…Soweit triftige medizinische Gründe vorliegen und die medizinische Notwendigkeit dadurch hinreichend erwiesen ist, sind daher Aufwendungen von einer Berücksichtigung im Rahmen des § 34 EStG noch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sozialversicherung eine Kostenübernahme - sei es nur hinsichtlich der Höhe oder bereits dem Grunde nach - ablehnt…
…gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind, zu berücksichtigen seien, wenn sie aus triftigen medizinischen Gründen anfielen und ohne sie erhebliche gesundheitliche Nachteile zu erwarten seien. Der Spruch des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides (Erstbescheides) vom 31.1.2008 sei daher richtig gewesen und die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 299 BAO…
…geforderte Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen setzt in Bezug auf Krankheits- bzw. Behinderungskosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraus, dass ohne Anwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten ernsthafter, gesundheitlicher Nachteile feststeht oder sich zumindest konkret abzeichnet. Für Krankheitskosten…
…zuordnete. Die in § 34 EStG geforderte Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen setzt in Bezug auf Krankheits- bzw. Behinderungskosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraus, dass ohne Anwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten ernsthafter, gesundheitlicher Nachteile feststeht oder sich…
…Bw. auf sein hohes Alter und das damit in Zusammenhang stehende höhere Ruhebedürfnis trifft wohl auf die meisten schwer kranken Patienten seiner Altersgruppe zu. Da es dem Bw. somit nicht gelungen ist, triftige medizinische Gründe nachzuweisen bzw. nachvollziehbar glaubhaft zu gemacht, ist die Zwangsläufigkeit iSd …
…sei von vornherein nicht möglich, zu beweisen, ob triftige medizinische Gründe für das Beiziehen eines Vertrauensarztes vorliegen würden. Aufgrund der erwiesenen Komplexität des Falles durch die Notwendigkeit der Einschaltung von zwei Spitälern mit anerkannten Fachleuten sei selbst diesem geforderten Umstand entsprochen. Wenn man weiters berücksichtige…
…1988 vorhanden gewesen wären: Für die Kuraufenthalte in Bad Waltersdorf wären triftige medizinische Gründe vorgelegen (Verweis auf ein amtsärztliches Zeugnis aus dem Jahr 1986). Die Kuraufenthalte wären stets vor Beginn der Kur verordnet worden. Die Kuraufenthalte Bad Waltersdorf würden grundsätzlich unter ärztlicher Kontrolle (Kurarzt) erfolgen…
…deshalb zu verneinen, weil in Bezug auf die Ehegattin keine trifftigen medizinischen Gründe ersichtlich sind, die höhere Aufwendungen, als diese von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, erfordern. Die vom Bw. angeführten, auf einen größeren Personenkreis zutreffenden, allgemeinen (gesundheitlich-medizinischen) Vorteile einer Hausgeburt, lassen daher auf…
…wonach höhere Aufwendungen als solche, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt seien, nur dann abzugsfähig seien, wenn sie aus triftigen medizinischen Gründen anfallen und ohne die teure Behandlung erhebliche gesundheitliche Nachteile zu erwarten wären, vertrete die Bw. die Auffassung, dass diese Rechtsprechung nicht mehr zeitgemäß…
…Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. Sollte allerdings der Arzt tatsächlich seine Behandlung von Zusatzversicherungen abhängig machen bzw. gemacht haben, so wäre es am Berufungswerber gelegen, diese Bestätigung vorzulegen. Es wird hier also nochmals festgehalten, dass es sich um triftige medizinische Gründe handeln muss…
…Krankheit zuständig ist, aussuchen zu können. Daraus und den zuvor angestellten Überlegungen folgert aber, dass mangels triftiger medizinischer Gründe das Element der Zwangsläufigkeit zu verneinen sein wird. Um die außergewöhnliche Belastung abziehen zu können, müsste sie allerdings zwangsläufig erwachsen sein (§ 34 Abs. 1 und 3…
…und das damit in Zusammenhang stehende höhere Ruhebedürfnis trifft wohl auf die meisten schwer kranken Patienten ihrer Altersgruppe zu. Da es dem Bw. somit nicht gelungen ist, triftige medizinische Gründe nachzuweisen bzw. nachvollziehbar glaubhaft zu gemacht, ist nach Ansicht der erkennenden Behörde die Zwangsläufigkeit iSd …
…vorzulegen. Die in § 34 EStG 1988 geforderte Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen setzt in Bezug auf Krankheits- bzw. Behinderungskosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraus, dass ohne Anwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten ernsthafter, gesundheitlicher Nachteile feststeht oder…
…kommt, dass die Ehegattin selbst disponieren, Möbel bestellen und für sich selbst eine Wohnung suchen konnte. Für die "Verordnung einer Trennung mit Wohnung" bedarf es aber sehr wohl konkreter triftiger medizinischer Gründe. Dass eine Trennung für therapeutisch sinnvoll erachtet wird, ist zu allgemein gehalten, zu…
…Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Ließen triftige medizinische Gründe eine besondere Behandlung geboten erscheinen, müsse darüber auch ein Nachweis erbracht werden. Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal seien grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn diese…
…Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Wenn triftige medizinische Gründe eine besondere Behandlung geboten erscheinen lassen, muss darüber auch ein Nachweis erbracht werden. Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal sind grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn…
…außergewöhnlichen Belastungen neben den Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit und der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch, dass die Belastung zwangsläufig erwächst. Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen setzt in Bezug auf derartige Kosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand voraus. Für Krankheitskosten fordert der Verwaltungsgerichtshof deshalb…
…außergewöhnlichen Belastungen neben den Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit und der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch, dass die Belastung zwangsläufig erwächst. Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen setzt in Bezug auf derartige Kosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand voraus. Für Krankheitskosten fordert der Verwaltungsgerichtshof deshalb…
…Die in § 34 EStG 1988 geforderte Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen würde in Bezug auf Krankheits- bzw. Behinderungskosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraussetzen, dass ohne Aufwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten ernsthafter, gesundheitlicher Nachteile feststehen oder sich…
…Nr. 119) sind nicht außergewöhnlich und nicht zwangsläufig und können daher keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden. Aufwendungen für ein Blutdruckmessgerät sind nur bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe abzugsfähig (Doralt, EStG, § 34, Tz. 78). Da der Bw derartige triftige medizinische Gründe nicht nachgewiesen hat, ist…