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UFSG RV/0536-G/02Heranziehung als Gesamtschuldner bei Uneinbringlichkeit der Abgabe, Verjährung, Bemessungsgrundlage bei vorzeitiger Mietauflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2003

…Über die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern und über allfällige Rückersatzforderungen, die ja privatrechtlicher Natur sind, kann nur ein ordentliches Gericht entscheiden, weshalb die Ausführungen betreffend der nicht erfolgten Restmietzahlung seitens der Mieterin rechtlich nicht beachtet werden können.   Mit der Unterhaltszahlung an die geschiedene Gattin…

UFSK FSRV/0021-K/08Einleitung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.03.2010

…dahingehend beraten worden, dass bei kleinen Almhütten noch nie ein Prüfer vorbeigeschaut hätte, weil auf diesen niemand reich werde. Er werde ein ordentliches Gericht anrufen, um eine Gleichstellung mit den anderen kleinen Almhütten zu erhalten. Hätte das Finanzamt ordentlich geprüft, wäre festgestellt worden, dass er…

UFSW RV/2274-W/11Eingabegebühr für Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, keine Verfahrenshilfe (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…sohin € 330,-, vorgeschrieben. Dagegen erhob die Bw Berufung und brachte vor, "der Schriftsatz des FA Wien zur Gebühr des VwGH" habe sie in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren verletzt. Über die Berufung wurde erwogen: § 24 Abs. 3 VwGG in der zum…

UFSW RV/2276-W/11Eingabegebühr für Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, keine Verfahrenshilfe. (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…sohin € 330,-, vorgeschrieben. Dagegen erhob die Bw Berufung und brachte vor, "der Schriftsatz des FA Wien zur Gebühr des VwGH" habe sie in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren verletzt. Über die Berufung wurde erwogen: § 24 Abs. 3 VwGG in der zum…

UFSZ1W ZRV/0463-Z1W/10Anerkennung eines polnischen Vollstreckungstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.03.2012

…Wenn die zuständige Instanz, bei der der Rechtsbehelf nach Absatz 1 eingelegt wurde, ein ordentliches Gericht oder ein Verwaltungsgericht ist, so gilt die Entscheidung dieses Gerichtes, sofern sie zugunsten der ersuchenden Behörde ausfällt und die Beitreibung der Forderung in dem Mitgliedstaat, in dem die ersuchende…

UFSZ3K ZRV/0067-Z3K/121. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Vollstreckungstitels 2. Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde (Rechtsbehelfsbehörde) der ersten Stufe wegen der berechtigten Einrede der öffentlichen Ordnung (ordre public)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.03.2013

…bei der der Rechtsbehelf nach Abs. 1 eingelegt wurde, ein ordentliches Gericht oder ein Verwaltungsgericht ist, so gilt die Entscheidung dieses Gerichtes, sofern sie zugunsten der ersuchenden Behörde ausfällt und die Beitreibung der Forderung in dem Mitgliedstaat, in dem die ersuchende Behörde ihren Sitz hat…

UFSW RV/4364-W/09Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stellt kein ordentliches Rechtsmittel und somit keine Berufung im Sinne der BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…da er am 15. September 2008 zur GZ. Nr. XXXXX/08 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingebracht habe. Mit Bescheid vom 13. Oktober 2009 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit der Begründung ab, dass die Voraussetzungen des § 212a BAO nicht erfüllt seien. In…

UFSL RV/0829-L/02Geschäftsführerhaftung trotz gerichtliche Beschlagnahme der Buchhaltungsunterlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004Teil 1/2

…11. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung…

UFSI RV/0311-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.06.2004

…Amts wegen betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 und 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…

UFSZ3K ZRV/0300-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.07.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0305-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.07.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSG ZRV/0306-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.07.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0291-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.07.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0284-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0239-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0238-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0237-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren führt nicht dazu, dass die Erhebung von Säumniszinsen zu unterbleiben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0240-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren bewirkt nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSZ3K ZRV/0241-Z3K/02Ein bei einem Gericht anhängiges Finanzstrafverfahren bewirkt nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…

UFSW FSRV/0064-W/04Einleitung trotz formloser Fortführung des Finanzstrafverfahrens nach Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.06.2004

…Pölten hat am 27. Jänner 2003 gegen Herrn M.K. Anzeige an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht St. Pölten erstattet, sodass gegen diesen ein gerichtliches Finanzstrafverfahren im Stadium der Vorerhebung geführt wurde, in welches der Bf. einbezogen wurde. Das Landesgericht für Strafsachen St. Pölten erließ in…