…habe, weshalb kein Gläubiger bevorzugt worden sei. Damit hat der Bw. allerdings dargetan, das Gebot quotenmäßiger Befriedigung der offenen Forderungen insoweit nicht beachtet zu haben, als er keinem der Gesellschaftsgläubiger auch nur anteilig Zahlungen geleistet habe. Gemäß dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.12.2004…
…habe, weshalb kein Gläubiger bevorzugt worden sei. Damit hat der Bw. allerdings dargetan, das Gebot quotenmäßiger Befriedigung der offenen Forderungen insoweit nicht beachtet zu haben, als er keinem der Gesellschaftsgläubiger auch nur anteilig Zahlungen geleistet habe. Gemäß dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.12.2004…
…Vollbezahlung der Lohnabgaben, sowie durch die Abgabenquote eine Gläubigerbegünstigung seitens der Abgabenbehörde herbeigeführt habe, da er quotenmäßig einen größeren Betrag an den Gesamtverbindlichkeiten der Abgabenbehörde zukommen habe lassen. Mit Zessionsvertrag vom 16. Mai 1994 sei eine Mantelzession sämtlicher Forderungen gegenüber der Raiffeisenlandesbank X. durchgeführt worden…
…dass darin die Fälligkeiten der letztlich haftungsgegenständlichen Abgaben angeführt waren. Mit Stellungnahmen des Bw wurden Unterlagen betreffend das Ausmaß der Gläubigerbefriedigung vorgelegt und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme mit den nachstehenden Argumenten bestritten. Bereits vor Fälligkeit der Umsatzsteuer 12/03 wurde ein Ratenansuchen…
…könne, sei die B-GmbH wahrscheinlich spätestens ab dem 31. März 1998 zahlungsunfähig gewesen. In diesem Stadium wäre "aus rechtlichen Gründen allenfalls eine quotenmäßige Abdeckung der offenen Verbindlichkeiten, somit auch der Abgabenverbindlichkeiten...möglich gewesen". Diesfalls hätte der Abgabengläubiger aber nur einen Bruchteil des Haftungsbetrages bzw…
…uneinbringlich geworden wäre (Hinweis auf VwGH 12.12.1999, 96/14/0104). Die Bw. hat sich in der gegenständlichen Berufung lediglich auf die Behauptung der quotenmäßig gleichmäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger beschränkt, ohne irgendeinen Nachweis zu erbringen, welcher Abgabenbetrag bei einer derartigen gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger…
…Sicht des Bw. ausreichend gewesen, anhand der tatsächlich zu den Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Abgaben und zum Zahlungstermin der zweiten Quote des Ausgleichsverfahrens tatsächlich vorhandenen liquiden Mittel eine quotenmäßig gleichmäßige Befriedigung der Abgabenbehörde im Verhältnis zu den anderen Gläubigern herbeizuführen. Wie bereits ausgeführt, ist dies unter…
…der Bw. bei seinen Berechnungen die Zahlungstheorie herangezogen. Aus der Zahlungstheorie folge, dass die anteilige Gläubigerbefriedigung an den getätigten Zahlungen zu bemessen sei. Die offenen Abgabenschulden seien demnach entsprechend dem Verhältnis der Gesamtsumme der offenen Verbindlichkeiten zu den geleisteten Zahlungen zu bemessen. Der Bw. gehe…
…Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz vom 23. August 2004 wurde die gegenständliche Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass der Bw. die vorhandenen Mittel nicht zur gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verwendet und die Abgabenbehörde benachteiligt habe, indem er laufend Lieferanten, Versicherungen, Treibstoff usw. zur Gänze bezahlt habe. Im…
…Haftungsbescheid wird mir vorgeworfen, ich hätte es als Geschäftsführer der JH GmbH. unterlassen, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen dieses Zeitraumes vom September 2005 bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahren über das Vermögen der Firma JH GmbH. durchzuführen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe sehr wohl…
…9. 1999, 96/15/0049). Der sinngemäße Berufungseinwand, aus der anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung im Wege einer Quotenausschüttung im Konkurs der GmbH sei abzuleiten, dass "eine Uneinbringlichkeit nicht besteht", ist nur insoweit berechtigt, als die im Konkurs der GmbH angemeldeten, dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenforderungen im Zuge…
…9. 1999, 96/15/0049). Der sinngemäße Berufungseinwand, aus der anteilsmäßigen Gläubigerbefriedigung im Wege einer Quotenausschüttung im Konkurs der GmbH sei abzuleiten, dass "eine Uneinbringlichkeit nicht besteht", ist nur insoweit berechtigt, als die im Konkurs der GmbH angemeldeten, dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenforderungen im Zuge…
…zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Verfügung gestanden sind und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger Befriedigung erlangten, lässt sich ermitteln, welche Quote dem Finanzamt zugestanden wäre. Die bloße Behauptung durch die Befriedigung von 21% der Abgabenforderungen im haftungsgegenständlichen sei die belangte Behörde quotenmäßig gleich befriedigt worden…
…12.2004, 2004/13/0146) verletzt der Geschäftsführer die dem Abgabengläubiger gegenüber bestehende Pflicht zur zumindest anteiligen Tilgung der Abgabenforderungen auch, wenn er das Gebot quotenmäßiger Befriedigung der offenen Forderungen insoweit nicht beachtet, als er keinem der Gesellschaftsgläubiger auch nur anteilig Zahlung leistet. Da in…
…und der Konkursquote (10,13 %) erstrecken, weil nur dieser Anteil der Abgabenverbindlichkeiten bei einer sofortigen Verwendung der "zum Fälligkeitstag" vorhandenen Mittel "unter Umständen mehr getilgt" werden hätte können. Dieses Vorbringen rechtfertigt keine quotenmäßige Heranziehung zur Haftung. Zum einen geht daraus in Bezug auf die jeweiligen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch Stb, vom 9. Dezember 2004 gegen den Bescheid des FA vom 10. November 2004 betreffend Haftungsbescheide gemäß §§ 9 ff BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als die Haftungssumme in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Kl K , wohnhaft in T, vertreten durch Dr.K, Rechtsanwalt in St, vom 2. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC zu Steuernummer ab vom 23. Februar 2004, mit dem der Berufungswerber gemäß § 12…
…Des weiteren sei es unzulässig, die Konkursquoten ausschließlich dieser Abgabenschuld anzurechnen. Richtigerweise sei mangels einvernehmlicher Festlegung die Konkursquote allen Haftungsverbindlichkeiten quotenmäßig in Anrechnung zu bringen, jedenfalls allerdings nach ABGB der dem Haftungspflichtigen beschwerlichste Schuld, also jedenfalls einer der geltend gemachten Haftungsverbindlichkeiten. Ad 4) Der Berufungswerber…
…17). Die Einhebung der vollen Abgabenschuldigkeiten kann aber unbillig sein, wenn im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichtes ein (teilweiser) Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung der wirtschaftlichen Situation des Abgabenschuldners beitragen kann (vgl. VwGH 24.9.1999, 99/14/0118). Die Berufungswerberin hat mit der…
…geleisteten Zahlungen seien einander gegenüber zu stellen und bestehe die Haftung in der Differenz aus der auf die sonstigen Verbindlichkeiten und die Abgabenverbindlichkeiten quotenmäßig geleisteten Zahlungen. Die Haftung bestehe daher nur, wenn die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber den Abgabenverbindlichkeiten quotenmäßig in höherem Ausmaß bedient worden seien…