…die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch…
…als nicht stichhältig, zumal nach der Aktenlage für das Zollamt Linz Wels ein derartiger "undeutlicher" Inhalt des betreffenden Parteianbringens keinesfalls evident gewesen ist und auch nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates die genannte Zollbehörde bei dessen Behandlung von einem solchen nicht hätte ausgehen müssen. Dem Zollamt…
…ist, bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen.' Fraglich ist somit, ob der Antrag auf Aussetzung der Einhebung betreffend der Forschungsprämien 2005 bis 2007 gemäß § 212a BAO (der u.a. das Vorliegen einer Berufung zur Voraussetzung hat) dazu führen kann, dass…
…objektiv verstanden werden muss (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229; 28.2.2008, 2006/16/0129). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 29.3.2001, 2000/14/0014; 28.1.2003…
…Parteistellung zukommt, so wird dieser Legitimationsmangel nicht dadurch zu einem bloßen - behebbaren - Formgebrechen, dass derselbe Vertreter auch zur Vertretung der Partei (im gegenständlichen Fall der Erben) selbst befugt gewesen wäre. Ein undeutlicher Inhalt der Erklärung lag bei diesem Anbringen nicht vor." Die steuerliche Vertreterin, Uniconsult…
…25. August 2011 (= Beilage/Devolutionsantrag), adressiert an den Antragsteller, dessen Inhalt in Pkt. 4.2. dieses Bescheides wortwörtlich wiedergegeben wird. Telefax der BankC vom 5. Februar 2010 über den außerbörserlichen Verkauf eines Wertpapiers vom 2. Juni 2009 und Kopie, die vom Gericht beglaubigt wurde…
… 115 BAO gebiete, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, die Absicht der Partei zu erforschen habe (VwGH 6.3.1992, 92/13/0127). Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufung erfüllt seien, gehe die verwaltungsgerichtliche Judikatur regelmäßig…
…2 BAO und die Behörde verpflichtet gewesen, dem Einschreiter die Behebung der Mängel aufzutragen. Für die Beurteilung von Anbringen komme es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an; bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei im Hinblick auf § 115 BAO die Absicht der…
…2001/14/0229). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH…
…zur Verrechnung gelangten Miete als fremdüblich ausgeschlossen ist. [Grafik] [Grafik] 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Bezeichnung des Vorlageantrages als Berufung Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei von Amts wegen zu erforschen (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229)…
…Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters jedoch nicht maßgeblich (vgl Ritz, BAO4, § 85 Tz 1, mwN). Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977 entschieden, dass ein Antrag, einem…
…2001/14/0229). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die…
…dass bei eindeutigem Inhalt eines Anbringens, eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend sein kann (vgl. VwGH 24.06.2009, 2007/15/0041; 17.12.2002, 2002/17/0047). Nur bei undeutlichem Inhalt ist die Parteiabsicht zu erforschen…
…Einschreiter seine Eingabe ausdrücklich als "Vorlageerinnerung iSd § 276 Abs.6 BAO" überschrieben hat und man daher wohl kaum von einem undeutlichen Inhalt eines Anbringens sprechen kann, was (im Hinblick auf den § 115 BAO) eine Erforschung des Parteiwillens nach sich ziehen müsste (siehe dazu Ritz, BAO…
…2005, 2004/16/0101). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (Ritz, BAO3, § 85 Tz 1 unter Verweis auf VwGH 28.1.2005, 2001/14/0229). Die Bw. ist eine Kapitalgesellschaft, die sich für Ihre…
…auf Neufestsetzung von Abgaben eingebracht. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (Ritz, BAO4, § 85, Tz 1, mwN). Der Dw ist daher in einem anderen Verfahren für alle Neufestsetzungsanträge gefragt worden, was er darunter verstehe…
…von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…dass die beantragte Frist zur Vervollständigung des Antrages unangemessen sei. Nehme die Behörde aus ihrer Sicht einen Mangel in einem Antrag wahr, so müsse nach § 85 Abs. 2 BAO ein Mängelbehebungsverfahren mit angemessener Frist eingeleitet werden. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei die Behörde gehalten…