…an der Klärung des Sachverhaltes verpflichtet. Im Berufungsfall galt dies umso mehr, als aufgrund der Tatsache, dass zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft keine umfassen Rechts- und Amtshilfe besteht, die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden gegenüber Arbeitnehmern inländischer Betriebe eingeschränkt sind (vgl. dazu Ritz, .BAO³…
…gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Kontrolle zu gewährleisten. Der EuGH hat derartige in Vorabentscheidungsverfahren immer wieder vorgebrachte Rechtfertigungen in der Regel mit dem Hinweis auf die Richtlinie 77/99, die eine umfassende Amtshilfe im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, abgelehnt. Ausserdem hindere nichts die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen…
…cit. resultieren und wenn diese Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Da mit der Schweiz keine umfassende Amtshilfe wie im Gemeinschaftsgebiet durch die Richtlinie RL 77/99 besteht, ist den inländischen Steuerbehörden eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des § 3…
…dies im gegenständlichen Fall nach der Rechtsprechung des EuGH zur Wahrung der Wirksamkeit der Steueraufsicht notwendig, da eine umfassende Amtshilfe mit der Schweiz nicht bestehe. Ebenfalls mit Bescheid vom 27. Jänner 2006 setzte das Finanzamt mit derselben Begründung die Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2006 mit…
…wirksamen steuerlichen Kontrolle anerkannt (Hinweis auf das EuGH-Urteil Haribo Rn 69). Daher könne der Kapitalverkehrsfreiheit Verdrängungswirkung nur in Bezug auf Portfoliodividenden aus jenen Drittstaaten, mit denen umfassende Amtshilfe vereinbart sei, zukommen. Die mitbeteiligte Partei habe in den Streitjahren 2000 und 2001 ua Portfoliodividenden aus…
…SWI 2012, 317) kommt es demnach eindeutig nur bei jenen Drittstaaten zu einer Entlastung nach der Anrechnungsmethode, mit denen Österreich ein umfassendes Amtshilfeabkommen in dem Sinne geschlossen hat, dass es zu einem Austausch von Informationen nicht nur zur Durchführung des DBA, sondern auch des innerstaatlichen…
…wirksamen steuerlichen Kontrolle anerkannt (Hinweis auf das EuGH-Urteil Haribo Rn 69). Daher könne der Kapitalverkehrsfreiheit Verdrängungswirkung nur in Bezug auf Portfoliodividenden aus jenen Drittstaaten, mit denen umfassende Amtshilfe vereinbart sei, zukommen. Die mitbeteiligte Partei habe in den Streitjahren 2000 und 2001 ua Portfoliodividenden aus…
…wirksamen steuerlichen Kontrolle anerkannt (Hinweis auf das EuGH-Urteil Haribo Rn 69). Daher könne der Kapitalverkehrsfreiheit Verdrängungswirkung nur in Bezug auf Portfoliodividenden aus jenen Drittstaaten, mit denen umfassende Amtshilfe vereinbart sei, zukommen. Die mitbeteiligte Partei habe in den Streitjahren 2000 und 2001 ua Portfoliodividenden aus…
…ist beizupflichten, dass Geschäfte mit einer in der Schweiz ansässigen Sitzgesellschaft (Domizilgesellschaft), deren tatsächliche Beteiligte nicht bekannt sind und hinsichtlich derer von den ausländischen Abgabenbehörden nicht umfassende Amtshilfe geleistet wird, grundsätzlich zu hinterfragen sind. Im gegenständlichen Fall hat die Domizilgesellschaft bei der Bw, mit welcher…
…gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Kontrolle zu gewährleisten. Der EuGH hat derartige in Vorabentscheidungsverfahren immer wieder vorgebrachte Rechtfertigungen in der Regel mit dem Hinweis auf die Richtlinie 77/99, die eine umfassende Amtshilfe im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, abgelehnt. Außerdem hindere nichts die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen…
…gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Kontrolle zu gewährleisten. Der EuGH hat derartige in Vorabentscheidungsverfahren immer wieder vorgebrachte Rechtfertigungen in der Regel mit dem Hinweis auf die Richtlinie 77/99, die eine umfassende Amtshilfe im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, abgelehnt. Außerdem hindere nichts die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen…
…gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Kontrolle zu gewährleisten. Der EuGH hat derartige in Vorabentscheidungsverfahren immer wieder vorgebrachte Rechtfertigungen in der Regel mit dem Hinweis auf die Richtlinie 77/99, die eine umfassende Amtshilfe im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, abgelehnt. Außerdem hindere nichts die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen…
…gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Kontrolle zu gewährleisten. Der EuGH hat derartige in Vorabentscheidungsverfahren immer wieder vorgebrachte Rechtfertigungen in der Regel mit dem Hinweis auf die Richtlinie 77/99, die eine umfassende Amtshilfe im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, abgelehnt. Außerdem hindere nichts die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen…
…gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Kontrolle zu gewährleisten. Der EuGH hat derartige in Vorabentscheidungsverfahren immer wieder vorgebrachte Rechtfertigungen in der Regel mit dem Hinweis auf die Richtlinie 77/99, die eine umfassende Amtshilfe im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, abgelehnt. Außerdem hindere nichts die Steuerbehörden daran, vom Steuerpflichtigen…
…einer Nachschau gemäß § 24 ZollR-DG überprüfte das Hauptzollamt Wien, ob die Eingangsabgabenbefreiung für diese Waren zu Recht gewährt worden war. Die Abgabenbehörde erster Instanz befasste dabei (im Amtshilfeweg) auch die ungarischen Zollbehörden. Diese Überprüfung mündete in den o.a. Abgabenbescheid vom 23. Oktober 2003.…
…des EuGH nur zu verstehen vor dem Hintergrund des im Gemeinschaftsgebiet durch die Amtshilferichtlinie, RL 77/799/EWG, sowie die Beibringungsrichtlinie, RL 76/308/EWG gewährleisteten umfassenden Amts- und Vollstreckungshilfe. Denn erst durch diese zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen ist der auch nach Gemeinschaftsrecht zulässige Weg…
…Aufsichtsbehörde) ausschließlich dem Konsumentenschutz dient. Die berufsrechtliche Befugnis konnte nicht nachgewiesen werden. Die Abgabenbehörde I. Instanz kann insbesondere im Hinblick auf Punkt 3 keinen Verstoß gegen die RL 2005/36/EG erkennen. Die geschäftsmäßige Vertretung (umfassende Vertretungsvollmacht) ist demgemäß gem. § 84 Abs. 1 BAO unzulässig…
…werden kann, dass mit dem Fürstentum Liechtenstein keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, einzugehen war. Es wird aber angemerkt, dass nach der neueren Rechtsprechung des EuGH das Fehlen einer Amtshilfe, wie sie innerhalb der EU durch die Amtshilferichtlinie RL 77/799/EWG besteht, ein Rechtfertigungsgrund…
…Österreich betrifft und deren Vollstreckung nicht der Hilfe ausländischer Behörden bedarf (Rn 73). Unionsrechtlich ist damit nur eine Amtshilferegelung zulässig, nicht aber eine umfassende Vollstreckungshilfe. Zu den Portfoliodividenden aus Drittstaaten stellt der EuGH zunächst fest, dass eine Diskriminierung der Drittstaatsdividenden vorliegt: Da Dividenden in Drittstaaten…
…Portfoliodividenden von Körperschaften, die nach dem Recht eines Drittstaates oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes ohne umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe gegründet seien, sollen weiterhin von der Steuerbefreiung ausgeschlossen bleiben. Allerdings seien auch Portfoliodividenden von ausländischen Gesellschaften aus einem Drittstaat dem Grunde nach durch die Kapitalverkehrsfreiheit…