…Bei den verfahrensgegenständlichen Einfuhrabfertigungen sei die Bf. als indirekte Vertreterin der BB aufgetreten und habe unter Verwendung ihrer (Sonder-) UID-Nummer und einer deutschen UID-Nummer die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung beantragt. Laut den Angaben in den Anmeldungen…
…ergeben sich keine Zweifel an der Richtigkeit der in Rechnung gestellten und der Abgabenbemessung zu Grunde gelegten Werte. Darüber hinaus waren weder die zurückbehaltene Sendung noch eine des betreffenden Lieferanten, noch RAM-Bänke Gegenstand der vom angefochtenen Bescheid erfassten Einfuhrabfertigungen und es ist - wie bereits…
…führte das Zollamt aus, dass bei den in den Beiblättern des Bescheides näher aufgezählten 31 Einfuhrvorgängen zwischen 5.4.2001 und 4.12.2003 aus der Schweiz Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung übergeführt worden waren. Als Empfängerin war die…
…die Bf für diese Zwecke vergebene "Sonder-UID" für Spediteure; - im Feld 17a der Code "DE" für das Bestimmungsland Deutschland und - im Feld 44 der Vermerk "Steuerbefreiende Lieferung (Befreiung von der EUSt)" angegeben. Die Abfertigungen wurden antragsgemäß durchgeführt und die Waren im Anschluss an die…
…Betriebsprüfung erstellten Niederschrift vom 24.1.2003, Zl. 600/16101/2002, näher bezeichnet wurden, Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 4200 0) angemeldet, obwohl die Voraussetzungen hiefür z. T. mangels Übernahmebestätigung durch den Erwerber bzw. nicht gültiger UID Nr…
…die Bf für diese Zwecke vergebene "Sonder-UID" für Spediteure; - im Feld 17a der Code "DE" für das Bestimmungsland Deutschland und - im Feld 44 der Vermerk "Steuerbefreiende Lieferung (Befreiung von der EUSt)" angegeben. Die Abfertigungen wurden antragsgemäß durchgeführt und die Waren im Anschluss an die…
…41 betreffend die besondere Maßeinheit und in Feld 44 betreffend besondere Vermerke finden sich handschriftliche Änderungen. Der Verfahrenscode (Feld 37) wurde handschriftlich von 4200-0 auf 4000-0 geändert. Der Vermerk "Steuerbefreiende Lieferung (Befreiung von der EUSt) Empfänger: E. W. GmbH in G., UID Nr…
…eingelegt. In ihrer Begründung führte die Bf aus, dass die Waren am 21. November 2010 als steuerbefreiende Lieferung mit Code 4271/00 zollabgefertigt worden seien, da diese anschließend in ein anderes EU-Land befördert werden hätten sollen. Dies sei einzig und allein dadurch verhindert worden…
…29.12.2003 den Antrag, den Empfänger in der Zollanmeldung von "BP" auf "Inhaber CV, BP zu berichtigen. In der Warenerklärung war im Feld 44 der Vermerk "Steuerbefreiende Lieferung" angegeben. Vertreten war die Empfängerin durch die Bw. als indirekte Vertreterin. In der Vollmacht war die…
…244 ZK, dass vor allem zu prüfen gewesen sei, ob es sich im vorliegenden Fall um eine innergemeinschaftliche steuerbefreiende Lieferung gehandelt habe. Nach den durchgeführten Ermittlungen sei festgestellt worden, die dafür erforderlichen Voraussetzungen seien - wie dies der Berufungsvorentscheidung vom 4. September 2002 zu entnehmen sei…
…Grund des Artikels 201 ZK den Zoll mit S 3.198,-- fest. Im Hinblick auf den Umstand, dass es sich laut Angaben der Anmelderin um eine steuerbefreiende Lieferung handelte, entfiel die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer. Die Bf. erhob gegen diesen Bescheid mit der Eingabe vom 23…
…1998 eine Nachforderung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgen müssen, da die Voraussetzungen des beantragten Verfahrens einer steuerbefreienden Lieferung durch den Absatz der mit dieser Anmeldung abgefertigten Waren in Österreich nicht vorgelegen seien. Gegen diese Vorschreibung wurde fristgerecht mit Eingabe vom 26. März 1999 das Rechtsmittel der Berufung…
…Behörden gewendet und um Aufklärung ersucht. Auch mit dem Hinweis, dass die Waren nach deren Abfertigungen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtliche freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung (Code 4000 in Feld 37 der Anmeldung) an die A Kft. in Ungarn/Budapest verbracht worden seien…
…ersucht. Auch mit dem Hinweis, dass die Waren nach deren Abfertigungen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtliche freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung nach Überführung in ein Zolllagerverfahren (Code 4071 in Feld 37 der Anmeldung) an die A Kft. in Ungarn/Budapest verbracht worden seien…
…ersucht. Auch mit dem Hinweis, dass die Waren nach deren Abfertigungen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtliche freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung nach Überführung in ein Zolllagerverfahren (Code 4071 in Feld 37 der Anmeldung) an die A Kft. in Ungarn/Budapest verbracht worden seien…
…und bei der Zollstelle Z. unter den nachstehenden CRN insgesamt 35 Sendungen mit Bekleidung zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung (Verfahrenscode "4000") an: | Lfd. Nr. | CRN | vom | 1 | 07AT100000IV30U3L0 | 12.09.2007 |…
…Z. und unter den CRN 07ATxxxxxx/zz3C6VW6 und 07ATxxxxxx/zz3C76P0 bei der Zollstelle Y. unter dem Verfahrenscode "4000" die Überführung von Bekleidungssendungen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung. Als Warenempfängerin wurde im Feld 8 der jeweiligen Anmeldung die K-GmbH. angegeben…
…Unabhängige Finanzsenat hat über diese Beschwerde erwogen: Bei der Bf. wurde durch Organe des Hauptzollamtes Wien eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen betreffend "Zollwert" sowie Einhaltung der für die Durchführung von steuerbefreienden Lieferungen erforderlichen Auflagen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der am 5…
…im Folgenden kurz: X) als indirekte Vertreterin der slowakischen Firma Y.S.R.O.. (im Folgenden kurz: SRO) eine Anmeldung abgab für die Überführung von Textilerzeugnissen aus der Türkei in den zollrechtlich freien Verkehr der EU durch Verzollung und anschließende steuerbefreiende innergemeinschaftliche Lieferung, d.h.…
…2009 die Speditionsfirma S. als indirekte Vertreterin der slowakischen Firma SRO. (im Folgenden: SRO) eine Anmeldung abgab für die Überführung von Textilerzeugnissen aus der Türkei in den zollrechtlich freien Verkehr der EU durch Verzollung und anschließende steuerbefreiende innergemeinschaftliche Lieferung, d.h., es wird im unmittelbaren…