…Lehre und Rechtsprechung - wie schon oben ausgeführt - keine Möglichkeit eines Arbeitszimmerkostenabzuges haben. Hinsichtlich der Tätigkeit für Vereine wurden keinerlei Einnahmen erklärt, indem doch der Bw. die bezugsauszahlenden Stellen in einer Liste taxativ angeführt hat und darin ein Verein nicht aufscheint. Bei den Einkünften aus selbständiger…
…seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis mit der ZGmbH bezog er in den berufungsgegenständlichen Zeiträumen 2002 bis 2006 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Form von Sonderklassehonoraren. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärungen gliederte er die monatlichen Sonderklassehonorare jeweils in einer Beilage auf und zog von…
…eine Aufstellung der beantragten Werbungskosten vorzulegen und diese zu belegen (Fahrtenbuch, Pkw-Serviceheft, Pickerlgutachten der letzten 3 Jahre, Rechnungen, etc.) Weites wurde er um eine Aufteilung der Ausgaben auf die selbständige und nicht selbständige Tätigkeit ersucht. Laut der vorgelegten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2004 erzielte der…
…Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit im Inland P Bu. hat am 09.09.2004 das Gewerbe "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen" und am 07…
…47 Abs. 2 EStG 1988 sprechen die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist…
…L KA und L ND., ständig in Polen. Aus diesem Grund steht Ihnen gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für Ihre Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe zu. 2. Legale Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit Sie haben am 16.06.2005 die Gewerbe "Verspachteln von…
…10. 94, 90/14/0184 und vom 20. 12. 2000, 99/13/0223). Es ist somit davon auszugehen, dass Ihre Beschäftigung nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des AusIBG entsprechen, d.h…
…14/0184, und vom 20.12.2000, 99/13/0223). Die Beschäftigung des Bw. (Hilfsarbeiten auf Baustellen) ist nach dem obigen Gesamtbild eindeutig nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des AuslBG entsprechen, d…
…jeweiligen Auftraggeber tatsächlich nicht gegeben war. Im Vorlageantrag wendet sich der Bw. gegen die weiteren vom Finanzamt aufgezeigten Anhaltspunkte, die nach Auffassung des Finanzamtes in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für das Vorliegen einer nichtselbständigen und damit nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Tätigkeit des Bw. sprechen und versucht diese…
…ist leicht zu erklären, da der Pkw Aufwand im nicht selbständigen Bereich bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. mit dem Pendlerpauschale abgegolten ist. Somit gibt es im Fall NnBw. nur 2 Bereiche, einerseits die steuerlich unbeachtlichen Privatfahrten und Fahrten für die nichtselbständige Tätigkeit, andererseits die betrieblichen…
…Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit ziehen. Der UFS geht daher im Zweifel von der Richtigkeit der Angaben des Bw. im Antrag auf Familienbeihilfe und im Berufungsverfahren aus, wonach es sich bei der von 0ktober 2005 bis 2008 ausgeübten Tätigkeit um eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gehandelt habe…
…und vom 20.12.2000, 99/13/0223). Zusammenfassend ist somit davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Bw. (Bauwerksfugen-Verschließen sowie das Verspachteln von Gipskartonplatten) nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des…
…90/14/0184, und vom 20.12.2000, 99/13/0223). Es sei somit davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Bw. nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit müsse aber den oben zitierten Vorschriften des AuslBG entsprechen, d.h…
…Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabel und das Verschließen von Bauwerksfugen mittels plastischer und dauerelastischer Kunststoffmassen) nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des AuslBG entsprechen…
…substantiell auf die Beweis- und Verfahrensergebnisse einzugehen. Sie begründet dabei insbesondere nicht, warum der aktenkundige "Fragenkatalog zur Selbständigkeit von EU-Ausländern" inhaltlich falsch sein soll. Nach dieser Urkunde übt der Bw. sehr wohl eine selbständige Tätigkeit aufgrund eines Werkvertrages aus. Wiederholend ist allerdings zu sagen…
…Der Bw. legte als "Werkvertrag" bezeichnete Schriftstücke als Nachweis für eine selbständige Tätigkeit im Sinne der obigen Ausführungen vor. Tatsächlich könnten auch einige Punkte, wie Dienstort, Vertretungsbefugnis und Weisungsfreiheit in der getroffenen Form Inhalt eines Werkvertrages sein. Dennoch handelt es sich nicht um Werkverträge, sondern…
…0184, und vom 20.12.2000, 99/13/0223). Zusammenfassend ist somit davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Bw. (das Verspachteln von Gipskartonplatten) nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des AuslBG entsprechen…
…0184, und vom 20.12.2000, 99/13/0223). Zusammenfassend ist somit davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Bw. (das Verspachteln von Gipskartonplatten) nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des AuslBG entsprechen…
…0184, und vom 20.12.2000, 99/13/0223). Zusammenfassend ist somit davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Bw. (das Verspachteln von Gipskartonplatten) nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Eine solche Tätigkeit muss aber den oben zitierten Vorschriften des AuslBG entsprechen…
…davon auszugehen, dass die Tätigkeit des Berufungswerbers nicht als selbständige, sondern als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren ist (vgl. auch die Entscheidungen des UFS vom 12.4.2006, RV/0275-W/06, vom 7.2.2007, RV/0003-W/07 und vom 13.3.2007, RV…