…genügt zur Entstehung der Gebührenschuld die Unterfertigung des Vertrages durch einen Vertragspartner und die Aushändigung an den anderen oder an einen Dritten. Die Aushändigung an den Dritten lässt nur dann die Gebührenschuld entstehen, wenn damit ein rechtserheblicher Gebrauch ermöglicht werden soll. (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…wurde seitens der Bw auf der Sachverhaltsebene keinerlei Vorbringen erstattet, weshalb davon ausgegangen werden darf, dass in rechtserheblicher Hinsicht im Jahr 2005 derselbe Sachverhalt - hier gemeint im Besonderen die Geschäfte mit LP - verwirklicht wurde. 2. 1. Übertragung der Werknutzungsrechte an dem Werk "Brot und Spezialitäten…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…Abgaben nicht gefährdet ist. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale…
…Bestimmung setzt demnach das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: - das Vorliegen einer erheblichen Härte und - die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Ist eines dieser…
…Abgaben nicht gefährdet ist. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale…
…Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 erster Satz BAO setze das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Sei eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so komme eine…
…Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 erster Satz BAO setze das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Sei eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so komme eine…
…der zit. Bestimmung setzt demnach das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: das Vorliegen einer erheblichen Härte und die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Ist…
…Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 erster Satz BAO setze das Zusammentreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Sei eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so komme eine…
…dass die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraussetze, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stelle die Bewilligung…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
… 212 Abs. 1 BAO das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit voraussetze, die beide gegeben sein müssten, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen , von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Sei nur ein…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…wird (§ 213), erstrecken. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgaben-(Finanzstraf-) behörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandmerkmale nicht erfüllt, so…
…der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen…