…unklar formuliert sei, dass eine Zuordnung des Anbringens zu einer bestimmten Verwaltungsangelegenheit nicht möglich gewesen wäre, insbesondere wenn der Name "R" in der Berufungsbegründung insgesamt neunmal genannt werde. Die Bestimmung des § 115 BAO gebiete, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, die Absicht der…
…verspätet ein solcher Erlassantrag gestellt worden war, ist den Argumentationen der Bf. beizupflichten. Nun ist das Schreiben vom 24.6.2003 ist in dieser Hinsicht undeutlich dahingehend, ob es nur eine Berufung darstellen soll oder ob es auch einen Erlassantrag enthält. Es ist durchaus zulässig…
…Juli 1999, 99/16/0115). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (vgl das hg Erkenntnis vom 29. März 2001, 2000/14/0014). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch, wenn Zweifel bestehen, gegen welchen Bescheid sich ein Rechtsmittel richtet, ist die Behörde…
…objektiv verstanden werden muss (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229; 28.2.2008, 2006/16/0129). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 29.3.2001, 2000/14/0014; 28.1.2003…
…explizit auf § 299 BAO gestützt. Auf welche Norm sie den Aufhebungsantrag nun aber gründet, enthüllt sie auch in verfahrensgegenständlicher Berufung nicht. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, 3. überarbeitete Auflage…
…2001/14/0229). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die…
…undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 3.6.1992, 92/13/0127; 20.2.1998, 96/15/0127; 29.3.2001, 2000/14/0014; 28.1.2003, 2001/14/0229). Im Zweifel ist dem Anbringen…
…unbenommen, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens im Sinne des § 115 BAO von Amts wegen die Absicht der Partei zu erforschen hat- das in Rede stehende Anbringen von der Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht nicht von vorne herein als Antrag gemäß Art. 236…
…Abgabenbehörde) hätte in Erkennung des undeutlichen Inhaltes ihres Anbringens vom 3.11.2007 ihre Absicht zu erforschen gehabt (vgl. VwGH 3.6.1992, 92/13/0127), als nicht stichhältig, zumal nach der Aktenlage für das Zollamt Linz Wels ein derartiger "undeutlicher" Inhalt des betreffenden Parteianbringens…
…die Beurteilung von Anbringen kommt es nämlich nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist …
…UFS unter der GZ RV/3287-W/09 weitergeführt. Wie aus anderen Verfahren bekannt, hat der Dw in mehreren Fällen Anträge auf Neufestsetzung von Abgaben eingebracht. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (Ritz, BAO4, …
…von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…einmal abgesehen von der Tatsache, dass der Einschreiter seine Eingabe ausdrücklich als "Vorlageerinnerung iSd § 276 Abs.6 BAO" überschrieben hat und man daher wohl kaum von einem undeutlichen Inhalt eines Anbringens sprechen kann, was (im Hinblick auf den § 115 BAO) eine Erforschung des Parteiwillens nach…
…2 BAO und die Behörde verpflichtet gewesen, dem Einschreiter die Behebung der Mängel aufzutragen. Für die Beurteilung von Anbringen komme es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an; bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei im Hinblick auf § 115 BAO die Absicht der…
…müsse nach § 85 Abs. 2 BAO ein Mängelbehebungsverfahren mit angemessener Frist eingeleitet werden. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 20.2.1998, 97/15/0153/0154) und könne bei einem schriftlichen Antrag, der sich auf…
… 201 Abs. 2 Z 5 BAO berufen habe, sei festzuhalten, dass dem Antrag ein diesbezügliches Vorbringen nicht zu entnehmen sei. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041; VwGH 20.5…
…wäre, insbesondere dass die Beschwerde nicht verspätet gewesen wäre. Die Behörde ist jedoch gehalten, bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die Absicht der Parteien zu erforschen. Aus diesem Grund hat der UFS einen Mängelbehebungsauftrag erteilt. Diesem Auftrag hat der Bf, wenn auch inhaltlich verfehlt, entsprochen, indem…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszwecks und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…gleichzeitig zu bestimmenden Frist als zurückgenommen gilt. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (VwGH vom 16. März 1994, 93/13/0213). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten…