…sei gemäß § 212a BAO eine Bewilligung nur dann abzulehnen, wenn die Berufung gegen den die Abgabe begründenden Bescheid wenig Erfolg versprechend erscheine. Dass die Berufung gegen den Bescheid im Ausgangsverfahren wenig erfolgversprechend sei, werde im angefochtenen Bescheid nicht begründet. Weiters würden die innerstaatlichen Gesetze keine…
…Wien vom 21. Dezember 2000, Zl. xxxxx, festgesetzten Abgaben im Gesamtbetrage von € 9.002,13 (ATS 123.872,00) gestellt und ersucht, einen Zahlungsaufschub im Sinne von § 212a Abs. 5 BAO zu gewähren sowie die Vollstreckung der Säumniszinsen auszusetzen. Seitens der Bf. wird der…
…einer Berufung an, deretwegen die Aussetzung beantragt wird. Dementsprechend haben die Vorschriften über die Bewilligung und den Ablauf einer Aussetzung nur berufungs- bzw. streitverfangene Abgaben zum Gegenstand. § 212a Abs. 5 BAO macht das Ende des Zahlungsaufschubes vom Eintritt zweier alternativer Tatbestände abhängig. Der eine ist…
…Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO beginne bezüglich des Abgabenanspruchs für die Einkommensteuer des Jahres 2006 mit Ende des Jahres 2006 zu laufen. Der streitverfangene Abgabenanspruch sei somit noch nicht verjährt. Hinsichtlich des Ermessensgebrauchs wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass eine Abwägung zwischen Billigkeit…
…Oktober 2009, worauf sich die Neufestsetzung gründe, lediglich die Aussetzungszinsen hinsichtlich Umsatzsteuer 1990 bis 1992 betreffe. Außerdem bezögen sich sämtliche hier festgesetzten Aussetzungszinsen auf streitverfangene Abgaben, wo weiterhin - auch infolge Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof - Berufungen anhängig seien. Weiters seien betreffend der Aussetzungszinsen auch mit Schriftsatz…
…Begründung, dass mittlerweile mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juni 2002 der Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid stattgegeben wurde, sodass die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Beitragschuld weggefallen wäre. Mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde der Spruch des bekämpften Bescheides dahingehend berichtigt, dass…
…gelangt, dass die streitverfangene Aufrechung aus Sicht des § 20 KO zulässig war, weil nur nach Konkurseröffnung entstehende Ansprüche (der Masse) gegen den Abgabengläubiger von der Kompensation mit dessen Abgabenforderungen gegen den Gemeinschuldner ausgeschlossen sind, der Anspruch des Abgabepflichtigen auf Gutschrift der Vorauszahlungen ein Gegenanspruch ist…
…sowie dass gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ,als Folge dieser Zollschuldentstehung, eine Abgabenerhöhung (ZN), in der Höhe von € 1.741,97.- zu erheben ist, wovon jedoch nur ein Betrag in der Höhe von €: 13.869,75.- an Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), buchmäßig erfasst wurde…
…März 2003 keine Abgabenerhöhung. Da die streitverfangene Zollschuld bereits mit 17. Januar 2003 buchmäßig erfasst worden ist, wäre jedenfalls für den Zeitraum 17. Januar 2003 bis zum 14. Februar 2003 keine Abgabenerhöhung zu berechnen gewesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 202 Abs.1…
…Abgabenerhöhung mit geringerem Betrag, unter Wiederholung der bereits in seiner Berufung ins Treffen geführten Darstellungen hinsichtlich des Vorliegens der örtlichen Unzuständigkeit der österreichischen Zollbehörde zur Vorschreibung der Eingangsabgaben, sowie hinsichtlich der überhöhten Festsetzung der Eingangsabgaben, und führte darüber hinaus sinngemäß nachstehendes aus: Für die streitverfangenen…
…der Entstehung dieser Eingangsabgabenschuld wäre gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG weiters eine Abgabenerhöhung im Ausmaß von 11.641,00.- zu entrichten. Gleichzeitig wurde mit diesem Bescheid dem Antrag der Bf auf Beitritt zu dieser Zollschuld stattgegeben und ihr, aufgrund ihres Ersuchens um Vorschreibung der…
…2005 wurde dem Bw. und M.K., als den erblichen Eltern, die Verlassenschaft nach A.K-E., aufgrund deren Abgabe einer bedingten Erbserklärung, eingeantwortet. Im Verlassenschaftsverfahren nach A.K-E. wurde am 12. Mai 2005 nachstehendes Inventar erstellt und vom Bw. und von M.K…
…Diesbezüglich hat das Hauptzollamt Wien festgehalten, dass die streitverfangene Geltendmachung der Einfuhrzollschuld das Ergebnis von Erhebungen des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz und auch Gegenstand eines vor Gericht anhängigen Finanzstrafverfahrens sei. Das in der Berufungsschrift und in der Berufung gegen die Einfuhrzollschuld geltend gemachte…
…dass die Versicherungsprämie ab dem 1. Oktober 2000 vom Konto der Erblasserin abgebucht worden wäre. Daraufhin wurde fristgerecht- unter Aufrechterhaltung des Berufungsvorbringens- der Antrag auf Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, und dazu weiter ausgeführt, dass bei richtiger Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung…
…Art 203 Zollkodex (ZK) Abgaben (Zoll, Antidumpingzoll und Einfuhrumsatzsteuer) sowie eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 1 ZollR-DG in Höhe von insgesamt ATS 139.281,00 (€ 10.121,95) entstanden sind. Begründet wurde der Abgabenbescheid damit, dass die Bf. die streitverfangene Ware (800 SAC…
…die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Der Berufungswerber (Bw.) ist Baumeister in Wien. In seinem am 9.7.2001 gem. § 150 BAO erstellten Bericht über das Ergebnis der Betriebsprüfung hinsichtlich Umsatz- Einkommen- und Gewerbesteuer für den Zeitraum 1991-1993 stellte der Prüfer für das streitverfangene Jahr…
…Art 203 Zollkodex (ZK) Abgaben (Zoll, Antidumpingzoll und Einfuhrumsatzsteuer) sowie eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 1 ZollR-DG in Höhe von insgesamt ATS 139.281,00 (€ 10.121,95) entstanden sind. Begründet wurde der Abgabenbescheid damit, dass die Bf. die streitverfangene Ware (800 SAC…
…an sie weiter gereicht. Daher wäre der streitverfangene Antrag auf Aussetzung der Einhebung als begründet anzusehen. Über die Berufung wurde erwogen: Die im zu beurteilenden Fall maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, (BAO), und des Zustellgesetzes, (ZuStG), lauten wie folgt: Die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe mittelbar…
…Zl. 0-6, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art. 236 ZK entschieden: Der eingeschränkten Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Bescheides (Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 20. Jänner 2011) wie folgt abgeändert: Dem Antrag auf Erstattung des zur Anmeldung CRN 000 anteilsmäßig für…
…Zl. 0-6, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art. 236 ZK ent¬schieden: Der eingeschränkten Beschwerde wird Folge gegeben und der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 24. Jänner 2011 wie folgt abgeändert: Dem Antrag auf Erstattung des zur Position 1 der Anmeldung CRN 000…