig zusammengesetzt. Dies ergibt sich in logischer Konsequenz ja gerade aus dem Umstand, dass die Richtigstellung einer ursprünglichen Besetzung eines Senates mit unzuständigen Senatsmitgliedern nur diejenige sein kann, die Zusammensetzung des…
…FinStrG die Zuständigkeit eines Spruchsenats zur Entscheidung ergibt. Beim Zollamt Wien waren zum Zeitpunkt der Entscheidungsfällung, am 4.10.2006, der Senat I gemäß § 68 Abs.2 lit.a FinStrG in der Zusammensetzung Mag. S. als Vorsitzende, Dr. T. als Beamter des höheren Finanzdienstes und…
…nicht vereinnahmt worden seien. Insofern werde Hinterziehungsabsicht bestritten. Auf Seite 5 des Spruchsenatserkenntnisses seien doppelt geltend gemachte Vorsteuerbeträge (2003: € 4.915,45, 2004: € 657,51) als vorsätzliche Steuerhinterziehung qualifiziert worden. Diese Beurteilung sei unrichtig und unbewiesen. Es handle sich hier um einen Irrtum…
…Dabei ist der Vollständigkeit halber anzumerken, dass Hinweise auf einen derartigen Tatbeitrag des HW nicht vorliegen. Wäre das erst in der Spruchsenatsverhandlung vorgelegte Wareneingangsbuch aber mit unrichtigen Eintragungen nachgeschrieben worden um fälschlicherweise - und auch vergeblich - Beweis zu liefern darüber, dass F die benötigten Spirituosen auch…
…Eine nicht gehörige Zusammensetzung eines Spruchsenates führt dazu, dass dieser - in seiner unrichtigen Zusammensetzung - zur Entscheidungsfindung sachlich nicht zuständig gewesen ist (vgl. UFS vom 27. April 2006, FSRV/0026-L/05, FSRV/0027-L/05, bzw. zur Frage der ordnungsgemäßen personellen Zusammensetzung des jeweils nach…
…Die unrichtige Zusammensetzung des Spruchsenates wird auch nicht durch die Entscheidung eines richtig zusammengesetzten Berufungssenates geheilt (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Das erstinstanzliche Erkenntnis des Spruchsenates ist daher mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des erstinstanzlich erkennenden Spruchsenates behaftet und war daher aus diesem Grund…
…07 dahingehend, dass das Erkenntnis des Spruchsenates im Ausspruch über die Schuld unverändert gelassen und im Umfang des Ausspruchs über Strafe und Kosten wegen Unzuständigkeit aufgehoben wird. Der Berufungssenat begründete die Aufhebung mit unrichtiger Zusammensetzung des erstinstanzlichen Spruchsenates, hatte aber in Anbetracht des Umstandes, dass…
…sei - nach den Ergebnissen des Untersuchungsverfahrens - die Umsatzsteuervorauszahlung für 02/2009 (Zahllast bzw. Vorauszahlung: 1.539,20 €) erst am 25. Mai 2009 und somit verspätet beim Finanzamt (mittels Voranmeldung) angemeldet worden. Der Bw. - so der Spruchsenat - habe bewusst und gewollt unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen für die…
…Der Berufung des Beschuldigten wird insoweit Folge gegeben, als die bekämpfte schriftliche Entscheidung des Spruchsenates wegen dessen nicht gehöriger Zusammensetzung im Sinne des § 66 Abs. 2 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Dem Mehrbegehren des Beschuldigten…
…157, teilweise iVm § 82 Abs. 3 lit. c erste Alternative, FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. März 2011, StrNr. 900/2010/00175-001, wurde A der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach …
…ist für eine gehörige bzw. gesetzmäßige Zusammensetzung der Spruchsenate grundsätzlich stets auch die durch die jeweilige Geschäftsverteilung festgelegte Reihung bzw. die Reihenfolge des Eintrittes der bei der jeweiligen Funktion genannten Personen für den Fall der Verhinderung der vorrangig berufenen Senatsmitglieder zu beachten, weshalb - zur Vermeidung…
…Entscheidung des Spruchsenates wegen dessen nicht gehöriger Zusammensetzung im Sinne des § 66 Abs. 2 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Hinsichtlich seines Mehrbegehrens wird der Amtsbeauftragte auf das fortzusetzende erstinstanzliche Verfahren verwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des…
…eingewendet und zum anderen behauptet, dass keine unrichtige Tarifierung vorliege; außerdem sei bei der Heranziehung der Bf als Abgabenschuldnerin das der Zollbehörde bei der aus mehreren Gesamtschuldnern zu treffenden Auswahl zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden; im übrigen hätte nach dem Wortlaut des § 72a ZollR-DG…
…des Importguts gegenüber der Abgabenbehörde zu verheimlichen. ... Es liegen sohin keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Angeklagte wider besseres Wissen von der Absicht getragen war, einen Schmuggel oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben zu bewirken, im äußersten - für ihn nachteiligsten - Falle könnte eine unrichtige…
…des Importguts gegenüber der Abgabenbehörde zu verheimlichen. ... Es liegen sohin keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Angeklagte wider besseres Wissen von der Absicht getragen war, einen Schmuggel oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben zu bewirken, im äußersten - für ihn nachteiligsten - Falle könnte eine unrichtige…
…des Importguts gegenüber der Abgabenbehörde zu verheimlichen. ... Es liegen sohin keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Angeklagte wider besseres Wissen von der Absicht getragen war, einen Schmuggel oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben zu bewirken, im äußersten - für ihn nachteiligsten - Falle könnte eine unrichtige…
…und reinen Spekulationen bestehen. Das Zollamt Salzburg sei bei der Berechnung der Abgaben von unrichtigen Werten ausgegangen. Hinsichtlich der Zollschuldnereigenschaft führt die Bf. aus, ihrerseits liege weder Verschulden noch Fahrlässigkeit vor. Sie habe die Zollanmeldungen aufgrund der Angaben des Auftragsgebers durchgeführt. Abschließend stellt die Bf…
…liege kein besonders konstruiertes oder umgebautes Kraftfahrzeug vor, weil die durch Verschraubung geschaffene Zusammensetzung sehr leicht aufgehoben werden könne. Im Hinblick auf die leichte Demontierbarkeit des Aufsatzes seien das Fahrzeug und der Aufsatz getrennt von einander zu tarifieren. Beim Fahrzeug habe es sich um ein…
…und reinen Spekulationen bestehen. Das Zollamt Salzburg sei bei der Berechnung der Abgaben von unrichtigen Werten ausgegangen. Hinsichtlich der Zollschuldnereigenschaft führt die Bf. aus, ihrerseits liege weder Verschulden noch Fahrlässigkeit vor. Sie habe die Zollanmeldungen aufgrund der Angaben des Auftragsgebers durchgeführt. Abschließend stellt die Bf…