…Hrsg.), Die Besteuerung der Vereine10, Tz B007, Tz B267). Die bloße Bereitstellung von Mitteln, um begünstigte Zwecke anderer Körperschaften zu fördern stellt hingegen keine unmittelbare Förderung iSd § 40 Abs. 1 BAO dar (Baldauf in Baldauf/Renner/ Wakounig (Hrsg.), Die Besteuerung der Vereine10,Tz B261; Wiesner…
… 4 Abs. 4 Z 5 genannten Institution zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Unter "Bezüge" im hier verwendeten Sinn sind jedenfalls Geldleistungen zu verstehen. Die hier strittigen Geldleistungen wurden von der Generaldirektion XXII der Europäischen Kommission zunächst an das…
§ 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung sind von der Einkommensteuer befreit, Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln eines Fonds im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. b für eine Tätigkeit…
…des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. a ErbStG. Eingewendet wurde, dass eine unmittelbare Förderung vorliege, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfülle. Dies könne auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen sei. Eine…
…wurde dagegen Berufung erhoben. Beantragt wurde die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs.1 Z 14a ErbStG. Eingewendet wurde, dass eine unmittelbare Förderung vorliege, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfülle. Dies könne auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken…
…lt. Bw. die Wirtschaftsförderung nicht auf Einzelbetriebe beschränke, sondern sich auf alle Betriebe der Xbranche erstrecke, stelle die Tätigkeit des Verbandes auch eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. - Die Tätigkeit des Bw. erstrecke sich über das gesamte österreichische Bundesgebiet. - Ziel des Bw. sei…
…dass die Bw. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet verfolgt. Die Zwecke werden auf Antrag durch Gewährung von Zuschüssen, hauptsächlich aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens, gefördert. Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bw. vom 6.4…
…Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Die Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches wurde der Bw zur Kenntnis gebracht. In den Berufungen bringt die Bw im Wesentlichen vor: "Die Abgabenbehörde stützt Ihre Berechnungen und damit…
…abgeführt habe. Die Zuwendung an den Bw. durch die Privatstiftung, die eine eigennützige Privatstiftung sei, sei eine unmittelbare Förderung der Kunst. Mit der Zuwendung sei der Ankauf eines Konzertflügels ermöglicht worden, der der Musikschule für Konzerte für die Allgemeinheit, Aufritte und Proben der Musikschüler, sonstige…
…0014 betreffend Lehrlingsausbildung und Berufs begleitende Aus- und Fortbildung der in der Bauwirtschaft Tätigen, lässt sich an und für sich ein gemeinnütziger Zweck und nicht eine unmittelbare Förderung der Bauwirtschaft oder des Baugewerbes ableiten, denn die Aus- und Weiterbildung dient in erster Linie dem Personenkreis…
…von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. § 40. (1) Unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken…
…die Förderung der österreichischen Musikschaffenden, - die Unterstützung der heimischen Musikszene und - die Pflege und den Erhalt des kulturellen Erbes der Regionen in Österreich. Voraussetzung für die Begünstigungen, die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt werden, ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der…
…werden, dass die ausschließlich für Mitglieder vorgesehenen Rechte (Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Beschwerdeführerin darstellen würden. Schon damit verfehlt die Beschwerdeführerin nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke." Bei der Beurteilung ist weiters entscheidend, ob…
…Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von der Bw. angestrebt wird…
…Begründung: Stipendien, die nach Abschluss einer (Hochschul- oder Universitäts-) Ausbildung ausgezahlt würden (Post graduale Stipendien, Forschungs- und Habilitationsstipendien) seien grundsätzlich als Einkommensersatz zu sehen. Es sei daher immer von einem Erwerbseinkommen auszugehen. Eine unmittelbare Förderung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. b…
…§ 34 Abs. 1 BAO an die Voraussetzung, dass der Verein nach seiner Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke zumindest überwiegend im Bundesgebiet dient. Die Tätigkeitsberichte des Bw. sprechen dafür, dass die Tätigkeit des Vereins in erster Linie den Mitgliedsunternehmen zugute…
…und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. § 40 Abs 1 Unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen…
…die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen (Vorstandsgehälter oder Aufsichtsratsvergütungen) begünstigen. Nach § 40 Abs. 1 BAO liegt eine unmittelbare Förderung dann vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen…
…dass Erträge eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft zufließen, bedeutet nach Abs.2 leg.cit. für sich allein noch keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine bloße Einschränkung der Mitglieder eines Vereins bzw. Förderer des begünstigen Zwecks die Gemeinnützigkeit dann unberührt…
…da die Privatstiftung die KESt abgeführt habe. Die Zuwendung an den Bw. durch die Privatstiftung, die eine eigennützige Privatstiftung sei, sei eine unmittelbare Förderung der Kunst. Der Bw. beantragte, den bekämpften Bescheid aufzuheben und dem Rückerstattungsantrag des Bw. zu entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen…