…18. März 2004 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 GebG vorläufig fest. Der Gebührenbemessung legte das Finanzamt das 21 fache (diesen Faktor errechnete das Finanzamt aus der unbestimmten Vertragsdauer zuzüglich der bestimmten Vertragsdauer, die…
…Jahreswerte der bestimmten und der unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen. Wird eine lange Kündigungsfrist wie im gegenständlichen Fall in Absatz 2 des Vertrages (Fall der 3-jährigen Kündigungsfrist in den ersten vier Vertragsjahren) vertraglich vereinbart, ist die Annahme gerechtfertigt, dass zunächst ein Vertrag auf bestimmte Dauer…
…Jahreswerte der bestimmten und der unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen. Wird eine lange Kündigungsfrist wie im gegenständlichen Fall in Absatz 2 des Vertrages (Fall der 3-jährigen Kündigungsfrist in den ersten vier Vertragsjahren) vertraglich vereinbart, ist die Annahme gerechtfertigt, dass zunächst ein Vertrag auf bestimmte Dauer…
…ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen eine Gebühr von 1 v.H. zu entrichten. § 33 TP 5 Abs. 3 GebG lautet auszugsweise: "Bei unbestimmter Vertragsdauer…
…Rechtsgebühr von der Summe der Jahreswerte der bestimmten und der unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen. Bemessungsgrundlage sind bei einer solchen Sachverhaltskonstellation die Jahresentgelte, die während der bestimmten Dauer des Vertragsverhältnisses zu entrichten sind, vermehrt um das dreifache Jahresentgelt für die unbestimmte Dauer (Erkenntnis des VwGH vom…
…oder unbestimmte Vertragsdauer? Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. In den berufungsgegenständlichen Gebührenbescheiden wurde von unbestimmten Vertragsdauern…
…oder unbestimmte Vertragsdauer? Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. In den berufungsgegenständlichen Gebührenbescheiden wurde von unbestimmten Vertragsdauern…
…Fall grundsätzlich, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde. Nach § 33 TP 5 Abs. 3 GebG 1957 sind bei unbestimmter Vertragsdauer die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens…
…und vom 28.3.1974, 1102/73). Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof in den zitierten Erkenntnissen gelangt auch der unabhängige Finanzsenat zu dem Ergebnis, dass trotz unbestimmter Vertragsdauer gebührenrechtlich von einem Vertrag auszugehen ist, der jedenfalls zuerst - während des Zeitraums des beiderseitigen Kündigungsverzichts - als auf bestimmte…
…Unkündbarkeit als bestimmte und auch der vereinbarten unbestimmten Vertragsdauer wurde das 60- fache Monatsentgelt (der fünffache Jahreswert) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung bekämpft unter Hinweis auf die aus den beiden VwGH- Erkenntnisse vom 28.09.1998, 98/16/0176 und vom…
…idgF unterliegen Bestandverträge (§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im allgemeinen einer Rechtsgebühr von 1.v.H. Bei unbestimmter Vertragsdauer sind nach § 33 TP 5 Abs…
…Festgehalten wird, dass....die Bw.....in Hinblick darauf, dass die Fernsehrechte des Vereines für die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer vergeben sind und sich die....Bw. dennoch zur sofortigen Leistung des jährlichen Entgelts verpflichtet, hohe Vorleistungen erbringt....Falls der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Vereins…
…Festgehalten wird, dass....die Bw.....in Hinblick darauf, dass die Fernsehrechte des Vereines für die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer vergeben sind und sich die....Bw. dennoch zur sofortigen Leistung des jährlichen Entgelts verpflichtet, hohe Vorleistungen erbringt....Falls der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Vereins…
…aufkündigen.... Festgehalten wird, dass....die Bw.....in Hinblick darauf, dass die Fernsehrechte des Vereines für die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer vergeben sind und sich die....Bw. dennoch zur sofortigen Leistung des jährlichen Entgelts verpflichtet, hohe Vorleistungen erbringt....Falls der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des…
…sei nur auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden. Die Bw. habe das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 30.6. eines jeden Jahres, frühestens jedoch mit Wirkung zum 30.6.2000 zu kündigen. Ein nur einseitiger Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit sei…
…Festgehalten wird, dass....die Bw.....in Hinblick darauf, dass die Fernsehrechte des Vereines für die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer vergeben sind und sich die....Bw. dennoch zur sofortigen Leistung des jährlichen Entgelts verpflichtet, hohe Vorleistungen erbringt....Falls der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Vereins…
…nach § 4 Abs. 4 ASVG und weisen folgende Merkmale auf: Verpflichtung zu Dienstleistungen, keine persönliche Abhängigkeit, Möglichkeit den Arbeitsablauf selbst zu regeln, Bestimmung von Ort und Zeit der Arbeitsleistung und bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer. Auf freie Dienstnehmer sind die Regelungen über Abfertigung, Urlaubsentgelt usw. nicht…
…D. h. es war kein Vorstandsvertrag sondern ein Arbeitsvertrag für ein Dienstverhältnis. Der Vertrag war nicht für eine bestimmte Vertragsdauer sondern für unbestimmte Zeit. Herr Dr. V. mußte vom Dienstgeber zu keinerlei Zustimmung oder Verzicht bewogen werden, da es der Dienstgeber zur Gänze in seiner…
…Von beiden Vertragspartnern sei jedoch keinesfalls eine Vertragsdauer von unbestimmter Zeit gewollt gewesen. Dazu wurde eine Befragung des Geschäftsführers der Bw., Herrn S. beantragt. Im Zuge eines daraufhin seitens der Abgabenbehörde zweiter Instanz geführten Ermittlungsverfahrens und telefonischer Kontaktaufnahme mit dem sich im Ausland befindlichen Geschäftsführer…
…und J W , datiert mit 27. 8. 2007, mit folgenden wesentlichen Vertragsinhalten übermittelt: Leasingobjekt: Ladeneinrichtung voraussichtlicher Anschaffungswert netto € 41.739,39 zzgl. 20 % Ust € 8.347,99 = € 50.087,27; Standort = Firmensitz des Leasingnehmers Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit ab Bereitstellung…