…erfolgt sei. Weiters würde die im Bescheid genannte Höhe der Abgabenverkürzung von € 14.077,93 nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Das Melden von zu niedrigen Umsatzsteuervorauszahlungen unterjährig sei ausdrücklich ohne Vorsatz erfolgt und es hätte niemals ein ungerechtfertigter Steuervorteil verschafft werden sollen. Etwaige Differenzen…
…ein Recht auf Vorsteuerabzug nicht besteht. Gleich dem Wohnhaus ist auch bei den für die pauschalierte Landwirtschaft genutzten Stall und Tenne zu untersuchen, ob sich ein ungerechtfertigter Steuervorteil ergibt. Würde der Landwirt diese Gebäude im Rahmen seiner Pauschalierung errichten, so hätte er keinen zusätzlichen Vorsteuerabzug…
…in vergleichbaren Lebensumständen. Es erscheint keinesfalls gerechtfertigt, den auf Grund wahrheitswidriger Angaben einen unrichtigen Bescheid veranlassenden Bw besser zu stellen und den für ihn durch unrichtige Angaben lukrierten Steuervorteil und dadurch veranlassten Steuerausfall auf die Allgemeinheit zu überwälzen. Wenngleich § 299 BAO verschuldensunabhängig formuliert ist, kann…
… Berechnungsbeispiel für 10.000,00 € Nominale PSM Nachschuss 2004 | Kapitaleinsatz | 10.000,00 | | | | Verlustzuweisung 100% Steuervorteil | -5.000,00 | | | | Netto-Kapitaleinsatz | 5.000,00 | | | | Kapitalkonto | 0,00…
…Es würde der Verdacht bestehen, der Beschuldigte habe jene Vorgangsweise nur deshalb gewählt, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 3. April 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im angeführten Bescheid…
…kennen müssen. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte durch seine Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen. Somit sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 13. April 2010…
…in der Buchhaltung vorgefunden hätten werden können, die aber nicht verbucht worden seien. Der Beschuldigte habe sich dadurch einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde des Beschuldigten vom 26. Mai 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt…
…zu erklären. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass sich die Beschuldigte durch ihre Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen. Somit sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 21. April 2010…
…seien. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte durch seine Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen.Somit sei der Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2010, in…
…kennen müssen. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass der Beschuldigte sich durch seine Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen. Somit sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 3. Mai 2010…
…würde der Verdacht bestehen, der Beschuldigte habe sich durch sein Verhalten einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschaffen wollen und den Tatbestand sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Dezember 2008…
…erklärt worden seien. Es würde der Verdacht bestehen, der Beschuldigte habe sich durch das Verletzen seiner steuerrechtlichen Verpflichtungen einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschaffen wollen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: 1. Nicht erfasste…
…um sich bzw. dem Unternehmen einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Im Zuge einer UVA-Prüfung für die gegenständlichen Zeiträume wurden die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuervorauszahlungen aufgrund telefonischer Angaben des Berufungswerbers gemäß § 184 BAO geschätzt und die Umsatzsteuer für März 2003 bis März 2004 mit insgesamt…
…im Zusammenhang mit den Lohnabgaben verantwortlich und hat sich durch die nicht ordnungsgemäße Abfuhr bzw. Entrichtung der Lohnabgaben einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschaffen wollen. Bei der Strafzumessung wurde als erschwerend der lange Deliktzeitraum, als mildernd die Unbescholtenheit des Berufungswerbers berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die…
…nach Ansicht des Betriebsprüfers deshalb gewählt worden, um durch Rechnungslegung und dem damit verbundenen Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger bei gleichzeitiger Nichtabfuhr der Umsatzsteuer und Lohnabgaben beim Rechnungsleger einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu erlangen. Die oben genannten Vorsteuerbeträge seien daher nicht abzugsfähig, da die Rechnungen vorsätzlich zur Erschleichung…
…entsprechende Voranmeldungen zu erstatten gehabt hätte. Dies hat er jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen; dadurch entstehende Abgabenverkürzungen hat er für gewiss gehalten. Der bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte ist ledig und hat keine Sorgepflichten. Seit Herbst 2009 ist er in der Werbeagentur…
…Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Auch bei der nicht ordnungsgemäßen Erfassung und Meldung der Umsätze für das Jahr 2009 habe es der Beschuldigte ernsthaft für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass es dadurch zu einer Verkürzung an…
…dass Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstatten bzw. entsprechende Vorauszahlungen zu entrichten sind. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Der belangte Verband, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer A gewesen war, habe es demnach zu verantworten, dass der Genannte in seiner Funktion als Geschäftsführer…
…müssen. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich bzw. dem belangten Verband einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Er habe es dabei nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten, dass es dadurch zu Abgabenverkürzungen kommen würde. Der belangte Verband habe die Verantwortung dafür zu tragen…
…Er habe gewusst, dass Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten seien. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen, da er sich in laufenden Zahlungsschwierigkeiten befunden habe. Bei seiner Vorgangsweise habe er es nicht nur für möglich, sondern für…