…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation keineswegs zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Nach dem Autor des zitierten Beitrags lässt die grammatikalische Interpretation beide Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation keineswegs zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Nach dem Autor des zitierten Beitrags lässt die grammatikalische Interpretation beide Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation keineswegs zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Nach dem Autor des zitierten Beitrags lässt die grammatikalische Interpretation beide Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000…
…Anhand eines Beispiels zeigte er auf, dass die Hinzurechnung zu einer steuerlichen Belastung von 3.200 € führen könne. Dies sei gewiss nicht vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen und lasse sich bei einer systematischen Auslegung entschärfen. Im Übrigen stellte er klar, dass er keine gemeinschaftsrechtlichen Einwände…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation nicht zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Der Autor des zitierten Fachartikels vertritt die Auffassung, die grammatikalische Interpretation lasse zwei Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von…
…was wiederum zur Folge hat, dass die systematische Interpretation nicht zwingend zur Lösung der strittigen Rechtsfrage im Sinne des Berufungsbegehrens führt. Der Autor des zitierten Fachartikels vertritt die Auffassung, die grammatikalische Interpretation lasse zwei Auslegungen zu: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von…
…dass bei Auslegung von Verwaltungsgesetzen der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und systematischen Auslegung der Vorrang zu geben ist (Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht³, 1996, 101f; UFS 10.11.2005, RV/0609-L/03). Grammatikalische und systematische Auslegung gebieten aber im gegenständlichen Fall die oben…
…vermieden wird. Dort ist angeordnet, dass beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge zu berücksichtigen sind. Schließlich deutet auch die historisch-systematische Auslegung in diese Richtung. Denn der Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab dem Jahr 2005 in den Tarif des § 33 Abs. 1 EStG…
…Sinn ist die Wortfolge des "anderen Steuerschuldners" zu verstehen; jede andere Auslegung würde der im zweiten und dritten Satz klar und deutlich zum Ausdruck gebrachten Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Im systematischen Zusammenhang mit dem Generaltatbestand des § 1 Abs 1 kommt es dabei nicht darauf an…
…Tarifvorschrift handelt. Die systematische Interpretation spreche jedoch für einen Progressionsvorbehalt. Der Bw ist insofern zuzustimmen, als dann, wenn Zweifel am Wortlaut einer Gesetzesbestimmung bestehen andere Interpretationsmethoden herangezogen werden können. Auch im öffentlichen Recht ist bei der Auslegung nach jenen grundlegenden Regeln des Rechtsverständnisses vorzugehen, die…
…1997, 95/15/0012). Ziel der Auslegung ist es, den objektiven Willen einer Vorschrift zu erfassen. Diesem Auslegungsziel dienen die grammatikalische, die systematische, die teleologische und die historische Auslegung, wobei sich diese Auslegungsmethoden nicht gegenseitig ausschließen sondern ergänzen (VwGH 7.9.1989, 89/16/0067)…
…allgemeine Tendenz, das Gesetz der Disposition durch die ihm unterworfenen Organe möglichst zu entziehen. Dies bedeutet einen Vorrang der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung sowie äußerste Zurückhaltung gegenüber der Anwendung so genannter "korrigierender Auslegungsmethoden" (Hinweis: Antoniolli-Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht², 92f…
…Eine systematische Betrachtung dieser Bestimmung als Gewinnermittlungsvorschrift im Kontext mit der Bestimmung des § 32 Z 2 EStG legt jedoch Zweifel an der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den vorliegenden Sachverhalt nahe. 3.4. Auch im Verwaltungsrecht sind die Auslegungsvorschriften des ABGB anzuwenden (VwGH 28.10.1988…
…haben, gehören Wiederaufnahme- und Behebungstatbestand wohl grundsätzlich in den Spruch des Bescheides. Lässt allerdings der Spruch für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen, so ist die Begründung als Auslegungsbehelf heranzuziehen. Denn Spruch und Begründung machen den Bescheid aus. Enthält die Begründung einen entsprechenden Verweis…
…dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, maßgebend. Ziel der Auslegung ist es, den objektiven Willen einer Vorschrift zu erfassen. Diesem Auslegungsziel dienen die grammatikalische, die systematische, die teleologische und die historische Auslegung. Diese Auslegungsmethoden schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich (vgl. Ritz…
…Forderungswertpapieren an diesen wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen Zinsen für den Kapitalertragsteuerabzug sind daher grundsätzlich nach progressiven finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Dem Einwand, systematische und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw…
…76. handelt es sich bei dem Unternehmer iSd des GSpG um einen glücksspieleigenen Unternehmerbegriff handelt. Veranstalter ist derjenige, der eine Spielgelegenheit verschafft: "Der Unternehmerbegriff des UStG ist zur Auslegung des Unternehmers bzw. Veranstalters iSd GSpG ungeeignet, da diese beiden Gesetze zwei grundlegend verschiedenen Normzwecke verfolgen…
…76. handelt es sich bei dem Unternehmer iSd des GSpG um einen glücksspieleigenen Unternehmerbegriff handelt. Veranstalter ist derjenige, der eine Spielgelegenheit verschafft: "Der Unternehmerbegriff des UStG ist zur Auslegung des Unternehmers bzw. Veranstalters iSd GSpG ungeeignet, da diese beiden Gesetze zwei grundlegend verschiedenen Normzwecke verfolgen…
…der Verwendung der linearen Methode gewesen und die Kunden hätten auch deren Anwendung gefordert. Im Kern gehe es in Zusammenfassung der Berufung um drei rechtliche Argumente, die alle zum gleichen Ergebnis führen würden: Eine systematische Analyse des Gesetzes zeige, dass die lineare Methode die sei…
…bei Forderungswertpapieren an diesen wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen Zinsen für den Kapitalertragsteuerabzug sind daher grundsätzlich nach finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Dem Einwand, systematische und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen, ist entgegenzuhalten, dass spezielle bzw…