…1 Z 4 EStG 1988 auf sonstige Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, sind sie somit - was vom Berufungswerber auch nicht bestritten wird - grundsätzlich (auch im Veranlagungsverfahren) vor Anwendung des festen Steuersatzes (als Werbungskosten) in Abzug zu bringen (siehe dazu zB…
…der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.983,25 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
…der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.342,88 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
…Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (861,70 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
…ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
… 67 Abs. 2 EStG 1988 sonstige Bezüge in Höhe von 6.383,43 € sowie darauf entfallende Werbungskosten in Höhe von 945,99 €. In der gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2002 mit Schriftsatz vom 11. Februar 2004 erhobenen Berufung wandte sich die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin…
…lt. Belege: 120,20 €) | 120,20 € | "sonstige" Werbungskosten | 385,46 € (Autoversicherung) | 0,00 € | | | 1.194,72 € ("Familienheimfahrten") Über die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 und 2007 war somit spruchgemäß zu entscheiden. Die…
…des Wiener Seniorenbundes. In seiner elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 beantragte er neben Werbungskosten die Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung. Die Behörde ersuchte nach Einlangen der Arbeitnehmerveranlagung mit Schreiben vom 12. Juli 2010 die sonstigen Werbungskosten zu dokumentieren, den beruflichen Zusammenhang…
…teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Das Einkommen im Jahr 2004 beträgt: | 32.371,67 € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag Werbungskosten…
…Das Einkommen im Jahr 2003 beträgt: | 44.733,81 € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag Pauschbetrag für Werbungskosten | 53.105,65 € - 7.607,63 € - 132,00 € | 45.366…
…145.388,00 S | 35.435,28 € 10.565,76 € | Berechnung der Einkommensteuer in Schilling: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug............. 503.230,21 S Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag ........................ - 9.360,00 S |  …
…Veranlagung Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag | 68.826,89 € 0,00 € - 696,00 € - 307,78 € - 10.742,23 € | 57.080,88 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 57.080…
…Veranlagung Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag Pauschbetrag für Werbungskosten | 1.620,88 € 5.906,38 € 4.421,79 € 5.861,02 € 0,00 € - 102,39 € - 360,37 € - 132,00 € | 17.215,31 €…
…Die Aufwendungen von 150 Euro werden daher den Kosten der Lebensführung zugerechnet und sind als solche nicht abzugsfähig. Sonstige Werbungskosten (KZ 724): Die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge für die "Freunde des Naturhistorischen Museums" und für den "Förderverein des Tiergartens Schönbrunn" in der Höhe von insgesamt 50…
…er Reisekosten in Höhe von 2.556,68 Euro und sonstige Werbungskosten in Höhe von 551,62 Euro geltend. Mit Berufungsentscheidung vom 10. Juli 2009, RV/0312-G/08, hat der Unabhängige Finanzsenat den Abzug als Werbungskosten versagt. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung wegen Verletzung…
…Veranlagung Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag Pauschbetrag für Werbungskosten | 68.154,03 € 0,00 € - 696,00 € - 10.407,33 € - 132,00 € | 56.918,20 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 56.918,20 € | Sonderausgaben…
…beinahe immer Privatfahrten eingetragen. Aufwendungen für ein "Romantic Dinner" würden ebenfalls Zweifel am eindeutigen und klaren Werbezweck dieser Bewirtung aufkommen lassen. d) Gutscheine/Warensponsoring: Siehe Anmerkungen zu Einkommensteuer 2010. e) Anmerkung: Bei der Berechnung der sonstigen Werbungskosten sei ein Fehler festgestellt worden. Beim Privatanteil Telefon…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe dieser Abgaben sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist angestellter Immobilienmakler. Strittig ist die Berücksichtigung von Arbeitsmitteln und sonstigen Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände. Die Tätigkeit des Bw…
…Arbeit | | Werbungskosten | | Berufsbezeichnung | Lehrerin-KMS S.str., Trainerin-Bfi Wien | Reisekosten (KZ 721) | € 500,00 | € 540,00 | Aus- / Fortbildungskosten (KZ 722) | € 890,00 | € 120,00 | Sonstige Werbungskosten (KZ 724…
…Finanzamt am 19. Oktober 2011 eingelangtem Schreiben erhob der Bw Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010. Laut gesondert ergangener Bescheidbegründung seien bestimmte Belegnummern aberkannt worden. Folgende Belegnummern stellten die Anfechtungspunkte dar: 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 1.1. "sonstige Werbungskosten" (Belege 26, 50, 62, 66, 69…