…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Verlassenschaftsabhandlung/qualifizierte Erbsentschlagung In der Verlassenschaft nach dem am Tag/Monat 2006 verstorbenen Herrn ERBLASSER waren auf Grund des Gesetzes seine Gattin Frau BW (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) und seine Kinder Frau TOCHTER und Herr SOHN jeweils…
…die am 15. Mai 1998 erfolgte qualifizierte Erbsentschlagung seiner Mutter Frau GS fest. Dabei ist die Bemessungsgrundlage vom Finanzamt wie folgt ermittelt worden: | Geld | 1.245.122,45 | Hausrat einschließlich Wäsche | 17.500,00 | andere bewegliche Gegenstände (z.B. Schmuck…
…durch die qualifizierten Entschlagungen habe sich seine Quote auf fünf Sechstel, also um ein Drittel erhöht. Der Berufungswerber sei nicht um jeweils ein Sechstel, sondern nur um jeweils ein Zwölftel bereichert worden. Über die Berufung wurde erwogen: Durch die Erbsentschlagungen zu Gunsten des Berufungswerbers und…
…durch die qualifizierten Entschlagungen habe sich seine Quote auf fünf Sechstel, also um ein Drittel erhöht. Der Berufungswerber sei nicht um jeweils ein Sechstel, sondern nur um jeweils ein Zwölftel bereichert worden. Über die Berufung wurde erwogen: Durch die Erbsentschlagungen zu Gunsten des Berufungswerbers und…
…die Erbrechte mit allen Aktiva und Passiva des Nachlasses, daher mit allen Rechten und Pflichten übernommen habe, seien die qualifizierten Erbsentschlagungen als Erbschaftskäufe zu werten. Es lägen sohin entgeltliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden und damit grunderwerbsteuerliche Vorgänge vor. Die Übernahme der anteiligen Passiva und Verfahrenskosten bilde…
…die Erbrechte mit allen Aktiva und Passiva des Nachlasses, daher mit allen Rechten und Pflichten übernommen habe, seien die qualifizierten Erbsentschlagungen als Erbschaftskäufe zu werten. Es lägen sohin entgeltliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden und damit grunderwerbsteuerliche Vorgänge vor. Die Übernahme der anteiligen Passiva und Verfahrenskosten bilde…
…1.651,78 betragen könne. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall zunächst, ob durch die qualifizierten Erbsentschlagungen seitens der Kinder und die Übernahme der diese an sich treffenden Nachlasspassiva durch die Bw. ein entgeltliches, der GreSt unterliegendes Rechtsgeschäft unter Lebenden vorliegt…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau E.W. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…erklärten sich ihres Erbteiles von je 1/6 des Nachlasses zugunsten der erbl. Witwe Frau Bw. zu entschlagen, eine Erbantrittserklärung nicht abzugeben und an den Nachlass keinerlei Ansprüche zu stellen. Diese qualifizierte Erbsentschlagung stellte eine Erbschaftsschenkung dar; es waren daher die §§ 1278 ff. ABGB anzuwenden…
…369.467,50 ATS für die zu errichtende Wohnung geleistet hat. Das Finanzamt wertete die Erbsentschlagung als schenkungsteuerpflichtigen Vorgang und setzte mit dem angefochtenen Bescheid die Schenkungssteuer von einer im Bescheid näher ausgeführten Bemessungsgrundlage fest; insbesondere wurde anstatt des berechneten Einheitswertes die geleistete Anzahlung angesetzt…
…zu je einem Viertel, 4 erbl. Nichten und Neffen zu je 1/16 und 2 Neffen zu je 1/8 als Erben berufen. Mit einer qualifizierten Erbentschlagungserklärung vom 20. April 2006 entschlug sich K zugunsten seines Neffen Herrn St des Erbrechtes. Ebenso entschlug sich die…
…a. höchstgerichtliche Rechtsprechung sieht der unabhängige Finanzsenat keine Veranlassung, von dem von der Lehre und Praxis entwickelten Grundsatz abzuweichen, dass bei der echten qualifizierten Erbsentschlagung derjenige, der sich zugunsten einer anderen Person entschlägt, hinsichtlich seines gesamten Anfalles voll erbschaftssteuerpflichtig wird und zwar auch dann, wenn…
…verstärkter Senat); die im gegenständlichen Fall vorliegende sogenannte qualifizierte Ausschlagung hat zur Folge, dass der Erbanfall an die Berufungswerberin als vollzogen anzusehen ist und die Erbschaftssteuerpflicht begründet. Im vorliegenden Fall ist die rechtliche Einordnung und die Bewertung des Anwartschaftsrechtes der Erblasserin auf die Eigentumswohnung maßgeblich…