…Außenprüfung hervorgekommenen Feststellungen noch die daraus resultierenden Mehrergebnisse rückwirkende Ereignisse im Sinne des § 295a BAO dar. Vielmehr handelt es sich - wie bereits in der Begründung des angefochtenen Bescheides ausgeführt wurde - lediglich um Bilanzberichtigungen, also um die Richtigstellung eines falschen Bilanzansatzes, welche keine steuerrechtliche Rückwirkung zeitigt…
…6 EStG. Die im Zuge der Außenprüfung hervorgekommenen Feststellungen stellen - wie im angefochtenen Bescheid zutreffend ausgeführt wurde - keine rückwirkenden Ereignisse im Sinne des § 295a BAO dar. Vielmehr handelt es sich lediglich um Bilanzberichtigungen, also um die Richtigstellung eines falschen Bilanzansatzes, welche keine steuerrechtliche Rückwirkung zeitigt…
…8.10.2003 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen ergänzend vor, dass sich die steuerrechtliche Rückwirkung ausschließlich auf die steuerrechtliche Gewinnermittlung beziehe. Sie bewirke, dass die im Rückwirkungszeitraum beim Einbringenden eingetretenen Geschäftsfälle und sonstigen Vermögensänderungen rückwirkend der übernehmenden Gesellschaft zugerechnet würden. Mit der Rückbeziehung von Rechtsgeschäften…
…getragen. Auch liege bei ihm eine regelmäßige Bezahlung vor; insgesamt sei daher von einem Dienstverhältnis auszugehen, was die entsprechenden steuerrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe. Im Zuge der Schlussbesprechung am 22. Oktober 2010 legte die Bw. einen mit Honorar-Rahmenvertrag übertitelten Vertrag, unterzeichnet von der Bw…
…über. Dass die Stellung als Gruppenträger kein höchstpersönliches Recht ist zeigt sich auch daran, dass auch nach der Verwaltungspraxis die Stellung als Gruppenträger bei (gewissen) Umgründungen mit (steuerrechtlicher) Gesamtrechtsnachfolge (rückwirkend) übergehen kann. Dies muss für alle Fälle von Umgründungen mit Gesamtrechtsnachfolge gelten. Auch der Vergleich…
…angesprochenen Bundesgesetzblattes maßgebend. Hiefür spreche insbesonders die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, derzufolge gesetzliche Vorschriften, die im Nachhinein an bereits verwirklichte Sachverhalte steuerrechtliche Folgen knüpften und hiedurch die Rechtsposition des Abgabepflichtigen mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechterten, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstießen. Letzteres treffe insbesonders dann zu…
…gewesen. Erst mit 19.5.2000 sei der Betrieb der xx KG rückwirkend mit 1.9.1999 in die GmbH eingebracht worde. Die Vorschreibung von Lohnnebenabgaben für den Gesellschafter einer Personengesellschaft hätte keine gesetzliche Grundlage - der Geschäftsführer sei nie in einem Dienstverhältnis zur KG gestanden…
…nach seinem Tode aber als Vermächtnis zu behandeln. Laut OGH sei die Schenkung auf den Todesfall in das Inventar als Aktivum aufzunehmen und gleichzeitig als Passivum auszuweisen. Dieselbe Rechtsansicht werde von Taucher, Steuerrechtliche Probleme bei Erbvereinbarungen und Erbauseinandersetzungen, in Ruppe, Handbuch der Familienverträge, 927ff vertreten…
…Versorgungsrente als Sonderausgabe im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 1 EStG abzugsfähig sei. Dieser "steuerrechtliche" Sachverhalt sei für den Übernehmer eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Eingehen dieser Rentenvereinbarung gewesen. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. 1. 1999, 98/14/0045 sei der Gerichtshof…
…10 KStG 1988 und stellte fest, dass die Gruppe rückwirkend ab der Veranlagung 2007 gemäß § 295a BAO als innerhalb der 3 Jahresfrist als beendet gelte. Gegen diesen Bescheid wurde von allen Gruppenmitgliedern innerhalb verlängerter Berufungsfrist rechtzeitig Berufung erhoben und die Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt…
…ankomme. Abgesehen davon habe sich die angeführte Ausführung auf die handelsrechtliche Darstellung des Sachverhalts bezogen, die für die steuerrechtliche Beurteilung in konkreten Sachverhalten nicht maßgeblich sei. Auch aus der Anführung der in Deutschland ergangenen Judikatur lasse sich aus österreichischer Sicht nichts gewinnen, da eine dem …
…mehreren zulässigen) handels- bzw. steuerrechtlichen Qualifikation. Dieser Ansicht, und damit gegen die Ansicht des BFH, ist auch Loose (vgl. Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 175 AO RZ 38). Wird ein falscher Bilanzansatz korrigiert, so kommt dem keine steuerliche Rückwirkung zu. Die Bilanz ist nur die…
…16 Abs. 5 UmgrStG wurden und werden folgende der Einbringungsbilanz zum 1. November 2003 zu entnehmende rückwirkende Vermögensänderungen getätigt: 3.1.1 Frau K hat zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Abschluss dieses Vertrages aus der W-KG eine bare Entnahme gemäss § 16 Abs. 5 Z…
…14) jedenfalls unrichtig. Bei Zugrundelegung der zuletzt gültigen Fassung des § 15 ErbStG ist auch die steuerrechtliche Behandlung der Positionen 16) bis 19) unrichtig. Die Position 17 (Staatsanleihen U) ist ebenfalls unabhängig von der herangezogenen Fassung des ErbStG steuerfrei. Nun zu den einzelnen Positionen, die vom…
…Beilage der Einbringungsbilanz angezeigt worden. Das Finanzamt führte in der Folge bei der H GmbH eine Außenprüfung durch und stellte anlässlich dieser fest: "...Mit Einbringungsvertrag vom 20.10.2004 wurden, rückwirkend mit Stichtag 01.06.2006, die Miteigentumsanteile der H GmbH und der X GmbH…
…im Zuge einer Prüfung, um dem Wegfall einer umsatzsteuerlichen Begünstigung zu entgehen) bekanntgegeben werden, würden das Merkmal der Publizität jedenfalls nicht erfüllen. Rückwirkende Vereinbarungen seien steuerlich unwirksam. Auch das Argument, dass dem Bw. auf Grund der arbeitsintensiven Betätigung als Hufschmied eine Bewirtschaftung der gegenständlichen Landwirtschaft…
…positiver Verkehrswert vorliegt. Der Einbringungsvertrag enthält ua. folgende Regelungen: Im Punkt Zweitens: "An rückwirkenden Vermögensveränderungen sind tatsächliche Entnahmen bis zum Stichtag des Abschlusses dieses Vertrages in der Höhe von S 262.843,63 für Herrn B. und tatsächliche Einlagen in der Höhe von S 961…
…der Gesellschaftsteuer abweichende Festsetzung. Der Vollständigkeit halber wird zur Rückwirkung darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Umgründungssteuergesetz, die eine auf den Einbringungsstichtag rückbezogene Veränderung des Einbringungsvermögens und das nachträgliche Einstellen einer unbaren Entnahme ermöglichen, grundsätzlich nur steuerrechtliche - vornehmlich ertragssteuerrechtliche Regelungen sind und daher zivil- und…
…für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG und Umgründungen, 114, in König/Schwarzinger [ FS Wiesner], Rz 3860o EStR und Rz 1267 UmgrStR). Kommt es allerdings im Rückwirkungszeitraum zu Entnahmen, die gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG auf den Einbringungsstichtag zurückbezogen werden, sind diese als Entnahmen noch…
…sodass auch bereits vor der Änderung verwirklichte Sachverhalte betroffen sein könnten. Gehe man von einer materiellrechtlichen Norm aus und berücksichtige man, dass keine Rückwirkung im Spruch des VfGH-Erkenntnisses angeordnet worden sei, so könne § 117 BAO auch auf bereits vor der Aufhebung verwirklichte Sachverhalte angewendet…