…AutovertriebsgmbH gegenüber der m=M AG als erloschen erklärt. Die Verbindlichkeit bestand auf einem Verrechnungskonto (Zahlungen) zwischen den Gesellschaften. Auch hier erfolgte der Forderungsverzicht zu einem Zeitpunkt in dem eine stille Liquidation der Gesellschaft bereits vorlag. 7. Laut Bilanz 31.12.2001: KRL: S 21,622…
…der Gesellschaftszweck bereits geändert, keine werbende Tätigkeit mehr ausgeübt und bereits mit der Versilberung des Vermögens begonnen worden, ist entgegenzuhalten, dass eine stille Liquidation einer Körperschaft, bei der weder ein Auflösungsbeschluss gefasst wurde noch ein sonstiger gesellschaftsrechtlicher Auflösungstatbestand erfüllt ist, nicht unter § 19 KStG fällt…
…Zukünftiges Wirken der E. GmbH | Schreiben E. S. an Bw. (AV) | 16.04.1999 | Stille Liquidation der E. GmbH | Schreiben Bw. an E. | 02.12.1999 | Rücklage Amt AR-Vorsitzender Einen Folder betr. die "T.", welche von der E…
…ob der Forderungsverzicht, der nach dem Beschluss in der Vorstandssitzung, die Gesellschaft aufzulösen, aber vor der Eintragung der Auflösung im Firmenbuch ("stille Liquidation") geeignet war, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Der VwGH betonte unter Verweis auf Judikatur (VwGH 27.4.1987, 85/15/0323…
…zugleich über ihr Verschwinden entschieden. Die wichtigste Konsequenz der Auflösung besteht in der Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 89 ff GmbH- Gesetz. Mit der Auflösung ist eine Änderung des Gesellschaftszweckes verbunden. An die Stelle des ursprünglichen tritt der Abwicklungszweck. Im Übrigen ändert sich nichts…
…ausgeführt, ausgehend vom (von ihr ermittelten) Liquidationsvermögen der A GmbH & Stille in Höhe von rund 27,5 Mio S sei durch das Einstellen einer unbaren Entnahme in Höhe von rund 29,7 Mio S ein negatives (Einbringungs-)Vermögen von rund -2,2 Mio S entstanden…
…Konkurseröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters zwingend ist und abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages unwirksam sind. Den Bw. ist insoweit zuzustimmen, dass bei Liquidation einer Gesellschaft als Geschäftsinhaberin strittig ist, ob deren (nicht konkursbedingte) Auflösung oder erst deren Vollbeendigung die Stille Gesellschaft auflöst. Die Fälle der §…
…Zusammenhang mit den Genussscheinen. Der Zuschuss wird ebenfalls bei der Berechnung des Anteils am Ergebnis, Unternehmenswert einschließlich stille Reserven sowie Liquidationsgewinn berücksichtigt." Mit Schreiben vom 16. Oktober 1995 zeigte die K AG dem Finanzamt den Erwerb von 15 Genussscheinen der Bw. mit Kaufvertrag vom 27…
…und Beilage zur Steuererklärung als Betriebsveräußerung angesehen und dementsprechend ein Veräußerungsgewinn im Rahmen der KEG ermittelt worden war. Da die Bw. die vom Finanzamt als Teilwert im Rahmen der Liquidationsbesteuerung angesetzten Verkaufspreise nicht rügte, ist davon auszugehen, dass die angenommenen Werte (Verkaufspreise im Jänner bzw…
…95 und Herrn PH S -20.000.569,05 an Verlusten zuzuweisen. Die der A GmbH zurechenbaren stillen Reserven des Betriebsgrundstücks müssten auch nach dem Zusammenschluss der GmbH zugerechnet werden können. Damit das gewährleistet bleibe, könne ein Gewinnvorab oder ein Liquidationsvorab im Zusammenschlussvertrag vereinbart werden…
…die Generalversammlung die Liquidation der Gesellschaft; M.P. wurde zum Liquidator bestellt. Für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 22. November 2000 hatte sich noch ein Fehlbetrag von -113.304,80 S ergeben. Gleichzeitig mit der Fassung des Liquidationsbeschlusses wurde die stille Gesellschaft zwischen der…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G1, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluß eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…22 %) 4. G4, Einlage € 200.000 (20 %) 5. G5, Einlage € 100.000 (10 %) Die atypisch stille Gesellschaft beginnt mit 1. September 2003 auf unbestimmte Zeit. Unter Vertragspunkt IV. wird vereinbart: "Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet, erstmals zum…
…der Vereinfachung der Abwicklung der stillen Gesellschaft, um zu vermeiden, zu jedem Abstimmungszeitpunkt den Unternehmenswert neu ermitteln zu müssen. Im Berufungsfall würde es sich in dieser Form um eine Publikumsgesellschaft handeln. Für den Fall einer Auflösung der Gesellschaft durch die Liquidation wäre in der Bestimmung…
…oder Liquidation der Gesellschaft nehmen nach der Vertragsregelung des § 14 die stillen Gesellschafter am Vermögen inklusive der Reserven und am Firmenwert im Verhältnis der stillen Gesellschaftereinlagen zu den insgesamt bestehenden stillen Gesellschaftereinlagen teil. Bei einer freiwilligen Auflösung, Liquidation, Konkurs und dergl. werden die stillen Gesellschafter…
…der freiwilligen Auflösung der Gesellschaft bzw. Liquidation an den stillen Reserven und dem Firmenwert teil. Eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens war somit für die fraglichen Gesellschaften der P Gruppe gegeben. Beteiligung am Unternehmenserfolg Im Schriftsatz vom 23. August 2005 wird die Teilnahme der…
…Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaft und partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 54ff). Sowohl bei Genussrechten als auch bei "gewinnbeteiligten Forderungen" gibt der Genussrechtsberechtigte bzw. der Gläubiger der gewinnbeteiligten Forderung "seiner" Kapitalgesellschaft Geld und die Kapitalgesellschaft gibt ihm dafür idR Zinsen, evtl. eine Beteiligung am Liquidationserlös, manchmal auch am…