…erteilt. Werden mit einem Anmeldevordruck mehrere Warenpositionen angemeldet, so gelten im Sinne dieses Absatzes die Angaben für jede Warenposition als gesonderte Anmeldung. Ungeachtet der unrichtigen Wertangabe wurden unter Warenposition 2 der Zollanmeldung CRN 7 Packstücke mit anderen Linsen, Prismen, Spiegeln und anderen optischen Elementen, aus…
…getroffen. Der Beschuldigte und der Amtsbeauftragte wiederholten im Wesentlichen ihre bisherigen Vorbringen. Der Beschuldigte beteuerte, aus der unrichtigen Wertangabe wäre ihm kein Nutzen entstanden. Die verfahrensgegenständlichen Uhren wären als Spezialanfertigungen für Mitglieder der russischen Regierung nicht für einen Absatz im Zollgebiet der Gemeinschaft geeignet gewesen…
…dafür verantwortlich sei, dass bei der Anmeldung CRN X. vom 27. Juni 2008 sowohl eine unrichtige Warenbezeichnung als auch unrichtige Wertangaben deklariert wurden, wodurch Eingangsabgaben verkürzt worden und sie hiedurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG begangen habe. Gegen…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…die Zollanmeldung entgegen nehmen dürfen. Im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 Unterabsatz 2 ZK führe selbst eine unrichtige Wertangabe oder eine nicht richtige Angabe der Warennummer nicht zu einer Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK. Hinsichtlich der Verjährung brachte die Bf. vor…
…unter der Warennummer besprochen worden. Anschließend sei vom betreffenden Zollbeamten die Einreihung auch akzeptiert worden. Wenn im Einzelnen nun doch eine unrichtige Wertangabe oder unrichtige Tarifnummer gewählt worden sei, führt dies zu einer Zollschuldentstehung nach Art 201 ZK (Hinweis auf Witte, Art 201 Tz 10…
…§ 161-164, RN 4). Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat das Verhalten der Bw (Erstellen einer Rechnung mit unrichtigen Mengen und Wertangaben) als Tatbeitrag zur fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben qualifiziert. Das Delikt der Hinterziehung von Eingangsabgaben (bzw. die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) stellt kraft ausdrücklicher Subsidiarität…
…Warenempfängerin), fahrlässig durch eine zu niedrige Wertangabe -anstatt USD 235,00 wurde USD 35,00 angegeben- eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von € 52,46 (davon € 16,39 an Zoll und € 36,07 an Einfuhrumsatzsteuer) bewirkt und dadurch das Finanzvergehen nach § 36…
…924727/01/00, 340/000/924700/01/00, 340/000/924919/01/00, 340/000/924960/01/00 und 340/000/925110/01/00) durch eine zu hohe Wertangabe im Feld 22 sowie in den zur Verzollung vorgelegten Rechnungen, Abgaben unerhoben geblieben wären. Gegen diese…
… 135 BAO wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 10 % festgesetzt, weil die Abgabenerklärung einen zu geringen Kaufpreis ausweist und die unrichtige Angabe nicht entschuldbar ist. Auf Grund der ermittelten Tatsachen ergeben sich insbesondere unter Bedachtnahme auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Voraussetzungen für…
…und § 108 ZollR-DG vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung im Wesentlichen damit, dass bei den gegenständlichen elf Anmeldungen durch eine zu hohe Wertangabe im Feld 22 sowie in den zur Verzollung vorgelegten Rechnungen, die mit den jeweils vorgenannten Abgabenbescheiden nachgeforderten Abgaben unerhoben geblieben wären. Nachträgliche…
…zollrechtlich freien Verkehr diese Waren mit der richtigen Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes einer Verzollung zugeführt wurden, weshalb eine eingangsabgabepflichtige Ware fahrlässig mit einer unrichtigen Warennummer zur Eingangsabfertigung gestellt wurde, was in weiterer Folge zu einer Nachforderung in Höhe von € 27.381,12 geführt habe…
…B. wahrheitsgemäße Warenbezeichnung, richtige Einreihung im Gebrauchszolltarif, korrekte Wertangabe im Einheitspapier), die Echtheit der beigefügten Unterlagen (z.B. hinsichtlich Präferenzbescheinigung oder der Einfuhrgenehmigung) und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren. Dazu führt der Art. 199…