…das sind € 80.320,79 (in Worten) vereinbart, sodass wirtschaftlich und nach dem Willen der Parteien eine gemischte Schenkung der Grundstücke mit einer Teilentgeltlichkeit von € 80.320,79 vorlag. Von dieser Darlehensverrechnung hatten die Vertragsparteien den Urkundenverfasser in Unkenntnis der dadurch ausgelösten unterschiedlichen…
…die Berufungsführerin durch den Kaufvertrag die Befugnis zur entgeltlichen Verwertung der Liegenschaft erworben hat. Ob der Erwerb der Liegenschaft entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgt ist, ist für die Zurechnung der Einkünfte an die Berufungsführerin belanglos. Dies hat allenfalls Auswirkungen auf das Bestehen eines allfälligen Schenkungssteueranspruches…
…die Entgeltlichkeit der Zurverfügungstellung nicht erwiesen sei. Die oben zitierten Ausführungen aus den KStR 2001 finden auch in den EStR 2000 Rz 2605 ihren Niederschlag: "Bei Nutzungseinlagen überlässt der Gesellschafter sein Vermögen oder seine Arbeitskraft der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung…
…weiterer Folge zwischen Sach- und Nutzungseinlagen zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine Nutzungseinlage: "Bei Nutzungseinlagen überlässt der Gesellschafter sein Vermögen oder seine Arbeitskraft der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichem Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung, wodurch der Körperschaft in Höhe des nicht verrechneten…
…ist daher die Steuerschuld gem. § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG mit dem Tod der Erblasserin entstanden. Dass das Recht nicht verbüchert wurde und später darauf teilentgeltlich verzichtet wurde, ändert am Anfall nichts. Das Legat war auch nicht nur "kurzfristig" ausgelegt, sondern entsprechend der Anordnung…
…H.H., seinen Anteil dem Sohn mittels Übergabsvertrages auf den Todesfall gegen Leistung eines Barbetrages, einer Leibrente und gegen Einräumung eines Wohnrechtes (jeweils an die Witwe und sonstige Pflichtteilsberechtigte) teilentgeltlich zugewendet. Gesellschaftsvertrag und Übergabsvertrag seien zwischen denselben Vertragsparteien zeitgleich abgeschlossen worden. Letzterer derogiere hinsichtlich der…
…Nutzungseinlage erfüllt. Bei Nutzungseinlagen überlässt der Gesellschafter sein Vermögen oder seine Arbeitskraft der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Nutzung, wodurch der Körperschaft in Höhe des nicht verrechneten Aufwandes ein Vorteil zukommt. Nach herrschender Auffassung des BMF kommt dem Nutzungsvorteil nicht die Eigenschaft…
…Ausdruck gebracht wird, zumal in jenen Fällen, in denen die Gegenleistung durch andere Faktoren bestimmt wird, zu fragen sein wird, ob nicht ein unentgeltliches oder teilentgeltliches Geschäft vorliegt. Daraus scheint jedoch zu folgen, dass es unsachlich ist bzw. einer besonderen sachlichen Rechtfertigung bedarf, wenn in…
…gegenständlichen Vertrag, in welchem sich Anhaltspunkte dafür, dass dieser zum Vertragsabschlusszeitpunkt nicht als entgeltliches, sondern als ein nur teilentgeltliches Rechtsgeschäft gewollt gewesen wäre, nicht ergeben. Entsprechend dem zuletzt angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes war im Ergebnis daher, da der vorliegende Vertrag eine Gegenleistung vorsah, weder von…
…beim Bw in Ansatz brachte, den Nutzen der unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Dienstleistung als steuerwirksame (verdeckte) Einlage im Sinne des § 8 KStG behandelt. Zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Nutzungseinlagen in Körperschaften vertritt der deutsche Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Nutzungsvorteile nach bilanzrechtlichen Grundsätzen…
…zusätzliche (fiktive) Betriebsausgabe bei der Bw und als zusätzliche (fiktive) Einnahme bei AB in Ansatz brachte, den Nutzen der unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Dienstleistung als steuerwirksame (verdeckte) Einlage im Sinne des § 8 KStG behandelt. Zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Nutzungseinlagen in Körperschaften vertritt der deutsche…
…R 5/93, BStBl. 1996 II S. 588) auch bei teilentgeltlichem Erwerb (gemischter Schenkung), wobei in diesem Fall als Vergleichsmaßstab zur Höhe der Aufwendungen der Verkehrswert des Gebäudes heranzuziehen ist. Lediglich bei unentgeltlichen Erwerben ist im Hinblick auf die durch Gesamt- bzw. Einzelrechtsnachfolge bedingte besondere…
…Grunderwerbsteuervorschreibung auch für den gegenständlichen Vertrag, in welchem sich Anhaltspunkte dafür, dass dieser zum Vertragsabschlusszeitpunkt nicht als entgeltliches, sondern als ein nur teilentgeltliches Rechtsgeschäft gewollt gewesen wäre, nicht ergeben. Entsprechend dem zuletzt angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes war im Ergebnis daher, da der vorliegende Vertrag eine…
…Grunderwerbsteuervorschreibung auch für den gegenständlichen Vertrag, in welchem sich Anhaltspunkte dafür, dass dieser zum Vertragsabschlusszeitpunkt nicht als entgeltliches, sondern als ein nur teilentgeltliches Rechtsgeschäft gewollt gewesen wäre, nicht ergeben. Entsprechend dem zuletzt angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes war im Ergebnis daher, da der vorliegende Vertrag eine…
…Befreiung, soweit eine Gegenleistung vorliegt nicht zum Zug kommt, ändert an dieser Beurteilung nichts, da 1. auch teilentgeltliche Vorgänge im Ausmaß der Bereicherung SchSt-Pflicht auslösen und 2. hins. GrESt eine Gegenleistung an die Ausscheidenden gar nicht zum Ansatz kam, sondern lediglich Schulden der Gesellschaft…
…den gegenständlichen Vertrag, in welchem sich Anhaltspunkte dafür, dass dieser zum Vertragsabschlusszeitpunkt nicht als entgeltliches, sondern als ein nur teilentgeltliches Rechtsgeschäft gewollt gewesen wäre, nicht ergeben. Dass beide Vertragsteile auf eine Anfechtung wegen einer allfälligen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichteten, lässt nicht…