…wobei jedoch ua. bei Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe kein Ermessensspielraum mehr gegeben und der andere Vertragspartner heranzuziehen sei. 2. Die Gebührenerhöhung sei wegen nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bzw. Gebührenentrichtung festzusetzen. Dabei seien als maßgebliche Umstände zu berücksichtigen, inwieweit das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden könne…
…2000 wurden die je rund S 45,8 Mio. unter der Bezeichnung "Darlehen für Gebäudekauf" als Forderungen gegenüber der Gesellschaft verbucht. Das Finanzamt hat daraufhin der Bw gemäß § 201 BAO, da keine ordnungsgemäße Gebührenanzeige und -entrichtung erfolgt sei, mit Bescheid vom 8. Juli 2005, StrNr…
…Gesellschaft tätigen Organen - ebenso wie der steuerliche Vertretung - die Bestimmungen des GebG bekannt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass hinsichtlich der Pfandurkunde und der Zessionen keine ordnungsgemäße Gebührenanzeige vorliegt. Gem. § 9 Abs 2 GebG kann eine Erhöhung bis zu 100 % der verkürzten (gesetzmäßigen) Gebühr festgesetzt werden…
…FA kann daher zu Recht davon ausgehen, das den für die Gesellschaft tätigen Organen - ebenso wie der steuerliche Vertretung - die Bestimmungen des GebG bekannt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass hinsichtlich der Pfandurkunde und der Zessionen keine ordnungsgemäße Gebührenanzeige vorliegt. Gem. § 9 Abs 2 GebG kann…
…2 GebG Gemäß § 9 Abs. 2 GebG kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den in Abs.1 genannten Gebühren eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren, mit Ausnahme der Wettgebühren…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 2 GebG kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung…
…Eingriff sowie gegen den Gleichheitssatz vor. Es sei rechtsstaatlich bedenklich, wenn bei Einhaltung aller Meldeverpflichtungen des BewG und Kenntnis der Finanzbehörden durch ordnungsgemäße Gebührenanzeige des Mietvertrages durch den ausfertigenden Notar am 17.6.1996, erst nach fast 12 Jahren mit einer Änderung des Einheitswertes und…
…4 GebG nicht festgesetzt worden sei (also nicht von einer Ersatztatbeurkundung ausgegangen wurde), dass ein Antrag auf Festsetzung einer Gesellschaftsteuer und gar keine ordnungsgemäße Gebührenanzeige erfolgt sei, und dass die Einordnung (Gesellschaftsteuer oder Gebühr) nicht einfach zu treffen gewesen wäre. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag…
…Das Finanzamt, bei dem die Anzeige erstattet wurde, hat auf der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde die erfolgte Anzeige zu bestätigen. Gleichschriften, die zur ordnungsgemäßen Gebührenanzeige verwendet werden, sind von den Gebühren befreit . § 201 BAO Wenn die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…
…2 GebG idF BGBl. Nr. 80/1987 kann das Finanzamt zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige bei den im Abs. 1 genannten Gebühren zusätzlich eine Erhöhung bis zu 50 vH, bei den anderen Gebühren eine Erhöhung bis…