…die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch…
…als nicht stichhältig, zumal nach der Aktenlage für das Zollamt Linz Wels ein derartiger "undeutlicher" Inhalt des betreffenden Parteianbringens keinesfalls evident gewesen ist und auch nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates die genannte Zollbehörde bei dessen Behandlung von einem solchen nicht hätte ausgehen müssen. Dem Zollamt…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH vom 27. Februar 2014, 2009/15/0212, und vom 24. September 2014, 2011713/0082). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist –…
…Nachweisen) Richtig ist, dass bei undeutlichen Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen ist. Nach Ansicht der Richterin liegt aber im gegenständlichen Fall kein undeutlicher Inhalt vor, sondern eine Berufung gegen genau aufgezählte Bescheide. Ein Mängelbehebungsauftrag war nicht notwendig, weil klar formuliert wurde…
…ist, bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen.' Fraglich ist somit, ob der Antrag auf Aussetzung der Einhebung betreffend der Forschungsprämien 2005 bis 2007 gemäß § 212a BAO (der u.a. das Vorliegen einer Berufung zur Voraussetzung hat) dazu führen kann, dass…
…verstanden werden muss. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 22.10.2018, Ra 2018/16/0102), wobei im Zweifel dem Anbringen einer Partei, das sie zur…
…objektiv verstanden werden muss (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229; 28.2.2008, 2006/16/0129). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 29.3.2001, 2000/14/0014; 28.1.2003…
…29.07.2020, Ra 2020/13/0046). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr…
…von Anbringen auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes ankommt (vgl. auch VwGH 29. Januar 1996, 94/16/0158). Nach Ansicht des BFG war demnach der Parteiwille, nämlich, dass die gegenständliche Rechtsanwalts-Partnerschaft im Namen der E(A)GmbH einen Erstattungs…
…Parteistellung zukommt, so wird dieser Legitimationsmangel nicht dadurch zu einem bloßen - behebbaren - Formgebrechen, dass derselbe Vertreter auch zur Vertretung der Partei (im gegenständlichen Fall der Erben) selbst befugt gewesen wäre. Ein undeutlicher Inhalt der Erklärung lag bei diesem Anbringen nicht vor." Die steuerliche Vertreterin, Uniconsult…
…25. August 2011 (= Beilage/Devolutionsantrag), adressiert an den Antragsteller, dessen Inhalt in Pkt. 4.2. dieses Bescheides wortwörtlich wiedergegeben wird. Telefax der BankC vom 5. Februar 2010 über den außerbörserlichen Verkauf eines Wertpapiers vom 2. Juni 2009 und Kopie, die vom Gericht beglaubigt wurde…
…welchem er den zuvor undeutlichen Inhalt seines Anbringens vom 16.7.2024 klarstellte. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 16.7.2024 war insoweit unklar, als daraus nicht hervorging, ob es sich um einen Vorlageantrag gemäß § 264 BAO, einen Antrag auf Aufhebung der…
…eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist – im Hinblick auf § 115 BAO – die Absicht der Partei zu erforschen. Die Behörde hat nicht den Sinn einer…
… 115 BAO gebiete, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, die Absicht der Partei zu erforschen habe (VwGH 6.3.1992, 92/13/0127). Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufung erfüllt seien, gehe die verwaltungsgerichtliche Judikatur regelmäßig…
…nämlich insbesondere eine Auslegung als Antrag gemäß § 299 BAO - dem Bf. zu einer materiellen Entscheidung verhelfen könnte, hat sie diesen Grundsatz missachtet. Das Anbringen des Bf. vom 11.7.2024 ist daher im Zweifel nicht als Vorlageantrag anzusehen. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens hat die…
…ein Anbringen einen undeutlichen Inhalt auf, so hat die Behörde nach der Rechtsprechung des VwGH gemäß §§ 37 und 39 Abs 2 AVG durch Herbeiführung einer entsprechenden Erklärung den wahren Willen des Einschreiters festzustellen (VwGH 19.1.2011, 2009/08/0058), diesen also zu einer Präzisierung…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
…objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.). Mit der Frage der Qualifizierung eines über FinanzOnline eingelangten Parteianbringens hatte sich das…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…