…kann der Freibetrag von € 100.000,00 im Berufungsfall daher nur mit dem der Gewinnbeteiligung entsprechenden Teilbetrag angesetzt werden. In der Begründung des Berufungsbegehrens wird nicht die unrichtige Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen eingewendet sondern richtet der Bw. seine Berufung vielmehr gegen die Regelung des …
…Erstbescheide am 31. Juli 2008 bzw. am 15. Dezember 2008 bekannt, weshalb der Berufungswerber durch die unrichtige Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO verletzt ist." ad 2. Einkommensteuer: "Mit Bescheiden über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 vom 9. Mai 2012 wurden…
…Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 ist daher im Berufungsfall nicht anwendbar. In der Begründung des Berufungsbegehrens wird nun nicht die unrichtige Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen eingewendet. Der Bw. richtet seine Berufung vielmehr gegen die Regelung des § 11a EStG 1988 in der…
…hiezu auch Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 236 zu § 18). Wie den umfangreichen Ausführungen des Berufungswerbers in seinen Schriftsätzen zu entnehmen ist, bemängelt er auf Grund deren eindeutigen Wortlautes nicht eine unrichtige Anwendung der Gesetzesbestimmung des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, sondern beruft…
…diesem Grund die obangeführten Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes solange anzuwenden, als sie dem bestehenden Rechtsbestand angehören. Der bekämpfte Bescheid erging aufgrund eines formell wirksamen Abgabengesetzes und wurde auch frei von jeglicher Willkür der Behörde erlassen. Eine unrichtige Anwendung der Gesetzesbestimmungen oder unrichtige Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen…
…VwGH ist dieser Fall aber kein Einzelfall in dem Sinne, dass die Anwendung des Gesetzes im Gegenstande zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht gewollten Ergebnis geführt hätte, wenn es zu den vornehmlichen Aufgaben des VwGH gehört, Entscheidungen von Behörden bei gegebenem Sachverhalt auf seine Rechtsrichtigkeit…
…im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vornherein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der…
…Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Bestünde behördlicherseits bei entsprechender Prüfung von vorn herein die Gewissheit, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtauffassung unrichtig ist, so liegt aus Sicht der Abgabenbehörde…
…der Fall sein kann, wenn ein Abgabepflichtiger von der (zuständigen) Abgabenbehörde ausdrücklich zu einer bestimmten Vorgangsweise aufgefordert wird und sich nachträglich die Unrichtigkeit derselben herausstellt. Auch liegt kein im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis vor. In diesem Zusammenhang…
…nach dem Bewertungsstichtag, und daher auf Grund des Stichtagsprinzips nicht geeignet erscheine. Überdies sei nach diesem Fachgutachten Ausgangsgröße der Unternehmenswert. Diesbezüglich habe der VwGH aber festgestellt, die Berücksichtigung eines Sachwertes stelle zweifellos eine unrichtige Methode zur Firmenwertermittlung dar. In der am 7. Februar 2013 abgehaltenen…
…Auch unrichtige Auskünfte im Einzelfall können einen gewissen Vertrauens- und Dispositionsschutz auslösen sowie bei der dessen ungeachtet gebotenen Anwendung des Gesetzes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO nach der Lage des Falles und damit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben. Nach…
…gleichkäme. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und - verglichen mit ähnlichen Fällen - zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im…
…Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 ist daher im Berufungsfall nicht anwendbar. In der Begründung des Berufungsbegehrens wird nun nicht die unrichtige Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen eingewendet. Der Bw. richtet ihre Berufungen vielmehr gegen die Regelung des § 11a EStG 1988 in der…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…
…in der Anmeldung nur unrichtig bezeichnet worden ist. Die Voraussetzungen der Anwendung des § 5a ZollR-DG sind daher als erfüllt anzusehen. Zum Vorbringen des Parteienvertreters, er sei vom Ergebnis der angeblichen Erhebung bei der Bf. am 7. Dezember 1999 nicht in Kenntnis gesetzt und ihm…