…Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai,1998, Zl. 97/16/0301 und vom 9. August 2001, Zl. 2000/16/0085). Die Grunderwerbsteuer erfasst neben rechtlichen auch wirtschaftliche Vorgänge (vergleiche hiezu z.B. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5.10.1976, Zl. 648/76). So ist es…
…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Rechtliche Beurteilung: Vereinnahmung liegt in dem Zeitpunkt vor, in dem der Steuerpflichtige über den Wert der Gegenleistung rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Dass der Bw zeitweise im Jahr 2004 nicht im…
…Da das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aber an Vorgänge des wirtschaftlichen Verkehrs anknüpfe, müsse man wohl zu der Annahme gelangen, dass unter Erwerb von Grundstücken im Sinne des §8 Abs.4 ErbStG nur die Erlangung der vollen rechtlichen oder wirtschaftlichen Verfügungsmacht an solchen Sachen verstanden werden…
…Fehlen einzelner dieser Betriebsgrundlagen lässt noch nicht darauf schließen, dass eine Geschäftsraummiete und nicht eine Unternehmenspacht vorliegt, wenn nur die übrigen Betriebsgrundlagen vom Bestandgeber bereitgestellt werden, und das lebende Unternehmen als rechtliche und wirtschaftliche Einheit fortbesteht. Unerheblich ist die von den Parteien gewählte Bezeichnung des…
…im Sinne des § 2 Abs. 4 Z. 2 EStG keine tatbestandsmäßige Bedeutung zukomme, sondern nur ein Indiz für die rechtliche und wirtschaftliche Verfügung über bereits zugeflossener Einnahmen sei. Somit lägen steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 EStG dann vor, wenn der Vermögensvorteil dem…
…zu erwerben und so die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Sache zu erlangen. Zur Beibehaltung bestimmter (Gewinnerzielungs-) Absichten des Rechtsvorgängers ist ein Rechtsnachfolger durch Vorschriften des Zivilrechtes allein (hier: des Erbrechtes) nicht gebunden. Schon dies zeigt, dass derjenige, der eine bestimmte vom Vorgänger begonnene…
…E. und dem Bw. vereinbart worden, dass der Kaufpreis insoweit zurückzuerstatten sei, als bis 31. März 2003 Umsatzausfälle dadurch eintreten, dass Klienten insolvent würden. Der rechtliche und wirtschaftliche Anspruch auf den Kaufpreis sei somit im Jahre 2002 aufschiebend bedingt bis Ende März 2003 vereinbart worden…
…den Käufer über. Mit den Teilerfüllungen geht das Eigentum an den gelieferten/übernommenen Anlagenteilen auf den Käufer über, der Käufer erwirbt uneingeschränkte rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsgewalt über diese Anlagenteile. 16.2. In Bezug auf die Versicherungspflichten gelten die Bestimmungen im Anhang 5 Anm. des UFS…
…Nach der Rechtsprechung sind Wirtschaftsgüter alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art (Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände), wobei sich der Begriff des Wirtschaftsgutes nicht an zivilrechtlichen, sondern an wirtschaftlichen Kriterien orientiert. Wirtschaftsgüter können auch rechtliche und tatsächliche Zustände sein (VwGH 22…
…mit der Begründung, dass die den Steuertatbestand auslösenden Sachverhalte teilweise außerhalb der Interessens- und Einflusssphäre des Abfuhr- und Haftungsverpflichteten gelegen seien und die erforderliche qualifizierte rechtliche und wirtschaftliche Beziehung zwischen Primärschuldner und Haftenden daher nicht vorliege, als verfassungswidrig erachteten Einhebung der Spekulationsertragsteuer durch die Kreditinstitute…
…der "gegenständliche Vertrag" bezeichnet wird." In weiterer Folge bringt die Bw Ausführungen zur rechtlichen Einordnung des Vertrages vor, welche zu dem Ergebnis führen, dass die Elemente des vorliegenden Vertrages überwiegend für einen Kaufvertrag sprechen würden. Der rechtliche und wirtschaftliche Zweck der Parteien liege ausschließlich darin…
…Schätzung im Sinne von § 184 BAO nicht entspricht und zu unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs…
…der Schätzung im Sinne von § 184 BAO nicht entspricht und zu unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5…
…der Schätzung im Sinne von § 184 BAO nicht entspricht und zu unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5…
…der Schätzung im Sinne von § 184 BAO nicht entspricht und zu unvertretbaren wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 117 BAO muss es sich aber auch um Änderungen von "Rechtsauslegungen" - im Sinne der Interpretation rechtlicher Normen - handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5…
…Grundeigentümerin für die Anschüttung von Material ein mengenabhängiges Entgelt zu entrichten hat, verdeutlicht nach Überzeugung des Senates klar und eindeutig das überwiegende rechtliche und wirtschaftliche Interesse der Vertragsparteien, nämlich das Deponierecht einerseits bzw. die Pflicht zur Duldung der Deponie von Aushub- und Abraummaterial andererseits. Aus …
…und Boden. Gemäß §11 legt K die zum Betrieb des kaufgegenständlichen Apothekenunternehmens erteilte Konzession unter der Bedingung zurück, dass eine Konzession zum Betrieb dieses Apothekenunternehmens unter Aufrechterhaltung des bisherigen Standortes an den oben genannten Käufer verliehen wird. Gleichzeitig erklärt er, dass die rechtliche und wirtschaftliche…
…dieser Gesetzesbestimmung vorliegt, die Abgaben so zu erheben sind, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. § 184 BAO lautet: (1) Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese…
…wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben gewesen wären. Von der BM erzielte Erträge lassen sich ab dem vom UFS angenommenen Zeitpunkt der Aufnahme eines Bankbetriebes per 1997 wie folgt aufgliedern: a) - Zinserträge aus Wertpapieren (Quoted and…
…wohl zutreffend in den einzelnen, behandelten Steuerrechtssachen sein mögen, jedoch die Konzeption und den rechtlichen Stand des geprüften Betriebes der Bw. nicht berühren würden. Fakt sei, dass bei einer einheitlichen Leistung ein wirtschaftlicher Leistungsaustausch erforderlich sei, dieser jedoch unbestritten nicht stattfinde, da Leistungen hinsichtlich sexueller…