…begünstigten Zinssatz. In der Lohnabrechnung sei ein Betrag in Höhe von EUR 2.906,29 als Sachbezug Zinsersparnis auf Basis eines Zinssatzes von 3,5% p.a. aufgrund der Sachbezugsverordnung angesetzt und der Lohnbesteuerung unterworfen worden. Dieser Zinssatz entspreche in keiner Weise dem Durchschnittszinsniveau, er…
…S.Z. (S.Z.) und netto S 5.470,00 (brutto S 6.642,31) für J.U. (J.U.) in die Lohnbesteuerung überhaupt nicht einbezogen wurden. Aktenkundig ist zu diesen Feststellungen die Abmeldung des A.R. bei der Kärntner Gebietskrankenkasse zum 30. September 1999…
…in Raten zurückerhalten hätte. Es seien ihm keine Provisionszahlungen außerhalb der Lohnverrechnung bekannt geworden. Die Wahrung eines entsprechenden Parteiengehörs sei unterblieben und wären jedenfalls pauschale Betriebsausgaben allfälligen "Provisionen" gegenzurechnen. Dazu erklärte das Finanzamt im "Ersuchen um Ergänzung" datiert vom 20. Oktober 2000, dass beim Arbeitgeber…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
…organisiert. Für derartige Kassen fehlen gesetzlich definierte Voraussetzungen. In der Literatur werden als wesentliche Merkmale freiwilliger Unterstützungskassen das Fehlen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruches der Begünstigten sowie pauschale Beitragsleistungen des Dienstgebers für alle Dienstnehmer oder bestimmte Dienstnehmergruppen genannt (z.B. Löschnigg/Rainer in RdW 2006/162)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vom 20. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Adr., vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde., Str., vertreten durch die Dr. Weriand Achleitner, MMag. Dr. Martin Achleitner, Steuerberatungsgesellschaft OEG, 6845 Hohenems, Graf Kaspar Straße 3, vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 7. April 2008 betreffend…
…Sinne des § 67 Abs. 1 EStG versteuert. § 69 Abs. 3 EStG - Heeresbezüge Bei der Auszahlung von Bezügen gemäß HeeresGebG 2001 seien pauschal 22% Lohnsteuer einzubehalten. Ein Siebtel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge sei unabhängig vom Zahlungsmodus als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG zu versteuern. § 69…
…Sinne des § 67 Abs. 1 EStG versteuert. § 69 Abs. 3 EStG - Heeresbezüge Bei der Auszahlung von Bezügen gemäß HeeresGebG 2001 seien pauschal 22% Lohnsteuer einzubehalten. Ein Siebtel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge sei unabhängig vom Zahlungsmodus als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG zu versteuern. § 69…
…Sinne des § 67 Abs. 1 EStG versteuert. § 69 Abs. 3 EStG - Heeresbezüge Bei der Auszahlung von Bezügen gemäß HeeresGebG 2001 seien pauschal 22% Lohnsteuer einzubehalten. Ein Siebtel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge sei unabhängig vom Zahlungsmodus als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG zu versteuern. § 69…
…Sinne des § 67 Abs. 1 EStG versteuert. § 69 Abs. 3 EStG - Heeresbezüge Bei der Auszahlung von Bezügen gemäß HeeresGebG 2001 seien pauschal 22% Lohnsteuer einzubehalten. Ein Siebtel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge sei unabhängig vom Zahlungsmodus als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG zu versteuern. § 69…
…L, N-Straße1, anteilige Miete und Betriebskosten in Höhe von monatlich pauschal 130,00 Euro an seine Mutter bar bezahlt. Im Einkommensteuerbescheid 2006 vom 27. April 2010 wurden die in der Schweiz bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 22.324,86 Euro erfasst…
…Sinne des § 67 Abs. 1 EStG versteuert. § 69 Abs. 3 EStG - Heeresbezüge Bei der Auszahlung von Bezügen gemäß HeeresGebG 2001 seien pauschal 22% Lohnsteuer einzubehalten. Ein Siebtel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge sei unabhängig vom Zahlungsmodus als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG zu versteuern. § 69…