…zu verstehen ist, übersieht die Bw. hierbei, dass es zum Erwerb des behaupteten Regressanspruches zweifellos eines schuldrechtlichen Titels bedurfte. Für die steuerliche Wirksamkeit solcher schuldrechtlicher Verträge ist es aber jedenfalls erforderlich, dass die Vereinbarungen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, und einen eindeutigen, klaren und…
…Gesetz fälschlich einen gleichheitswidrigen Inhalt unterstellen. Im gegenständlichen Fall dagegen bestand für den Bw. aus dem Titel des § 1273 ABGB ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber der Verlassenschaft. Der Anspruch eines Verlassenschaftsgläubigers aus dem Titel des § 1273 ABGB wurde - im Gegensatz zum Vermächtnis- nicht durch letztwillige Verfügung…
…Die Zession sei ein kausales Verfügungsgeschäft und bedürfe eines gültigen Titels, der z.B. wie im vorliegenden Fall in einem Kaufvertrag bestehen kann, jedoch keines eigenen, Publizitätszwecken dienenden Übertragungsaktes. Ein Fruchtgenussrecht könne der Ausübung nach mit schuldrechtlicher wie mit dinglicher Wirkung übertragen werden. Die Berufungswerberin…
…Sohn Herr Dr. P.G. (in der Folge auch Berufungswerber genannt) aus dem Titel des Gesetzes zum gesamten Nachlass der Verstorbenen die unbedingte Erbserklärung ab. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis sind unter den Aktiva v.a. zwei Liegenschaften und ein Liegenschaftsanteil mit einem dreifachen Einheitswert von insgesamt…
…nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern. Der Anspruch ist nicht absoluter sondern schuldrechtlicher Natur. Sie werden nicht Universalsukzessoren, sondern nur Singularsukzessoren des Erblassers. Ihr Titel richtet sich auf den Erwerb von Sachen, die ihnen erst durch besondere Akte übertragen werden müssen. Legatare haften den…
…nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern. Der Anspruch ist nicht absoluter sondern schuldrechtlicher Natur. Sie werden nicht Universalsukzessoren, sondern nur Singularsukzessoren des Erblassers. Ihr Titel richtet sich auf den Erwerb von Sachen, die ihnen erst durch besondere Akte übertragen werden müssen. Legatare haften den…
…weil die Bw als Hälfteeigentümerin ohnehin berechtigt gewesen wäre, die Liegenschaft mitzubenützen. Überdies bestünde auf Grund des dringenden Wohnbedürfnisses der Bw das "Wohnrecht" bereits aus dem Titel des Unterhaltes. Beim in § 758 ABGB formulierten Begriff "Weiterwohnen" handle es sich gewissermaßen um eine erbrechtliche Fortsetzung der…
…Herr G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau Bw. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau Bw. diese Schenkungen…
…Herr G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau Bw. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau Bw. diese Schenkungen…
…Herr G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau Bw. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau Bw. diese Schenkungen…
…Herr G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau Bw. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau Bw. diese Schenkungen…
…G.U. und Herr Bw. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau E.W. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau E.W. diese Schenkungen…
…Herr Bw. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau E.W. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau E.W. diese…
…G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau E.W. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau E.W. diese…
…G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau E.W. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau E.W. diese…
…Herr G.U. und Herr T.U. übertrugen daher schenkungsweise an die erbl. Witwe Frau Bw. die ihnen aus dem Titel des Gesetzes zugefallenen, jedoch noch nicht angetretenen Erbschaften nach ihrem vorverstorbenen Vater Herrn E.U. und nahm die erbl. Witwe Frau Bw. diese Schenkungen…
…von 50.000,00 S. Im Punkt 2 des Besprechungsprogrammes über die Schlussbesprechung zur Betriebsprüfung (im Folgenden kurz: BP) wurde unter dem Titel "Abzinsung Forderung DP" Folgendes festgehalten: Am 15.12.1997 sei zwischen Herrn DP im Folgenden kurz: DP), Steuerberater in München und der…
… 2). In § 3 der Vereinbarung mit dem Titel "Besserungsvereinbarung" wurde Folgendes festgehalten: "Die Kreditforderungen der X leben jedoch bis zu einer Höhe von 12.600.000,00 S wieder auf (Besserungskapital), wenn in Zukunft ab dem Jahresabschluss 2/1997 wirtschaftliche Gewinne, definiert in Form eines…
…Da zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung der Forderung mehr als ein Jahr läge, hätte jedoch - dies ist hier unstrittig - eine Versteuerung aus diesem Titel zu entfallen. Eine Erfassung des Differenzbetrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen kann laut Ansicht des Berufungswerbers aber mangels Qualifikation…
…entsprechend einer Stammeinlage im Nominalbetrag von 20.000,00 € an den Berufungsführer auf ihren Todesfall geschenkt. Der Berufungsführer macht aus diesem Titel eine Forderung an den Nachlass geltend, schränkt aber diese Forderung ein auf einen Geschäftsanteil an der Firma WG entsprechend einer Stammmeinlage im…