…2006 zum Sachwalter der Bw. bestellt worden wäre, könne eine Auszahlung mit schuldbefreiender Wirkung lediglich an ihn als Sachwalter erfolgen. Mit weiterem Schreiben vom 4. August 2010 wiederholte der Sachwalter den Rückzahlungsantrag und ersuchte im Ablehnungsfall um eine bescheidmäßige Abweisung, um im Anschluss den Instanzenzug…
… 26 Abs. 2 ZustellG). Soweit sich der Bw. hinsichtlich der Unzulässigkeit der Aufrechnung auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.10.2001, 2001/17/0130, und damit auf die schuldbefreiende Wirkung des § 156 Abs. 1 KO beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass dieses Erkenntnis keine Aussagen…
…eine Kreditverbindlichkeit der P&P GmbH abgegeben habe, in weiterer Folge Ende 2006 die Bw die Beteiligung wieder an die Vorgesellschafter veräußert habe und am 2.7.2007 die Haftung des Alleingesellschafters mit schuldbefreiender Wirkung übernommen habe. Letztlich sei die Haftung bei der Bw 2009…
…Zahlstelle) angegeben worden, worauf Kunden der L GmbH vom 1. Juni 2006 bis zum 16. Jänner 2007 mit schuldbefreiender Wirkung auch tatsächlich insgesamt 222.576,56 € einbezahlt haben. Letztendlich betrug der Kontostand betreffend das oben erwähnte XYZ-Konto des Bw. Null. Ein entsprechendes Ergänzungsersuchen…
…danach allein und eigenständig - gewerblich tätig war. Eine derartige Vorgangsweise, dass sich nämlich der Leistungsempfänger selbst aussuchen kann, an wen er die Zahlung (schuldbefreiend) leisten möchte, ist wohl nur denkbar, wenn dem Bw. im Rahmen der gemeinsamen Tätigkeit mit LB entsprechende unternehmerische (Mit-)Verantwortung zugekommen…
…zu den Auszahlungszeitpunkten an obiger Adresse aufrecht gemeldet gewesen sei und dem Finanzamt keinen anderen Aufenthaltsort mitgeteilt habe, wären die Auszahlungen des Finanzamtes 8/16/17 jedenfalls schuldbefreiend erfolgt. Ein etwaiger Nichterhalt der Zahlungen sei daher gegebenenfalls bei der Post nachzuforschen. Da ab Juli 2010…
…Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter ohne Steuerschulden übernommen habe. Laut seiner Aussage und seinen Papieren sei die seinerzeitige Steuerschuld im Wege eines außergerichtlichen Ausgleiches in Höhe von € 6.500,00 durch Fremdfinanzierung beim Finanzamt mit Einverständnis des Vorstandes zwecks Abwendung eines Konkursverfahrens schuldbefreiend beglichen worden…
…dem Bundesministerium für Finanzen dem Ast. folgendes bekannt: Werde an Stelle einer beantragten Barauszahlung eine Rückzahlung auf das Bankkonto eines Abgabepflichtigen vorgenommen, liege keine Auszahlung an einen Nichtberechtigten - ohne schuldbefreiende Wirkung für das Finanzamt - vor. Für eine neuerliche Bargeldauszahlung bzw. Einforderung des auf das Bankkonto…
…mit Scheck in Höhe von 380.000 S erfolgt. Dieser Betrag hafte nach wie vor unberichtigt gegenüber derGOIT AG aus, da die Zahlung an die ECLBKN AG nicht schuldbefreiend gewirkt habe. Die GOIT drohte dem zweiten Dienstgeber des Bw. eine Drittschuldnerklage und strafrechtliche Schritte an. …
…8. 2003 fällig, bis zu welchem Tag die Abgabe schuldbefreiend zu entrichten war. Zu den zulässigen Entrichtungsarten von Abgaben gehört auch die Verwendung sonstiger Gutschriften, worunter nicht unmittelbar auf eine Zahlung zurückzuführende Gutschriften zu verstehen sind. Solche Gutschriften können sich - wie im Berufungsfall - aus einer…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…
…auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Abgabenerhöhung wirksam verzichtet. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrunde liegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt die Straffreiheit hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesen Abgabennachforderungen…