…I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsvorbringen des Beschuldigten spruchgemäß die Entscheidung des unzuständigen Organes der ersten Instanz aufzuheben und die Finanzstrafsache an die tatsächlich zuständige Behörde…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…davon wissen können oder müssen. Der Umstand, dass seitens der Behörde keine Ermittlungen hinsichtlich der P angestellt wurden, stelle einen gravierenden Verfahrensmangel dar, welcher an sich bereits geeignet sei, das Verfahren und den daraufhin erlassenen Bescheid nichtig werden zu lassen. Wenn die Behörde in der…
…wird auf die ausführliche Begründung des Zurücknahmebescheides durch das Finanzamt verwiesen. Somit wurde dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen. Auch die gegen den Zurücknahmebescheid gerichtete Berufung zeigt nichts Gegenteiliges auf, sondern geht fast ausschließlich auf beim Umsatzsteuerbescheid 2007 angeblich vorliegende Verfahrensmängel ein. Wien, am 26. Mai 2011
§ 245 Abs. 3 BAO genannt, wo explizit im Gesetz ausgeführt wird, dass die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen verlängert werden kann. In den verfahrensrelevanten Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (§ 145 Abs. 1 FinStrG über die Monatsfrist zur Einbringung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung oder § 150 Abs. 2 FinStrG…
…vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde (Art. 83 Abs. 2 B-VG). Eine mit diesem Verfahrensmangel behaftete Entscheidung ist grundsätzlich aufzuheben (z.B. VfGH 3.3.2008 B 97/07; VfGH 29.2.2000 B 2025/99). Dieser Mangel ist in jedem Stadium des Verfahrens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Josef Weber, Peter Grund und Mag. Günter Miniböck im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung der Bw.., Handel mit Sportbekleidung und Sportartikeln, 1130 Wien, Adresse1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Angaben wird ersucht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu untermauern (Schriftverkehr mit Banken, Niederschriften, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle ...) und auch Namen und Anschrift jener Personen anzugeben, mit denen die diesbezüglichen Gespräche geführt wurden. Die Ablehnung der Kreditgewährung, sollte sie schriftlich erfolgt sein, wäre vorzulegen. Bezüglich einer allfälligen Befragung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Juni…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., arbeitslos, geb. xx, wohnhaft xxx, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 10. Februar 2005 über die Einleitung…
…wird. In der entsprechenden Begründung sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen anzuführen, die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage ist klar und übersichtlich zusammenzufassen. Gemäß regelmäßiger Judikatur des VwGH kann ein Begründungsmangel einen wesentlichen Verfahrensmangel i S d § 42 Abs…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2001 gegen den Bescheid des FAes vom 21. Juni 2001 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1998 und die Berufung vom 30. August 2002 gegen den Bescheid des FAes…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
…Folge in einem Antrag vom 1. Oktober 2007 auf Einstellung der Erhebungen, in einem Befangenheitsantrag sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde umfangreiche und auch in der gegenständlichen Beschwerde unter den Punkten 1.) bis 8.) aufgezeigte Verfahrensmängel bzw. Mängel in der Aktenführung behauptet, auf welche in der gegenständlichen Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…