…genügt zur Entstehung der Gebührenschuld die Unterfertigung des Vertrages durch einen Vertragspartner und die Aushändigung an den anderen oder an einen Dritten. Die Aushändigung an den Dritten lässt nur dann die Gebührenschuld entstehen, wenn damit ein rechtserheblicher Gebrauch ermöglicht werden soll. (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…wurde seitens der Bw auf der Sachverhaltsebene keinerlei Vorbringen erstattet, weshalb davon ausgegangen werden darf, dass in rechtserheblicher Hinsicht im Jahr 2005 derselbe Sachverhalt - hier gemeint im Besonderen die Geschäfte mit LP - verwirklicht wurde. 2. 1. Übertragung der Werknutzungsrechte an dem Werk "Brot und Spezialitäten…
…dass die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraussetze, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stelle die Bewilligung…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
… 212 Abs. 1 BAO das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit voraussetze, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen , von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Sei nur ein…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…setze die Gewährung von Zahlungserleichterungen das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte einerseits und das Nichtvorliegen einer Einbringungsgefährdung andererseits voraus, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…ZI. 84/16/0113). Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Finanzstrafbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale…
…Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 erster Satz BAO setzt das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide vorliegen müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige …