…aus dem entnommen hätte werden können, dass der Beschuldigte zu der gemäß § 125 FinStrG ordnungsgemäß anberaumten mündlichen Verhandlung infolge Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis von seiner persönlichen Teilnahme abgehalten werde, eingelangt war, wurde in Ansehung des § 126 FinStrG die mündliche Berufungsverhandlung in dessen…
…mit der sein persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wurde, nicht entsprochen hat, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis vom Erscheinen abgehalten zu sein, kann, wenn dies zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geboten ist, auf Grund einer schriftlichen Anordnung der Finanzstrafbehörde erster Instanz durch die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates…
…habe der Ladung der Finanzstrafbehörde erster Instanz für 27. September 2007, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, keine Folge geleistet, sodass sich die in Beschwerde gezogene angedrohte Vorführung zur Vernehmung als Verdächtige vom 30. Oktober 2007 als rechtens erwiesen hätte…
…Kommt der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter einer Vorladung zu einer gemäß § 125 anberaumten mündlichen Verhandlung oder einer sonstigen amtlichen Aufforderung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die…
…Kommt der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter einer Vorladung zu einer gemäß § 125 anberaumten mündlichen Verhandlung oder einer sonstigen amtlichen Aufforderung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die…
…ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Der Beschuldigte ist trotz ausgewiesener Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat unentschuldigt nicht…
…Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Trotz ausgewiesener Ladung ist die Bw2, ohne rechtzeitig Hindernisgründe zu nennen und ohne eine Vertagungsbitte einzubringen, der…
…dass der Beschuldigte zu der (gem. § 125 FinStrG ordnungsgemäß anberaumten) mündlichen Verhandlung infolge Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis von seiner persönlichen Teilnahme abgehalten werde, eingelangt war, wurde in Ansehung des § 126 FinStrG die mündliche Berufungsverhandlung in dessen Abwesenheit durchgeführt. Zur Entscheidung wurde erwogen…
…anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Zunächst ist seitens des Unabhängigen Finanzsenates festzustellen, dass der Bw…
… 125 anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Die Bw. ist trotz ausgewiesener Ladung (Zustellung durch Hinterlegung…
…ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Da der Bw. trotz ausgewiesener Ladung ohne Vorbringen von Hinderungsgründen im Sinne des § 126 Abs…
…anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Trotz ausgewiesener Ladung ist die Bw. unentschuldigt zur mündlichen Verhandlung…
…erweist sich sein Vorbringen als wenig glaubhaft, zumal keinerlei Bescheinigungsmittel hinsichtlich der angeblichen Verhinderung vorgelegt wurde. Die Nichtbefolgung einer Vorladung durch den Beschuldigten, welcher durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis nicht abgehalten worden ist, hindert gemäß §§ 126 iVm 157 FinStrG nicht die Durchführung…
… 125 anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Der Bw. ist unentschuldigt nicht zeitgerecht zur mündlichen Verhandlung…
…anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Trotz ausgewiesener Ladung ist der Bw. zur mündlichen Verhandlung vor…
…Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Unstrittig ist nach dem Berufungsvorbringen die objektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49…
…Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Trotz ausgewiesener Ladung (Zustellung durch Hinterlegung) ist der Bw. zur mündlichen Verhandlung…
…werden darf, wenn er einer Vorladung zu einer anberaumten, mündlichen Verhandlung nicht nachkommt, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis davon abgehalten worden zu sein. § 126 FinStrG gewährleistet, dass eine mündliche Verhandlung und damit eine abschließende Entscheidung dann nicht erfolgen darf, wenn der…
…anberaumten mündlichen Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Trotz ausgewiesener Ladung ist der Bw. unentschuldigt zur mündlichen Verhandlung…