…lediglich vom steuerpflichtigen Mehrerlös berechnet werden. Zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von differenzbesteuerten Verkäufen und voll besteuerten Lieferungen in der Unternehmerkette müsse selbst bei Anwendung der Berechnungsmethode der Betriebsprüfung überdies die ausländische Umsatzsteuer, die im Einkaufspreis enthalten sei, bei der Ermittlung der NoVA-Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden…
…lediglich vom steuerpflichtigen Mehrerlös berechnet werden. Zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von differenzbesteuerten Verkäufen und voll besteuerten Lieferungen in der Unternehmerkette müsse selbst bei Anwendung der Berechnungsmethode der Betriebsprüfung überdies die ausländische Umsatzsteuer, die im Einkaufspreis enthalten sei, bei der Ermittlung der NoVA-Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden…
…lediglich vom steuerpflichtigen Mehrerlös berechnet werden. Zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von differenzbesteuerten Verkäufen und voll besteuerten Lieferungen in der Unternehmerkette müsse selbst bei Anwendung der Berechnungsmethode der Betriebsprüfung überdies die ausländische Umsatzsteuer, die im Einkaufspreis enthalten sei, bei der Ermittlung der NoVA-Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden…
…Ist Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/69/EG des Rates vom 24…
…4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (im Folgenden: Sechste MwSt-RL), gilt als Steuerpflichtiger, wer eine der in Absatz 2 genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten selbständig…
…Art. 22 Abs. 3 lit. b fünfter Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie [77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. Nr. L 145 vom 13.06.1977, CELEX-Nr. 31977L0388…
…wurden die Bemessungsgrundlagen um 666.666,67 S (Nettobetrag) erhöht und Vorsteuern des Streitzeitraumes infolge Zusammenhanges mit Reisevorleistungen um 100.000 S gekürzt (unstrittig). Der angefochtene Veranlagungsbescheid berücksichtigte diese Feststellungen nicht, da die von der Bw. eingereichten berichtigten Abgabenerklärungen, die den Zuschuss als steuerpflichtig qualifizierten…
…der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG), in weiterer Folge Sechste Richtlinie genannt, lautet auszugsweise: "(1) Als Steuerpflichtiger gilt, wer eine der in Absatz 2 genannten…
…werden. Gemeinschaftsrechtlich sind im gegenständlichen Zusammenhang folgende Bestimmungen der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 (77/388/EWG) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern (gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage 6. Mehrwertsteuerrichtlinie - im Folgenden kurz 6. MWSt-RL) von Bedeutung: Art…
…bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären." Artikel 25 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG) bzw. sinngemäß Artikel 295 ff…
…i.L., zu Recht erkannt: "Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage steht einer Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen…
…i.L., zu Recht erkannt: "Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage steht einer Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen…
…1 Buchstabe a der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (6. Mehrwertsteuer-Richtlinie, im Folgenden:6.MwSt-RL) gilt als Ort der Lieferung für den Fall…
…i.L., zu Recht erkannt: "Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage steht einer Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen…
…EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem : einheitliche Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Abl. L 145 S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie) ist die Bemessungsgrundlage: a) bei Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die nicht unter den Buchstaben…
…Zuschlag) entgegen? 3. Ist es mit der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1997 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern-Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in ihrer Fassung durch die Richtlinie 91/680/EWG vom 16. Dezember 1991, ABl L 376, 1…
…Zuschlag) entgegen? 3. Ist es mit der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1997 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern-Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in ihrer Fassung durch die Richtlinie 91/680/EWG vom 16. Dezember 1991, ABl L 376, 1…
…abgezogen werden. Gemeinschaftsrechtlich sindim gegenständlichen Zusammenhang folgende Bestimmungen der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 (77/388/EWG) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern - gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (6. Mehrwertsteuerrichtlinie - im folgenden kurz 6. MWSt-RL) von Bedeutung: Art…
…Nachhinein unterbleiben kann. Gemeinschaftsrecht: Im gegenständlichen Zusammenhang sind folgende Bestimmungen der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 (77/388/EWG) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern - gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (idF: 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) von Bedeutung: Nach Art. 5 Abs…
…b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage so auszulegen ist , dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für…