…Einbringenden betreffe. Sei einem einzelnen Einbringenden sein Vermögen nicht zuzurechnen, so könne dies nicht auf alle anderen Einbringenden und alle anderen zurechenbaren Vermögen wirken und damit die gesamte steuerneutrale Umgründung verhindern. Nach herrschender Lehre seien Mitunternehmeranteile auch als Teil gemäß Artikel III UmgrStG einbringungsfähig. § 13…
…von € 95.606,00 gegenüber, der Differenzbetrag wurde der begünstigten Besteuerung unterzogen. Das Einzelunternehmen des Berufungswerbers wurde zum Stichtag 1. Januar 2005 gemäß Art. III UmgrStG (Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991) in die nach dem Berufungswerber benannte GmbH eingebracht. In der Einbringungsbilanz zum 31…
…dem Einbringenden als Gegenleistung Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt werden oder eine Anteilsgewähr unterbleibt (AÖFV 1998/88 5.3.2). Bei der übernehmenden Gesellschaft erhöhe sich der Einlagenstand um das in der Einbringungsbilanz ausgewiesene positive Einbringungskapital (Walter, Umgründungssteuerrecht, Rz 549a). Nach Ansicht der Bw…
…Umgründungen entstanden sind und vor der Umgründung Gewinnbestandteile (der übertragenden Körperschaft) waren (vgl. BlgNR XX. GP, 257, abgedruckt in SWK 1996, T 131). Insoweit kommt eine steuerneutrale Rückzahlung nicht in Betracht. Allerdings spricht das Gesetz in diesem Zusammenhang ausdrücklich von Umgründungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes…
…Gesellschaft (Bw.) mit dem Geschäftsgegenstand Realitätenwesen, Vermögensverwaltung und Wohnungs- und Siedlungswesen wurde anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung gem. § 147 Abs. 1 BAO festgestellt: Tz 5: Zusammenschluss - gescheiterte Umgründung Im Jahr 2000 sollte ein Zusammenschluss gem. Art. IV. UmgrStG mit 2 neuen Gesellschaftern (Dr. M und Mag…
…die übernehmende Körperschaft aus Anlass der Umgründung Wirtschaftsgüter, aus ihrem Bestand abgebe. Bei Verschmelzungen zu Buchwerten müssten Buchverluste steuerneutral behandelt werden, da andernfalls eine Besteuerung der im übertragenen Buchvermögen enthaltenen stillen Reserven im Endergebnis nicht erfolge, wenn der Buchverlust bei der Umgründung steuerlich anerkannt werde…
…aus der Vereinigung von Aktiva und Passiva (bei der übertragenden Gesellschaft einerseits und der übernehmenden Gesellschaft andererseits) ergeben. Die Vereinigung von Vermögenswerten einerseits und Verpflichtungen andererseits setzt nach Ansicht des Berufungssenates - insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zur steuerneutralen, gesellschaftsrechtlichen Sphäre - eine vor Fusion bzw…
…Diese wiederum tätigen Einlagen in die H, die Werte werden somit nur buchhalterisch "im Kreis geschickt" (bzw. wird der Vorgang auch als steuerneutrales Ab- und Aufstocken bezeichnet, vgl. etwa Bruckner in Helbich/Wiesner/Bruckner, Umgründungen1 § 5 Rz 56). Als steuerliche Wertansätze sind jeweils die vorhandenen…
…Bei Verschmelzungen zu Buchwerten müssten Buchverluste steuerneutral behandelt werden, da andernfalls eine Besteuerung der im übertragenen Buchvermögen enthaltenen stillen Reserven im Endergebnis nicht erfolge, wenn der Buchverlust bei der Umgründung steuerlich anerkannt werde (2.2.2). Ein im Zuge der Verschmelzung entstandener Verlust ist nach…
…Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert ausgehen durften, so ergäbe ihre Entfertigung mit Altaktien der AG annähernd im angenommenen Gegenwert ihrer buchmäßigen Beteiligungen keinen Sinn. Da die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung nach Art III UmgrStG nicht nachgewiesen wurden, war die Berufung als unbegründet abzuweisen.…
…Grund nicht als echtes Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren. Auf die Feststellung der im Jahr 1992 vorliegenden Überschuldung kommt es dabei nicht mehr entscheidend an. Die Zuführung der Mittel durch die Gesellschafterin im Jahr 1992 ist grundsätzlich als (steuerneutrale) Einlage zu sehen, der damit in Verbindung stehende…
…und 3 vor, dass Buchgewinne und Buchverluste bei Einbringungen grundsätzlich steuerneutral zu behandeln sind. Da im Steuerrecht grundsätzlich eine verpflichtende Buchwertfortführung gilt und unternehmensrechtlich unter Umständen eine Aufwertung möglich ist, gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit im Rahmen der Bewertung nicht (vgl. Metzler, Steuerrechtliche Umgründungen, S…
…Die Bw. wurde als Aktiengesellschaft mit Satzung vom 28. Juli 1899 gegründet. Mit Gesellschaftsvertrag vom 24. März 1999 wurde die Umgründung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Gesellschafter sind zu 99,8% die A. und zu 0,2% die B.. Die Bw. wurde im…
…1996) und dieser Vorgang in der Steuererklärung der atypStillGes unter Berufung auf Art III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) unter Hinweis auf das Vorliegen eines positiven Verkehrswertes der Geschäftsherrin (§ 12 UmgrStG in der 1995 geltenden Fassung) steuerneutral behandelt. Anmerkung: In späteren Jahren erwarb die *AG weitere stille Mitunternehmeranteile…
…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
…Punkt. 5., S. 6) ging die atypisch stille Gesellschaft "infolge des in der Verschmelzung liegenden Zusammenschlusses im Sinne des Art. IV Umgründungssteuergesetz (steuerlich) rückwirkend auf den Verschmelzungsstichtag, also rückwirkend auf den 31. August 1997, auf der Grundlage der Bilanz der VNI-GmbH zum 31. August…
…65 Abs. 1 Z 6 AktG mit der danach erfolgenden Herabsetzung des Grundkapitals zu folgen. Die sich in einem derartigen Fall ergebenden Gewinne oder Verluste seien gesellschaftsrechtlich bedingt und steuerneutral. Im prüfungsgegenständlich zu würdigenden Sachverhalt liege jedoch ein zweckneutraler Aktienrückerwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z…
…Auslandsverwertung hindert die Nachversteuerung nicht (vgl. BMF 05.07.2004, EAS 2471, SWI 2004, 431 zum Fall von Umgründungen zwecks Vermeidung der Nachversteuerung). Die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwertbarkeit sind nach dem Recht des Betriebsstättenstaates zu beurteilen (von Brocke, DStR 2008, 2202). Gemäß § 24 Abs…
…Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG 1988) unter Anwendung der Begünstigungen des Art. III des Umgründungssteuergesetzes per 1. April 1999 in die CS- GesmbH ein. Im Rahmen der Einbringung des Einzelunternehmens wurde wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart eine Bilanz zum Einbringungsstichtag erstellt und der Übergangsgewinn ermittelt…
…diverse Umstrukturierungsmaßnahmen stattgefunden, darunter mehrere Umgründungen im Sinne des UmgrStG. Die Bf sei auch bei der betroffenen Umstrukturierungsmaßnahme - Tausch diverser Aktien in Aktien der G AG - von einer solchen Umgründungsmaßnahme ausgegangen und habe den Umtausch der Aktien irrtümlich als bloße steuerneutrale Umwandlung gesehen. Für die…