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UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…Hrsg.), Die Besteuerung der Vereine10, Tz B007, Tz B267). Die bloße Bereitstellung von Mitteln, um begünstigte Zwecke anderer Körperschaften zu fördern stellt hingegen keine unmittelbare Förderung iSd § 40 Abs. 1 BAO dar (Baldauf in Baldauf/Renner/ Wakounig (Hrsg.), Die Besteuerung der Vereine10,Tz B261; Wiesner…

UFSW RV/1986-W/03Steuerpflicht von Zahlungen im Zusammenhang mit einem EU-Projekt (Leonardo-da-Vinci-Programm)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005Teil 1/2

… 4 Abs. 4 Z 5 genannten Institution zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Unter "Bezüge" im hier verwendeten Sinn sind jedenfalls Geldleistungen zu verstehen. Die hier strittigen Geldleistungen wurden von der Generaldirektion XXII der Europäischen Kommission zunächst an das…

UFSW RV/1986-W/03Steuerpflicht von Zahlungen im Zusammenhang mit einem EU-Projekt (Leonardo-da-Vinci-Programm)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005Teil 2/2

§ 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 in der für die Streitjahre geltenden Fassung sind von der Einkommensteuer befreit, Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln eines Fonds im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. b für eine Tätigkeit…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…bzw. seiner verbundenen Konzernunternehmen, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung keine Eigeninteressen verfolgt. Rz 154: Unmittelbare Förderung verlangt ein direktes Dienen ohne Zwischenschaltung von Personengesellschaften oder anderen Unternehmen. Die Privatstiftung muss mit ihren Leistungen unmittelbar jene Tätigkeiten ermöglichen, die der Stifter bzw. verbundene…

BMF-010203/0411-VI/6/2015Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0411-VI/6/201509.08.2016

…1.307,89 Euro für Ehepartner im gemeinsamen Haushalt). Die Weitergabe von Spendeneinnahmen für mildtätige Zwecke entspricht daher der Grundvoraussetzung der unmittelbaren Förderung. Beispiele für mildtätige Zwecke: Kostenersatz durch Spende für die Psychotherapie/Logotherapie eines Kindes, wenn die Eltern sich diese nicht leisten können, Mietkostenersatz…

UFSW RV/2008-W/12Gewährung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs. 1 Z 14 lit. a ErbStG für eine Privatstiftung, da sie den begünstigten Zweck, nämlich die Unterstützung Obdachloser, unmittelbar erfüllt. (Fortgesetztes Verfahren zu Aufhebung UFS 15.4.2011, RV/1658-W/09 durch VwGH 28.6.2012, 2011/16/0142)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2012

…des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. a ErbStG. Eingewendet wurde, dass eine unmittelbare Förderung vorliege, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfülle. Dies könne auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen sei. Eine…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…wurde dagegen Berufung erhoben. Beantragt wurde die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs.1 Z 14a ErbStG. Eingewendet wurde, dass eine unmittelbare Förderung vorliege, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfülle. Dies könne auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage (siehe Rz 105 ff) und nach der tatsächlichen Geschäftsführung (siehe Rz 126 ff) ausschließlich (siehe Rz 113 ff) und unmittelbar (siehe Rz 119 ff) der Förderung begünstigter Zwecke (siehe Rz 13 bis 39104) dient. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann…

UFSW RV/3123-W/02Wirtschaftliche Förderung der Mitglieder eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2003

…lt. Bw. die Wirtschaftsförderung nicht auf Einzelbetriebe beschränke, sondern sich auf alle Betriebe der Xbranche erstrecke, stelle die Tätigkeit des Verbandes auch eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar.   - Die Tätigkeit des Bw. erstrecke sich über das gesamte österreichische Bundesgebiet.   - Ziel des Bw. sei…

UFSW RV/3608-W/11Gemeinnützigkeit einer deutschen rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts bei rein finanzieller Förderung von Projekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013

…dass die Bw. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet verfolgt. Die Zwecke werden auf Antrag durch Gewährung von Zuschüssen, hauptsächlich aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens, gefördert. Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bw. vom 6.4…

UFSS RV/0098-S/12Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie bei Förderung aus öffentlichen Mitteln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Die Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches wurde der Bw zur Kenntnis gebracht. In den Berufungen bringt die Bw im Wesentlichen vor: "Die Abgabenbehörde stützt Ihre Berechnungen und damit…

BFG RV/5100062/2020Keine Gemeinnützigkeit eines Vereines zur Förderung der Elektromobilität (E-Car-Sharing)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2022

…unmittelbare Förderung vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. Gem. § 41 Abs 1 BAO muss die Satzung der Körperschaften eine ausschließliche und unmittelbare…

BFG RV/5101640/2017E-Car-Sharing bei einem Verein zur Förderung der Mobilität
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2018

…5. a. Gemeinnützige Vereine müssen nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke zumindest überwiegend im Bundesgebiet dienen (VwGH 10.9.1990, 89/13/0177 zu einem Verein für die Ausbildung und Fortbildung journalistischer und programmgestaltender Mitarbeiter österreichischer Medienunternehmen). Gemeinnützig sind Zwecke…

UFSK RV/0066-K/06Zuwendung durch eine nicht gemeinnützige Privatstiftung an einen Verein zur Förderung einer Musikschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…abgeführt habe. Die Zuwendung an den Bw. durch die Privatstiftung, die eine eigennützige Privatstiftung sei, sei eine unmittelbare Förderung der Kunst. Mit der Zuwendung sei der Ankauf eines Konzertflügels ermöglicht worden, der der Musikschule für Konzerte für die Allgemeinheit, Aufritte und Proben der Musikschüler, sonstige…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 1/2

…0014 betreffend Lehrlingsausbildung und Berufs begleitende Aus- und Fortbildung der in der Bauwirtschaft Tätigen, lässt sich an und für sich ein gemeinnütziger Zweck und nicht eine unmittelbare Förderung der Bauwirtschaft oder des Baugewerbes ableiten, denn die Aus- und Weiterbildung dient in erster Linie dem Personenkreis…

UFSG RV/0424-G/06Liebhaberei bei einem Verein: Persönliche Neigung natürlicher Person nicht satzungsmäßigem Vereinszweck gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. § 40. (1) Unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken…

UFSW RV/1438-W/04Gemeinnützigkeit eines Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…die Förderung der österreichischen Musikschaffenden, - die Unterstützung der heimischen Musikszene und - die Pflege und den Erhalt des kulturellen Erbes der Regionen in Österreich. Voraussetzung für die Begünstigungen, die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt werden, ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderten begünstigten Zwecke zu finanzieren oder Spendengelder zu sammeln und weiterzuleiten, auch wenn die Mittel letztlich für begünstigte Zwecke verwendet werden sollen (VwGH 30.4.1999, 98/16/0317). Zur Verfolgung wirtschaftlicher und eigennütziger Zwecke (mittelbaren Förderung der Allgemeinheit) siehe…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…werden, dass die ausschließlich für Mitglieder vorgesehenen Rechte (Leistungen) nur völlig untergeordnete Nebenzwecke der Beschwerdeführerin darstellen würden. Schon damit verfehlt die Beschwerdeführerin nach Gesetz und Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke." Bei der Beurteilung ist weiters entscheidend, ob…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 2/2

…Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von der Bw. angestrebt wird…