…führt der Bw. zusammengefasst sinngemäß aus, dass er auf die gesamten erstinstanzlichen Vorbringen verweise. Das Finanzamt verkenne die Rechtslage. Durch die subsidäre Schutzberechtigung für den Bw. sei der Aufenthalt in Österreich für seine Person legal. Auch für seine Kinder treffe dies zu, da sich diese…
…Unterlagen ersichtlich war, war auch L im Verfahren des Unabhängigen Bundesasylsenates bereits mit mündlich verkündeten Bescheid vom 7.11.2006 die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt worden. Nach § 8 AsylG ist die Entscheidung über die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten mit einer abweisenden Entscheidung nach § 3…
…UBAS vom 7.4.2006 subsidiärer Schutz gewährt worden sei. Sie habe daher gem. § 3 Abs. 4 FLAG Anspruch auf Familienbeihilfe für die vier Kinder, zumal sie unselbständig erwerbstätig sei und keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalte. Der Status als subsidiär Schutzberechtige sei auch der…
… 8 Abs.1 AsylG wurde festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Russische Föderation nicht zulässig sei (Subsidiäre Schutzberechtigung). Eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 27.12.2008 wurde gewährt. Am 15. Juli 2008 stellte der Bw. einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine…
…Föderation. Der unabhängigen Bundesasylsenates erteilte gemäß § 8 AsylG 1997 mit Bescheid vom 09.06.2008 dem Bw. und seiner Familie die subsidiäre Schutzberechtigung. Laut Auskunft der Koordinationsstelle für Ausländerfragen, laut Bescheid der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten und laut vorgelegten Kopien der Kontoauszüge erhielten der…
…mit Schreiben vom 31.5.2007 an den nunmehrigen Bw. die Aufforderung, die für ihn und seine Kinder ausgestellten Karten für die subsidiäre Schutzberechtigung, die vom Bundesasylamt erlassenen Bescheide über die Aufenthaltsberechtigung ab 12.5.2007, sowie einen Nachweis über eine vorliegende Dienstgeberbeschäftigung unter gleichzeitiger…
…4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 für Personen, denen die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde ab 1.7.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn sie selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind und sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Grundversorgung für die Familie haben. Mit Schriftsatz vom 11…
…entweder einen Aufenthaltstitel nach §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. Diese Voraussetzungen träfen weder auf die Bw. noch auf ihre Kinder zu und hätten sich die Bw. sowie ihre Söhne ohne…
…rechtskräftig durch Zurückziehung ihrer Berufung beim Bundesasylamt im Februar 2009 abweisend entschieden. Gleichzeitig beantragte die Bw. mit der Zurückziehung ihrer Berufung im Februar 2009 beim Bundesasylamt die Zuerkennung des Status der subsidären Schutzberechtigung. Auch über dieses Verfahren wurde folglich vom Bundesasylamt negativ entschieden. Die Bw…
…meinen Anspruch nach dem FLAG 1967 verhindern. Weder ich noch meine Familienangehörigen beziehen seit April 2009 Leistungen aus der Grundversorgung, die übrigen Anspruchsvoraussetzungen (Beschäftigung, subsidiäre Schutzberechtigung) liegen ebenfalls vor." Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…das Verfahren fortgesetzt und schließlich mit Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 26.5.2008 der Asylantrag abgewiesen, jedoch die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 25.5.2009 erteilt, die in der Folge verlängert wurde. Die Ehegattin sowie die beiden Kinder hielten sich…
…sind. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht auch für jene Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. Da von ihren Kindern keine subsidiäre Schutzberechtigung vorliegt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Auch gegen diesen Bescheid wurde keine Berufung eingebracht. Am 19. Juni…
…2003 durch den Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 26.5.2008 dahingehend entschieden, dass dem Antragsteller die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde und eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 25.5.2009 erteilt wurde, die in der Folge bis 25.5.2010 verlängert wurde. Auf Grund…
…Unterlagen ergeben hat, war auch U im Verfahren des Unabhängigen Bundesasylsenates bereits mit mündlich verkündeten Bescheid vom 7.11.2006 die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt worden. Nach § 8 AsylG ist die Entscheidung über die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten mit einer abweisenden Entscheidung nach § 3…
…geb. 2003. Vorgelegt wurde ein Bescheid, der über die subsidiäre Schutzberechtigung des MHA absprach und ein Bescheid über die befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Absatz 4 AsylG bis 01.11.2007. In einem Schreiben vom 16.03.2006 teilte das Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Koordinationsstelle für…
…eingebracht. 4. Mit dem Bescheid des Bundeasylamtes vom 10.02.2010 - nach dem Spruch "Ausweisung aus Österreich auf Dauer unzulässig" wurde uns subsidiärer Schutz und Bleiberecht gewährt. 5. Nach Etablierung des Asylgerichtshofes wurde ab 23.02.2012 die subsidiäre Schutzberechtigung anerkannt. 6. Erteilung des Aufenthaltstitels…
…führte lediglich dazu, dass aufgrund der Legalfiktion des § 75 Abs. 6 AsylG 2005 der Status eines subsidiär Schutzberechtigten nach dem AsylG 2005 anerkannt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wurden für Personen, denen eine subsidiäre Schutzberechtigung zukommt, entsprechende Karten gemäß § 52 AsylG 2005 ausgestellt. Solche Karten haben…
…anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. Diese Voraussetzungen liegen im Berufungszeitraum jedoch unbestritten nicht vor (vgl. UFS 25.11.2011, RV/0373-G/11…
…Aufenthaltstitel nach §§ 8 oder 9 NAG haben oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt oder die subsidiäre Schutzberechtigung nach AsylG 2005 zuerkannt worden ist. Die Tatsache des ständigen Aufenthaltes in Österreich von mehr als 5 Jahren (60 Monaten) kann keinen Anspruch mehr begründen. (Vgl…
…den §§ 8 und 9 Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz (NAG) haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. In Ihrem Fall lag unbestrittenermaßen im Berufungszeitraum (= März bis November 2010) keine dieser Voraussetzungen vor. Das Vorliegen der aufrechten Beschäftigungsbewilligung…