…wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der Pflicht, den Abgabepflichtigen (potenziellen Haftungspflichtigen) zu denjenigen Beweisen, auf welche sie ihre Sachverhaltsfeststellungen zum Entstehen des Abgabenanspruches dem Grunde nach in Ausführung der Beweiswürdigung stützt, Gelegenheit zur Äußerung zu bieten (VwGH 25…
…wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der Pflicht, den Abgabepflichtigen (potenziellen Haftungspflichtigen) zu denjenigen Beweisen, auf welche sie ihre Sachverhaltsfeststellungen zum Entstehen des Abgabenanspruches dem Grunde nach in Ausführung der Beweiswürdigung stützt, Gelegenheit zur Äußerung zu bieten (VwGH 25…
…wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der Pflicht, den Abgabepflichtigen (potenziellen Haftungspflichtigen) zu denjenigen Beweisen, auf welche sie ihre Sachverhaltsfeststellungen zum Entstehen des Abgabenanspruches dem Grunde nach in Ausführung der Beweiswürdigung stützt, Gelegenheit zur Äußerung zu bieten (VwGH 25…
…in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Gemäß § 224 Abs. 1 erster Satz BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. Die Inanspruchnahme eines (potentiellen) Haftungspflichtigen ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG ist das Ermessen…
…2007, 2008 und 2009 für die Primärschuldnerin laufend Außendienstzuteilungen erfolgt seien. Diese Unterbrechungshandlungen bei der Primärschuldnerin wirkten auch gegen potenzielle Haftungspflichtige. Eine Einhebungsverjährung im Sinne des § 238 BAO sei dadurch nicht eingetreten. Die Haftung sei zur Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles wegen Löschung der Primärschuldnerin im…
…Geschäftsführer A.W. als auch der nunmehrige Liquidator A.K. als potenzielle Haftungspflichtige zur Verfügung gestanden wären und daher eine Änderung der Verhältnisse oder Unkenntnis auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben der Bw. nicht vorgelegen wären. Daraufhin wurde mit Bescheid vom 24. Jänner 2013 die…
…Herr K.F. wäre daher immer als Abgabepflichtiger bzw. potenziell Haftungspflichtiger für die Behörde existent und auch im Zugriffsbereich (Vermögensmasse in Form von Immobilien in Österreich) gewesen, sodass der Vorhalt einer Täuschung, einer willentlichen Irreführung oder wie auch immer man die Verwirkung einer zu Unrecht…
…5. Dezember 2001 gestützt hat, zu äußern. Es ist vor Erlassung eines Sicherstellungsauftrages aber nicht notwendig, sämtliche Beweise zu erheben und diese dem Abgabepflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) vorzuhalten (VwGH 24.10.1990, 86/13/0198). Nach § 280 BAO ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die…
…W. als auch der nunmehrige Liquidator A.K. als potenzielle Haftungspflichtige zur Verfügung gestanden wären. Eine Änderung der Verhältnisse oder eine Unkenntnis auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben der Bw. lagen daher nicht vor. Insgesamt gesehen liegen daher im gegenständlichen Fall die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des …
…26.4.2000, 97/14/0003). Es ist vor Erlassung eines Sicherstellungsauftrages aber nicht notwendig, sämtliche Beweise zu erheben und diese dem Abgabepflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) vorzuhalten (VwGH 24.10.1990, 86/13/0198). Ein Sicherstellungsbescheid ist im Rechtsmittelverfahren allein darauf zu prüfen, ob die im…
…90, 891). Auch der in Anspruch genommene Gesamtschuldner wäre ebenso Partei wie der in Betracht kommende (zunächst potenzielle) Gesamtschuldner. Dasselbe gelte für den bereits herangezogenen Haftungspflichtigen (VwGH 10.2.1989, 86/17/0114) wie auch für den bescheidmäßig noch nicht herangezogenen Haftungspflichtigen (Stoll, Steuerverhältnis, 227…
…9.1999, 94/13/0063). Auch der Umstand, dass G.O. als Geschäftsführer der Bw. auf Grund schuldhaften und sorgfaltswidrigen Verhaltens potenziell haftungspflichtig wäre, gelte als Gefährdungshandlung (UFS 25.9.2009, RV/0063-F/08: "Ein Geschäftsführerverhalten, das im Sinne von § 9 Abs. 1 BAO…
…9.1999, 94/13/0063). Auch der Umstand, dass G.O. als Geschäftsführer der Bw. auf Grund schuldhaften und sorgfaltswidrigen Verhaltens potenziell haftungspflichtig wäre, gelte als Gefährdungshandlung (UFS 25.9.2009, RV/0063-F/08: "Ein Geschäftsführerverhalten, das im Sinne von § 9 Abs. 1 BAO…
…9.1999, 94/13/0063). Auch der Umstand, dass G.O. als Geschäftsführer der Bw. auf Grund schuldhaften und sorgfaltswidrigen Verhaltens potenziell haftungspflichtig wäre, gelte als Gefährdungshandlung (UFS 25.9.2009, RV/0063-F/08: "Ein Geschäftsführerverhalten, das im Sinne von § 9 Abs. 1 BAO…
…9.1999, 94/13/0063). Auch der Umstand, dass G.O. als Geschäftsführer der Bw. auf Grund schuldhaften und sorgfaltswidrigen Verhaltens potenziell haftungspflichtig wäre, gelte als Gefährdungshandlung (UFS 25.9.2009, RV/0063-F/08: "Ein Geschäftsführerverhalten, das im Sinne von § 9 Abs. 1 BAO…
…zu werten (VwGH 15.9.1999, 94/13/0063). Auch der Umstand, dass der Bw. als Geschäftsführer auf Grund schuldhaften und sorgfaltswidrigen Verhaltens potenziell haftungspflichtig wäre, gelte als Gefährdungshandlung (UFS 25.9.2009, RV/0063-F/08: "Ein Geschäftsführerverhalten, das im Sinne von § 9 Abs…
…des AlP zu tun. Erwägungsgründe des unabhängigen Finanzsenates zum Vorbringen der Bf in der Eingabe vom 22. November 2012: Weil die Bf die Abgabepflichtige ist, haben die "potenziell haftungspflichtige Personen" betreffenden Vorbringen zur Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO für das gegenständliche Verfahren keine Auswirkung…
…1. 2004) keine Nachforderung in Höhe von 200.387,54 €, sondern nur eine solche in Höhe von 920,97 € aufweise. Die potenzielle Haftsumme von 445.505,75 € sei daher nicht nachvollziehbar. 1.3. Mit Haftungsbescheid vom 4. 6. 2007 zog das Finanzamt…
…Vertreter des Finanzamtes erklärte, dass nach der derzeitigen Situation Einbringungsmaßnahmen bei der Bw. voraussichtlich erfolglos sein würden und dass potenzielle Haftungen - sollten diese überhaupt schlagend werden - eine derartige Größenordnung erreichen würden, dass jeder Haftungspflichtige damit überfordert sei. Es sei davon auszugehen, dass Haftungen derzeit nicht…
…unterbrochenen Einhebungsfrist gesetzt worden ist. Den jeweiligen Umständen des Einzelfalles in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen und aus dieser Beurteilung der Rechtslage, zumal auch hinsichtlich des Elementes der Zumutbarkeit der Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten, bleibt umso wichtigere Obliegenheit…