…der Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Berufungsvorentscheidung vom 12. September 1997, Zl. 100/33466/97, in der Sache selbst entschieden hat, hat es eine Zuständigkeit für sich in Anspruch genommen, die ihm nach dem Gesetz nicht zukommt. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Behörde…
…dem Ablauf des Jahres 1998 eingetreten sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 23. 1. 2003, 2002/16/0027 dazu festgestellt: "Mit Rücksicht darauf, dass weder die Berufungsvorentscheidung des (sachlich zuständigen) Finanzamtes vom 7. März 1994 noch das Schreiben der belangten Behörde vom 7…
…der Berufungssenat die Unzuständigkeit der Behörde erster Instanz nicht auf und unterlässt er die Behebung des erstinstanzlichen Bescheides, belastet er seinen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (VwGH 29.7.2004, 2003/16/0139). Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in dem der Bescheid der…
…nicht erstmals eine Abgabe überhaupt oder eine andere Abgabe an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz…
…da sich der gesamte Berufungssenat 1 im vorangegangenen Verfahren im Rahmen einer zweitägigen mündlichen Berufungsverhandlung ausführlich mit dem Vorbringen des Bw. auseinander gesetzt hat. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Punkte 1 (Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes) und 18 (Miete und Betriebskosten für…
…in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz eingreifen. Ein solcher Eingriff ist nämlich auch dann gegeben, wenn aus organisatorischen Gründen sowohl die Entscheidung erster Instanz als auch die der Rechtsbehelfsbehörde vom Zollamt getroffen wird, weil auch die funktionelle Zuständigkeit der entscheidenden Behörde zu beachten…
…dieses Betrages auf seinem Abgabenkonto". Antragsbegründend brachte er darin unter Anschluss von Kopien des Berufungsschriftsatzes vom 17. Oktober 2005 und der Buchungsmitteilung Nr. 3/1-3 folgendermaßen vor: "1. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der angerufenen Finanzbehörde ergibt sich aus dem § 305 Abs. 2 BAO…
…nicht erstmals eine Abgabe überhaupt oder eine andere Abgabe an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz…
…die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen. Gemäß § 64 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § 156 zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst…
…der Berufungssenat die Unzuständigkeit der Behörde erster Instanz nicht auf und unterlässt er die Behebung des erstinstanzlichen Bescheides, belastet er seinen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (VwGH 29.7.2004, 2003/16/0139). Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in dem der Bescheid der…
…Abgabe überhaupt oder eine andere Abgabe an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Ein solcher Eingriff…
…Verletzung der Vorschriften über die sachliche oder örtliche Zuständigkeit entschieden, so ist ihr Bescheid rechtswidrig. Die (gleichgültig aus welchem Grund) im Rechtsmittelverfahren angerufene Abgabenbehörde zweiter Instanz hat diesen Mangel aufzugreifen. Nimmt die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Unzuständigkeit der Behörde erster Rechtsstufe nicht wahr, ist der…
…Verfahrens wahrzunehmen, somit auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. (Vgl. Ritz, BAO4, § 50 Rz 3). Die örtliche Zuständigkeit regelt nach territorialen Gesichtspunkten welcher Abgabenbehörde im Falle des Vorliegens von mehreren sachlich zuständigen Abgabenbehörden die Amtshandlung obliegt. (Ellinger…
…an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen…
…an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen…
…an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen…
…der von der Rechtsmittelbehörde in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand (Sache) des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde…
…in der von der Rechtsmittelbehörde in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand (Sache) des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde…
…an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen…
…an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen…