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394 Treffer342 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2370-W/06Entstehung der Gebührenschuld gemäß § 33 TP5 Abs.1 Z 1 GebG bei Unterfertigung des Mietvertrages durch den Vermieter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…genügt zur Entstehung der Gebührenschuld die Unterfertigung des Vertrages durch einen Vertragspartner und die Aushändigung an den anderen oder an einen Dritten. Die Aushändigung an den Dritten lässt nur dann die Gebührenschuld entstehen, wenn damit ein rechtserheblicher Gebrauch ermöglicht werden soll. (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…

UFSW RV/1574-W/05Berechnung der USt, wenn UID-Nummer nachträglich zugeteilt wurde und eine Rechnungsberichtigung unterblieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…wurde seitens der Bw auf der Sachverhaltsebene keinerlei Vorbringen erstattet, weshalb davon ausgegangen werden darf, dass in rechtserheblicher Hinsicht im Jahr 2005 derselbe Sachverhalt - hier gemeint im Besonderen die Geschäfte mit LP - verwirklicht wurde. 2. 1. Übertragung der Werknutzungsrechte an dem Werk "Brot und Spezialitäten…

UFSL RV/1267-L/12Ablauf des beantragten Stundungstermins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…dass die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraussetze, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stelle die Bewilligung…

UFSL RV/0412-L/12Keine Zahlungserleichterung bei bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2012

…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSW FSRV/0074-W/11Zahlungserleichterung, enormes monatliches Einkommen, kein Nachweis zu sonstigen Zahlungsverpflichtungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.11.2011

…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…

UFSI RV/0938-I/10Keine Stundungsbewilligung mit Berufungsentscheidung nach Verstreichen des begehrten Stundungstermins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

… 212 Abs. 1 BAO das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit voraussetze, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen , von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Sei nur ein…

UFSL RV/0621-L/11Keine Zahlungserleichterung allein wegen anhängiger VwGH-Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2011

…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSW FSRV/0098-W/10Zahlungserleichterung, angemessene Raten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.06.2011

…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…

UFSW FSRV/0167-W/10Zahlungserleichterung, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.01.2011

…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…

UFSW FSRV/0122-W/10Zahlungserleichterung, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.10.2010

…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…

UFSW FSRV/0084-W/10Zahlungserleichterung, Minimalraten, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.10.2010

…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…

UFSL RV/0894-L/10Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSF RV/0140-F/10Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…setze die Gewährung von Zahlungserleichterungen das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte einerseits und das Nichtvorliegen einer Einbringungsgefährdung andererseits voraus, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSL RV/0543-L/10Keine Zahlungserleichterung bei bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010

…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSL RV/0477-L/10Keine Zahlungserleichterung allein wegen Einbringung einer VwGH-Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSL RV/1173-L/09Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2009

…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSW FSRV/0060-W/09Zahlungserleichterung bei Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.07.2009

…die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSW RV/1832-W/05Voraussetzungen für Zahlungserleichterung wurden nicht dargetan
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…

UFSW FSRV/0144-W/07Zahlungserleichterung, zu geringe Raten angeboten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.10.2007

…ZI. 84/16/0113). Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Finanzstrafbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale…

UFSG RV/0377-G/07Stundung von Abgabenverbindlichkeiten bei Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 erster Satz BAO setzt das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide vorliegen müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige …